Jörg FranzkeRechtsanwalt · Sanierung in Eigenverwaltung

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO · Für Geschäftsführer, die früh handeln

Noch zahlen Sie alles pünktlich. Aber Sie wissen schon, dass es in ein paar Monaten nicht mehr reicht.

Genau jetzt lässt sich am meisten retten – und genau jetzt steht Ihnen ein Verfahren offen, das später verschlossen ist: der Schutzschirm. Drei Monate gerichtlicher Schutz, Sie bleiben am Steuer, ein Sachwalter Ihrer Wahl statt eines Insolvenzverwalters, und die Anordnung wird in der Regel nicht veröffentlicht. Aber nur, solange Sie zahlungsfähig sind.

Der Schutzschirm-Check

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„Der Schutzschirm ist die Eigenverwaltung für Unternehmer, die früh handeln. Wer ihn beantragt, hat die Insolvenzantragspflicht erfüllt und sein Unternehmen zugleich vor dem Zugriff der Gläubiger gesichert.“

Jörg Franzke, Rechtsanwalt

Kennen Sie das?

  • 1

    Noch zahlen Sie alles pünktlich – aber Ihre Planung zeigt, dass es in drei bis sechs Monaten nicht mehr reicht.

  • 2

    Die Bank bewilligt keine Erhöhung mehr, und die nächste Tilgung steht an.

  • 3

    Ein Großkunde oder die Muttergesellschaft zahlt schleppend, und Sie finanzieren deren Zahlungsziele vor.

  • 4

    Ihr Steuerberater spricht von Überschuldung, und Sie fragen sich, ob Sie schon in der Antragspflicht sind.

  • 5

    Sie wollen nicht, dass Ihre Kunden von einer Sanierung in der Zeitung lesen – und Ihre Mitarbeiter nicht in Panik geraten.

Wenn drei dieser Sätze auf Sie zutreffen, sind Sie genau in dem Fenster, für das der Schutzschirm gemacht ist. Es schließt sich an dem Tag, an dem die erste fällige Rechnung nicht mehr bezahlt werden kann.

Der Schutzschirm hat ein Zeitfenster

Die Voraussetzung

Der Schutzschirm steht nur offen, solange Ihr Unternehmen zahlungsfähig ist. Ein in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt bescheinigt das – und dafür braucht es eine tagesaktuelle Buchhaltung.

Die Grenze

Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, ist der Schutzschirm nicht mehr zulässig. Dann bleibt die Eigenverwaltung nach § 270a InsO mit fast denselben Werkzeugen – aber ohne die Vorteile, die nur der Schutzschirm hat.

Die Frist im Verfahren

Das Gericht setzt eine Frist von höchstens drei Monaten für den Insolvenzplan. In gut vorbereiteten Verfahren liegen zwischen Anordnung und Abstimmung weniger als vier Monate.

Was der Schutzschirm an Ihrer Lage ändert

Ihre Lage

Die Planung zeigt: In ein paar Monaten reicht es nicht.

Im Schutzschirm

Der Antrag ist genau jetzt möglich – und mit ihm ist die Antragspflicht erfüllt. Die Bescheinigung dokumentiert, dass Sie rechtzeitig gehandelt haben.

Ihre Lage

Die Bank bewilligt nichts mehr.

Im Schutzschirm

Altverbindlichkeiten werden mit der Anordnung eingefroren, Vollstreckungen auf Antrag untersagt. Das Insolvenzgeld sichert bis zu drei Monatslöhne und schafft die Liquidität, die die Bank verweigert.

Ihre Lage

Ein Großkunde zahlt schleppend.

Im Schutzschirm

Schon die Anordnung verändert Ihre Verhandlungsposition. Im ersten Fall unten wurden die Zahlungsbedingungen eines Konzerns sofort angepasst.

Ihre Lage

Überschuldung und Antragspflicht.

Im Schutzschirm

Der Schutzschirm ist ein Insolvenzantrag – aber einer, bei dem Sie den Sachwalter vorschlagen und die Anordnung in der Regel nicht veröffentlicht wird. Kein Insolvenzverwalter; Sie führen weiter.

Ihre Lage

Kunden und Mitarbeiter sollen es nicht aus der Zeitung erfahren.

Im Schutzschirm

Bis zur Eröffnung nach etwa drei Monaten entscheiden Sie, wer wann informiert wird. Sie sprechen selbst mit Schlüsselkunden und Belegschaft, bevor Gerüchte entstehen.

Der Schutzschirm lohnt sich ab etwa 20 Mitarbeitern. Darunter ist die Eigenverwaltung meist der wirtschaftlichere Weg, weil die Bescheinigung entfällt.

