Jörg FranzkeRechtsanwalt
Eigenverwaltung

Werden meine Firmenkreditkarten gesperrt?

Wenn Ihr Unternehmen in eine Insolvenz in Eigenverwaltung geht, müssen Sie davon ausgehen, dass die Kreditkartenanbieter die Firmenkreditkarten sperren. Deshalb sollten Sie sich auf die Sperrung vorbereiten.

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Rubrik
Eigenverwaltung
Lesezeit
5 Min.
Merksatz
Neue Karten erst nach Verfahrensbeginn nutzen

Ein Beispiel: Sie verwenden Ihre Firmen-Kreditkarte am 10. August, das Eigenverwaltungsverfahren beginnt am 20. August. Am 28.08. will der Kreditkartenbetreiber die Umsätze für August per Lastschrift von Ihrem Geschäftskonto einziehen.

Das darf der Kreditkartenbetreiber aber nicht, weil sein Zahlungsanspruch zu einer Insolvenzforderung geworden ist. Der Anbieter fällt mit seiner Forderung aus – und sperrt die Kreditkarte.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Kreditkarten funktionieren über nachträgliche Abrechnung. Wird die Abbuchung zur Insolvenzforderung, sperrt der Anbieter die Karte.
  • Beschaffen Sie rechtzeitig vor Verfahrensbeginn neue Firmenkreditkarten bei einem anderen Anbieter und nutzen Sie diese erst nach Beginn der Eigenverwaltung.
  • Identifizieren Sie geschäftskritische Dienstleister, die per Kreditkarte abrechnen – gerade ausländische Internetdienstleister.
  • Als Notlösung kann der Geschäftsführer wichtige Leistungen privat bezahlen und dem Unternehmen anschließend in Rechnung stellen.

Mit Kreditkartensperrungen richtig umgehen

Es ist wichtig, dass Sie nicht erwarten, dass Ihre bisherigen Firmenkreditkarten nach der Insolvenzeröffnung weiter nutzbar bleiben. Stattdessen sollten Sie frühzeitig Maßnahmen treffen, um Zahlungs- und Betriebsausfälle zu verhindern.

Rechtzeitig neue Kreditkarten beschaffen

Beantragen Sie für Ihr Unternehmen rechtzeitig vor dem Start der Eigenverwaltung neue Firmenkreditkarten bei einem anderen Kreditkartenanbieter.

Nutzen Sie diese neuen Karten erstmals nach Beginn der Eigenverwaltung. Da hier keine Zahlungsausfälle aus der Zeit davor entstehen, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass der neue Anbieter die Karten sperrt.

Kritische Dienstleister identifizieren und absichern

Viele Unternehmen beziehen geschäftskritische Leistungen – insbesondere von ausländischen Internetdienstleistern – über Firmenkreditkarten. Wenn ein wichtiger Internet-Provider nicht mehr von der gesperrten Kreditkarte abbuchen kann, stellt er seinen Service ein. Dies könnte zum Stillstand des gesamten Geschäftsbetriebs führen.

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig alle existenziell wichtigen Dienstleister identifizieren, die per Kreditkarte abrechnen. Eine praktikable Notlösung besteht darin, dass der Geschäftsführer diese wichtigen Leistungen persönlich mit seiner privaten Kreditkarte bezahlt und dem Unternehmen die Ausgaben anschließend in Rechnung stellt.

Häufige Fragen

Warum werden meine Firmenkreditkarten überhaupt gesperrt?
Weil die Abrechnung nachträglich erfolgt. Wird der Anspruch des Anbieters durch den Verfahrensbeginn zur Insolvenzforderung, fällt er aus und sperrt die Karte.
Wann darf ich die neuen Karten nutzen?
Erst nach Beginn der Eigenverwaltung. So entstehen dem neuen Anbieter keine insolvenzbedingten Ausfälle und die Karten bleiben eher freigeschaltet.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleite ich Unternehmer in Krisensituationen und habe mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.

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