Jörg FranzkeRechtsanwalt
Eigenverwaltung

Warum brauche ich vor der Eigenverwaltung ein neues Geschäftskonto?

Bei der Vorbereitung einer Insolvenz in Eigenverwaltung zählt die Prüfung des Geschäftskontos zu den wichtigsten Sofortmaßnahmen. Das Konto darf keinesfalls bei einer Bank geführt werden, die gleichzeitig Gläubigerin des Unternehmens ist.

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Rubrik
Eigenverwaltung
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Sanierung ist vor allem Vorbereitung

Viele Geschäftsführer konzentrieren sich in der Vorbereitung einer Sanierung auf die juristischen Fragen und übersehen dabei ein ganz praktisches Problem: Wie komme ich morgen überhaupt noch an mein Geld? Genau hier entscheidet die Kontostruktur.

Ein neues Geschäftskonto vor der Eigeninsolvenz ist aus zwei Gründen unerlässlich: Es schützt vor einer plötzlichen Kontoschließung und vor unerlaubten Lastschriften. Beides kann die Liquidität und damit die gesamte Sanierung gefährden.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Das Geschäftskonto darf nicht bei einer Bank geführt werden, die zugleich Gläubigerin des Unternehmens ist – etwa durch einen Kontokorrent- oder Kreditvertrag.
  • Sobald Ihre bisherige Bank von der Insolvenz erfährt, wird sie voraussichtlich alle Konten und Kreditkarten sperren. Ohne verfügbares Konto ist die Sanierung akut gefährdet.
  • Ein neues Konto schützt zusätzlich vor unerlaubten Lastschriften, die sich auf Leistungen aus der Zeit vor Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beziehen.
  • Informieren Sie Ihre Kunden frühzeitig und persönlich über die neue Bankverbindung – und lassen Sie fehlgeleitete Zahlungen über die alte Bank rechtzeitig anzeigen.

Schutz vor plötzlicher Kontoschließung

Sobald Ihre bisherige Bank von der Insolvenz in Eigenverwaltung erfährt, wird sie wahrscheinlich alle bestehenden Konten sperren. Gleiches gilt für Kreditkarten.

Ohne Konto und ohne die Möglichkeit, eingehende Gelder in Empfang zu nehmen, stünden Sie ohne Liquidität da – und die gesamte Sanierung wäre akut gefährdet. Ein rechtzeitig vorbereitetes Konto bei einer anderen Bank sichert die Handlungsfähigkeit des laufenden Betriebs.

Schutz vor unerlaubten Lastschriften

Durch den Wechsel des Geschäftskontos verhindern Sie unerwünschte Abbuchungen (Lastschriften), die sich auf Leistungen aus der Zeit vor Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beziehen. Die Bezahlung solcher Insolvenzforderungen müssen Sie unbedingt vermeiden.

Andernfalls kann man Ihnen vorwerfen, dass Sie für die Eigenverwaltung nicht geeignet sind und Ihre Interessen nicht an den Interessen der Gläubiger ausrichten. Ein solches Fehlverhalten kann die gesamte Sanierung gefährden.

Wie gehen Sie mit dem neuen Geschäftskonto richtig um?

Informieren Sie Ihre Kunden umgehend schriftlich über Ihre neue Bankverbindung. Erfahrungsgemäß übersehen viele Kunden diese Mitteilung. Rufen Sie deshalb bei wichtigen Kunden, von denen Sie in nächster Zeit größere Zahlungseingänge erwarten, persönlich an und weisen Sie nochmals ausdrücklich auf die neue Kontoverbindung hin.

Trotz sorgfältiger Information kommt es immer wieder vor, dass Zahlungen versehentlich auf das alte Konto eingehen. In diesem Fall ist entscheidend, dass Ihre bisherige Bank sofort offiziell über die gerichtliche Anordnung der Eigenverwaltung informiert wird. Nur so hat der Sachwalter im späteren Verfahren die Möglichkeit, fehlgeleitete Zahlungen anzufechten und zurückzuholen.

Häufige Fragen

Darf mein Geschäftskonto bei meiner bisherigen Hausbank bleiben?
Nicht, wenn diese Bank zugleich Gläubigerin ist – etwa durch einen Kontokorrent- oder Kreditvertrag. Dann sollten Sie zwingend ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen.
Wann sollte ich das neue Konto eröffnen?
Rechtzeitig vor der Antragstellung. Sobald die Bank von der geplanten Insolvenz erfährt, muss mit einer Sperrung gerechnet werden.
Was passiert mit Zahlungen, die versehentlich auf das alte Konto eingehen?
Wird die bisherige Bank offiziell über die gerichtliche Anordnung informiert, kann der Sachwalter fehlgeleitete Zahlungen im späteren Verfahren anfechten und zurückholen.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleite ich Unternehmer in Krisensituationen und habe mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.

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