So sieht das in der Praxis aus

Dienstleistung · 700 Mitarbeiter

700

Mitarbeiter, ein Konzern als Kunde – und ein Schutzschirm, der die Zahlungsbedingungen über Nacht änderte

Die Zahlungsbedingungen der französischen Muttergesellschaft hatten das kerngesunde Unternehmen in die Liquiditätskrise gezogen. Schon die Anordnung des Schutzschirms verbesserte die Verhandlungsposition, die Bedingungen wurden sofort angepasst. Das Unternehmen wurde auf ein tragfähiges Kerngeschäft mit rund 120 Mitarbeitern zurückgeführt.

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Logistik · Berlin

0 Tage

Stillstand beim Fahrdienst des Deutschen Bundestages – in einem der ersten Schutzschirmverfahren nach dem ESUG

2013 verlor das Logistikunternehmen sein Finanzierungsmodell. Eine Regelinsolvenz hätte den Auftrag gekostet, denn der Betrieb durfte an keinem Tag stillstehen. Im Schutzschirm lief der Fahrbetrieb ohne Unterbrechung weiter, die Finanzierung wurde neu geordnet, das Unternehmen erhalten.

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Weitere Fälle ansehen

Wer Ihnen gegenübersitzt

Ich bin Rechtsanwalt in Berlin und seit über 30 Jahren auf die Sanierung von Unternehmen spezialisiert – als Verfahrensbevollmächtigter und Berater in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan und StaRUG. Ich vertrete den Unternehmer, nicht die Gläubiger. Aus über 250 Verfahren weiß ich, wie Gläubiger, Sachwalter und Gerichte denken – und welche Argumente in einer Verhandlung tragen.

Jörg Franzke

Jörg Franzke persönlich – 3 Minuten über meine Arbeitsweise.

Einwände, die ich jede Woche höre

Vier Sätze, die Unternehmer davon abhalten – und was ich darauf antworte

„Noch ist doch gar nichts passiert.“

Genau deshalb. Der Schutzschirm ist das einzige Verfahren, das Sie beantragen können, bevor etwas passiert – und das sich schließt, sobald die erste Rechnung offenbleibt. Wer wartet, bis die Lastschrift zurückgeht, hat nur noch die Eigenverwaltung.

„Die Bescheinigung ist zu aufwendig.“

Sie braucht eine aktuelle Buchhaltung und einen erfahrenen Aussteller. Beides organisiere ich mit Ihrem Steuerberater oder aus meinem Netzwerk. Und die Bescheinigung ist zugleich Ihr Beleg, rechtzeitig gehandelt zu haben.

„Dann liest jeder Kunde von unserer Insolvenz.“

Die Anordnung des Schutzschirms wird in der Regel nicht veröffentlicht. Bis zur Eröffnung nach etwa drei Monaten bestimmen Sie, wer es erfährt – und dann steht der Plan schon.

„Was, wenn wir es in der Frist nicht schaffen?“

Tritt die Zahlungsunfähigkeit während der Frist ein, ist das kein Abbruch: Das Verfahren wird als Eigenverwaltung fortgeführt. Die beste Versicherung dagegen ist eine Vorbereitung, die vor dem Antrag abgeschlossen ist – die Kosten dafür trägt das Unternehmen vorab, das Insolvenzgeld deckt in den meisten Verfahren die Kosten der Begleitung.

So sieht es aus, wenn es gelingt

In sechs Monaten

Der Plan ist bestätigt, das Verfahren aufgehoben. Die unbesicherten Altverbindlichkeiten sind auf eine Quote reduziert, defizitäre Verträge beendet, die Belegschaft ist geblieben. Ihre Kunden haben von einer Sanierung erfahren, als sie schon gelungen war – von Ihnen, nicht aus der Zeitung. Das Unternehmen gehört Ihnen.

So endet ein gut vorbereiteter Schutzschirm: weniger als vier Monate bis zur Abstimmung, sechs bis acht Monate bis zur Aufhebung.

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Beantworten Sie die Fragen so gut Sie können – Schätzungen genügen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags meine persönliche Einschätzung per E-Mail: ob Ihnen der Schutzschirm noch offensteht oder ob Eigenverwaltung oder StaRUG der bessere Weg sind, was jetzt zu tun ist und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

Schritt 1 von 4 · Ihr Unternehmen

etwa 3 Minuten

1.Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?
2.Was macht Ihr Unternehmen, und seit wann?

Gegründet

3.Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Mitarbeiter

Jahresumsatz

4.Wie steht es um die Buchhaltung?

Wer bucht

Gebucht bis

Letzter fertiger Jahresabschluss