Jörg Franzke
LeistungUnternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz

Sanieren, bevor die Insolvenz kommt.

Das StaRUG ermöglicht eine Restrukturierung, bevor ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Mit einem Restrukturierungsplan lassen sich Verbindlichkeiten neu ordnen und einzelne blockierende Gläubiger durch Mehrheitsentscheidung binden – ohne öffentliches Insolvenzverfahren und ohne dass die Geschäftsführung die Kontrolle verliert. Für viele Unternehmen ist es der Weg, eine Krise früh und diskret zu bewältigen.

Diskret
kein öffentliches Insolvenzverfahren
100 %
Geschäftsführung bleibt im Amt
Früh
Sanierung vor der Zahlungsunfähigkeit

Die Krise lösen, bevor sie sichtbar wird.

Das StaRUG ist ein modernes Sanierungsinstrument für Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit erst droht, die aber noch nicht insolvent sind. Genau in diesem Moment lässt sich am meisten retten – und genau hier setzt das Verfahren an.

Kern ist der Restrukturierungsplan: ein maßgeschneidertes Konzept, das Verbindlichkeiten neu ordnet. Die Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt und stimmen über den Plan ab. Eine ausreichende Mehrheit bindet auch einzelne Gläubiger, die einer einvernehmlichen Lösung sonst im Weg stünden.

Das Verfahren läuft weitgehend vertraulich und tritt nur dann nach außen, wenn das Gericht in Anspruch genommen werden muss. Die Geschäftsführung bleibt durchgehend handlungsfähig – bei Bedarf unterstützt durch einen gerichtlich bestellten Restrukturierungsbeauftragten.

Das StaRUG ist kein Ersatz für eine Insolvenz, sondern eine Alternative für den richtigen Zeitpunkt: früh genug, um die Sanierung leise und gezielt zu gestalten.

Warum es funktioniert

Warum Unternehmer den StaRUG-Weg wählen

Kein öffentliches Verfahren

Die Restrukturierung bleibt grundsätzlich vertraulich und schützt die Reputation bei Kunden und Partnern.

Blockierer einbinden

Eine ausreichende Mehrheit innerhalb der Gläubigergruppen bindet einzelne Gläubiger an den Plan.

Kontrolle behalten

Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Die Geschäftsführung steuert den Prozess weiter selbst.

Gezielt eingreifen

Es lassen sich einzelne Verbindlichkeiten neu ordnen, ohne die gesamte Bilanz anzutasten.

Geschützt sanieren

Gerichtliche Stabilisierungsanordnungen können Vollstreckungen stoppen und den Betrieb absichern.

Schnell handeln

Ein fokussierter Plan ist oft deutlich schneller umgesetzt als ein förmliches Insolvenzverfahren.

Der Ablauf

Der Weg durch die StaRUG-Restrukturierung

01

Analyse

Wir prüfen, ob die Zahlungsunfähigkeit nur droht und ob das StaRUG das passende Instrument ist.

02

Plan entwickeln

Wir bilden die Szenarien ab, teilen die Gläubiger in Gruppen ein und erarbeiten den Restrukturierungsplan.

03

Verhandlung und Abstimmung

Wir sprechen mit den Gläubigern, sichern die nötigen Mehrheiten und holen – falls erforderlich – die gerichtliche Bestätigung ein.

04

Umsetzung

Der bestätigte Plan wird umgesetzt, die Verbindlichkeiten werden neu geordnet und das Unternehmen ist stabilisiert.

Für welche Unternehmen eignet sich das StaRUG?

Das StaRUG ist besonders dann das richtige Instrument, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Zahlungsunfähigkeit droht, ist aber noch nicht eingetreten
  • Das Geschäftsmodell ist im Kern tragfähig
  • Es geht um einen überschaubaren Kreis von Finanzgläubigern
  • Ein öffentliches Insolvenzverfahren soll vermieden werden
  • Einzelne Gläubiger blockieren eine außergerichtliche Einigung

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich das StaRUG von einer Insolvenz?+

Das StaRUG setzt vor der Insolvenz an. Es vermeidet ein förmliches Insolvenzverfahren, die Geschäftsführung bleibt im Amt und das Verfahren ist weitgehend vertraulich. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist.

Können Gläubiger zur Zustimmung gezwungen werden?+

In Grenzen ja. Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab. Eine ausreichende Mehrheit kann einzelne widersprechende Gläubiger binden, sobald der Plan gerichtlich bestätigt ist.

Wird das Verfahren öffentlich?+

In der Regel nicht. Solange keine besonderen gerichtlichen Instrumente in Anspruch genommen werden, bleibt das StaRUG vertraulich.

Wann ist es für das StaRUG zu spät?+

Ist ein Unternehmen bereits zahlungsunfähig oder überschuldet, steht das StaRUG meist nicht mehr zur Verfügung. Dann greifen die insolvenzrechtlichen Instrumente wie die Eigenverwaltung.

Vertrauliches Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr lässt sich retten.

StaRUG, Eigenverwaltung oder Insolvenzplan? In einem vertraulichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welches Instrument für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Persönlich. Diskret. Ohne Verpflichtung.

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