Jörg FranzkeRechtsanwalt · Sanierung in Eigenverwaltung

StaRUG-Restrukturierung · Für Unternehmer, deren Geschäft gesund ist – und deren Kredite es nicht sind

Das Geschäft läuft. Es sind die Kredite, die nicht mehr passen – und eine Bank, die nicht mitzieht.

Für genau diese Lage gibt es seit 2021 ein Verfahren ohne Insolvenz: das StaRUG. Sie ordnen nur die Finanzverbindlichkeiten neu, Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter bleiben außen vor, und ein einzelner Blockierer wird überstimmt. Vertraulich, ohne Veröffentlichung. Aber nur, solange die Zahlungsunfähigkeit erst droht.

Der StaRUG-Check

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„Das StaRUG ist das leiseste Sanierungsverfahren, das wir haben. Wer es früh genug nutzt, muss das Wort Insolvenz nie aussprechen.“

Jörg Franzke, Rechtsanwalt

Kennen Sie das?

  • 1

    Das operative Geschäft ist gesund – aber die Kredite aus der Corona-Zeit oder einer Investition erdrücken es.

  • 2

    Ihre Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter sind nicht das Problem. Das Problem sind zwei, drei Finanzgläubiger.

  • 3

    Alle wären zu einer Lösung bereit – nur eine Bank oder ein Gläubiger blockiert.

  • 4

    Eine Insolvenz würde Sie Ausschreibungen, Zertifizierungen oder Schlüsselkunden kosten.

  • 5

    Sie haben persönlich gebürgt und wollen kein Verfahren, von dem jeder liest.

Wenn drei dieser Sätze auf Sie zutreffen, ist Ihr Unternehmen kein Fall für die Insolvenz, sondern für das StaRUG. Es steht nur offen, solange die Zahlungsunfähigkeit erst droht.

Das StaRUG hat das engste Zeitfenster

Die Voraussetzung

Das StaRUG setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus – Sie sehen die Lücke kommen, aber heute zahlen Sie noch. Eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung schließen das Verfahren aus.

Die Grenze

Tritt die Zahlungsunfähigkeit ein, endet die Restrukturierungssache. Dann bleiben Schutzschirm oder Eigenverwaltung – öffentlich und mit allen Gläubigern.

Die Vorbereitung

Plan, Gläubigergruppen und die Gespräche mit den Gläubigern entstehen, bevor das Gericht ins Spiel kommt. Vor Gericht dauert es dann drei bis sechs Monate – im schnellsten meiner Verfahren vier.

Was das StaRUG an Ihrer Lage ändert

Ihre Lage

Die Kredite erdrücken ein gesundes Geschäft.

Mit dem StaRUG

Der Restrukturierungsplan kürzt, stundet oder ordnet die Finanzverbindlichkeiten neu – gezielt, ohne die ganze Bilanz anzufassen.

Ihre Lage

Nur zwei, drei Finanzgläubiger sind das Problem.

Mit dem StaRUG

Genau die kommen in den Plan. Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmer bleiben außen vor und merken vom Verfahren nichts.

Ihre Lage

Eine Bank blockiert.

Mit dem StaRUG

Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab. Mit den gesetzlichen Mehrheiten wird ein einzelner Blockierer überstimmt und durch die gerichtliche Bestätigung gebunden – im ersten Fall unten eine Bank mit rund 1,09 Mio. € Forderung.

Ihre Lage

Eine Insolvenz kostet Aufträge.

Mit dem StaRUG

Es gibt keine. Das StaRUG ist ein Verfahren außerhalb der Insolvenz: kein Insolvenzverwalter, keine Veröffentlichung, keine Bekanntmachung.

Ihre Lage

Bürgschaften und Öffentlichkeit.

Mit dem StaRUG

Das Verfahren bleibt vertraulich. Und weil auch Sie als unternehmerisch tätige Person einen Restrukturierungsplan machen können, lässt sich die Bürgschaft parallel lösen – wie beim Bauunternehmer mit zwei parallelen Verfahren für Gesellschaft und Person.

Das StaRUG passt, wenn das Problem in der Finanzierung liegt, nicht im Betrieb. Müssen auch Verträge, Personal oder Standorte neu geordnet werden, sind Schutzschirm oder Eigenverwaltung das richtige Werkzeug.

