Geschäftsführer · Bürgschaften
3,97 Mio. €berechtigte Forderungen aus Bürgschaften – erledigt mit einer Sonderzahlung von 15.000 €
Der erfahrene Geschäftsführer haftete persönlich für Bürgschaften von fast vier Millionen Euro. Statt drei Jahren Wohlverhaltensphase: ein Insolvenzplan, dem die Gläubiger zustimmten, weil die Sonderzahlung ihnen mehr brachte als jede Alternative.
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