So sieht das in der Praxis aus

IT-Dienstleistung · Raum Augsburg

1,09 Mio. €

Bankforderung – überstimmt, gerichtlich bestätigt, rechtskräftig

Der IT-Dienstleister hatte über Nacht rund 95 Prozent seines Umsatzes verloren. Die Bank wollte einer Lösung nicht zustimmen. Im Restrukturierungsplan wurde sie mit den Mehrheiten der übrigen Gruppen überstimmt; der Plan wurde bestätigt und rechtskräftig, ohne dass die Bank Rechtsbeschwerde einlegte.

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Gesundheitswesen · Berlin

4 Monate

bis zum bestätigten Plan – 855.000 € Verbindlichkeiten saniert, ohne Insolvenz

Eine international für ihre Tinkturen bekannte Berliner Apotheke wurde im StaRUG entschuldet. Kein Insolvenzverfahren, keine Veröffentlichung; der Betrieb lief unverändert weiter.

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Wer Ihnen gegenübersitzt

Ich bin Rechtsanwalt in Berlin und seit über 30 Jahren auf die Sanierung von Unternehmen spezialisiert – als Verfahrensbevollmächtigter und Berater in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan und StaRUG. Ich vertrete den Unternehmer, nicht die Gläubiger. Aus über 250 Verfahren weiß ich, wie Gläubiger, Sachwalter und Gerichte denken – und welche Argumente in einer Verhandlung tragen.

Jörg Franzke

Jörg Franzke persönlich – 3 Minuten über meine Arbeitsweise.

Einwände, die ich jede Woche höre

Vier Sätze, die Unternehmer davon abhalten – und was ich darauf antworte

„Meine Bank macht da nie mit.“

Muss sie nicht. Das StaRUG ist dafür gemacht, dass die Mehrheit entscheidet und der Blockierer gebunden wird. Ich habe beides erlebt: Verfahren, in denen eine Bank überstimmt wurde, und eines, das am Gruppenstimmrecht scheiterte. Deshalb steht die Gruppenbildung am Anfang, nicht am Ende.

„Dann wissen es doch alle.“

Nein. Das StaRUG wird nicht veröffentlicht. Nur die Gläubiger, die im Plan stehen, erfahren davon – und die wissen ohnehin, wie es um die Finanzierung steht.

„Dafür sind wir zu klein.“

Nicht die Größe entscheidet, sondern die Struktur der Schulden: eine Apotheke, ein Modehändler mit vier Standorten, ein Onlineshop – alle im StaRUG saniert. Wenn zwei, drei Finanzgläubiger das Problem sind, passt das Verfahren.

„Wir sollten erst noch mit der Bank verhandeln.“

Ja – aber mit dem Plan in der Tasche. Eine Bank verhandelt anders, wenn sie weiß, dass sie überstimmt werden kann. Und die Verhandlung darf nicht so lange dauern, dass die Zahlungsunfähigkeit eintritt; dann ist das StaRUG vorbei.

So sieht es aus, wenn es gelingt

In vier Monaten

Der Restrukturierungsplan ist bestätigt. Die Finanzverbindlichkeiten sind auf ein Maß gekürzt, das das Geschäft tragen kann; die blockierende Bank ist gebunden. Ihre Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter haben von alledem nichts bemerkt, im Handelsregister steht nichts, und Sie haben das Wort Insolvenz nie benutzen müssen.

So endet ein StaRUG-Verfahren, das rechtzeitig beginnt – vor Gericht in drei bis sechs Monaten.

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Der StaRUG-Check: 13 Fragen, eine Einschätzung.

Beantworten Sie die Fragen so gut Sie können – Schätzungen genügen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags meine persönliche Einschätzung per E-Mail: ob das StaRUG für Ihr Unternehmen in Betracht kommt oder ob Schutzschirm oder Eigenverwaltung der bessere Weg sind, was jetzt zu tun ist und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

Schritt 1 von 4 · Ihr Unternehmen

etwa 3 Minuten

1.Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?
2.Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Mitarbeiter

Jahresumsatz

3.Wie lange reichen die Mittel, wenn Sie alle Kreditraten weiter bedienen?
4.Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen wäre von Zins und Tilgung befreit. Hätte es dann eine langfristige Perspektive, und wäre es rentabel?