Jörg FranzkeRechtsanwalt · Sanierung in Eigenverwaltung

Für Geschäftsführer und Unternehmer in der Krise

Das Geld reicht noch ein paar Monate. Die Bank stellt Fragen. Und niemand sagt Ihnen, wie es weitergeht.

Das Geschäft selbst läuft – es sind die alten Schulden, die es erdrücken. Für genau diese Lage gibt es einen Weg, bei dem Sie die Führung behalten, die Löhne gesichert sind und am Ende ein entschuldetes Unternehmen steht: die Eigenverwaltung. Aber dieser Weg hat eine Frist.

Der Eigenverwaltungs-Check

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30+Jahre Sanierungspraxis
250+begleitete Verfahren
Sehr gut · ProvenExpert
Rechtsanwalt Jörg Franzke im Porträt, freundlich lächelnd – zuversichtlich und kompetent

„Eine Insolvenz muss nicht das Ende sein. In Eigenverwaltung ist sie oft der Anfang der Sanierung – mit Ihnen am Steuer.“

Jörg Franzke, Rechtsanwalt

Kennen Sie das?

  • 1

    Die Liquidität reicht nicht mehr lange, und Sie rechnen jede Woche neu.

  • 2

    Zum Monatsende stehen die Löhne an, und Sie wissen nicht, ob Sie sie noch zahlen können.

  • 3

    Finanzamt und Krankenkassen mahnen, und bei Ihrer Bank sind Sie in der Risikoabteilung gelandet.

  • 4

    Ihr Steuerberater spricht von „Antragspflicht“ – aber niemand sagt Ihnen, was danach aus dem Unternehmen wird, und erst recht nicht, was aus Ihnen und Ihrer Familie.

  • 5

    Sie liegen nachts wach, weil Sie fürchten, Betrieb, Mitarbeiter und Privatvermögen auf einen Schlag zu verlieren.

Wenn drei dieser Sätze auf Sie zutreffen, ist Ihr Unternehmen kein Fall für die Abwicklung, sondern ein Fall für die Eigenverwaltung. Und Sie haben weniger Zeit, als Sie denken.

Wann es zu spät ist – warum wir vor dem Antrag sprechen sollten

Die Frist

Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beginnt die Antragsfrist von drei Wochen. Wer sie verstreichen lässt, riskiert die persönliche Haftung – Insolvenzverschleppung ist strafbar.

Der falsche Antrag

Wer den Antrag stellt, bevor die Eigenverwaltungsplanung steht, landet in der Regelinsolvenz. Dann entscheidet ein Insolvenzverwalter, nicht Sie. Deshalb gilt: erst sprechen, dann Antrag.

Die Rückstände

Erhebliche Rückstände bei Löhnen, Steuern oder Sozialabgaben erschweren die Anordnung der Eigenverwaltung. Je früher Sie handeln, desto mehr Wege stehen offen. Ist die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten, kommt das Schutzschirmverfahren in Betracht.

Was die Eigenverwaltung an genau dieser Lage ändert

Ihre Lage

Die Liquidität reicht nicht mehr lange.

In der Eigenverwaltung

Mit dem Antrag werden die Altverbindlichkeiten eingefroren. Was Sie ab jetzt erwirtschaften, bleibt im Betrieb – für Löhne, Lieferanten und die Sanierung.

Ihre Lage

Die Löhne zum Monatsende.

In der Eigenverwaltung

Das Insolvenzgeld übernimmt bis zu drei Monate die Nettolöhne. Ihre Mitarbeiter werden pünktlich bezahlt, und die Belegschaft bleibt an Bord.

Ihre Lage

Finanzamt, Krankenkassen, Bank.

In der Eigenverwaltung

Vollstreckungen werden gestoppt. Ihre Gläubiger verhandeln mit Ihnen über einen Plan, statt einzeln gegen Sie vorzugehen.

Ihre Lage

Die Antragspflicht.

In der Eigenverwaltung

Der Antrag in Eigenverwaltung erfüllt die Pflicht – aber ohne Insolvenzverwalter. Sie bleiben Geschäftsführer; ein Sachwalter überwacht, führt aber nicht.

Ihre Lage

Ihr Privatvermögen.

In der Eigenverwaltung

Persönliche Haftung und Bürgschaften werden Teil der Gesamtlösung – im Insolvenzplan oder in einer Vereinbarung daneben. Wie das aussehen kann, zeigt der erste Fall unten.

Das ist kein Sonderweg für Konzerne. Ich begleite Mittelständler ab etwa zehn Mitarbeitern – Personaldienstleister, Bauunternehmen, Handwerk, Lebensmittelbetriebe, IT, Handel, Veranstaltungen.

So sieht das in der Praxis aus

Aktiengesellschaft · IT

96 %

der Schulden beseitigt, Organhaftung von 1,9 Mio. € auf 25.000 € reduziert

Ein Cyberangriff traf ein Unternehmen mit über Jahre gewachsenen Verbindlichkeiten; Vorstand und Hauptaktionär hafteten persönlich. Eigenverwaltung mit Insolvenzplan: Der Betrieb lief unter eigener Führung weiter, der Plan wurde einstimmig angenommen – zwölf Monate von Antrag bis Bestätigung.

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Personaldienstleister · 300 Mitarbeiter

8 Monate

von Antrag bis bestätigtem Plan, ohne einen Kunden zu verlieren

Ein unverkäufliches Schloss drohte das Verfahren auf Jahre zu blockieren. Lösung: Insolvenzplan mit Planüberwachung – erste Quote sofort aus dem Unternehmen, zweite aus dem späteren Verkauf. Fortführung gesichert.

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Weitere Fälle ansehen

Wer Ihnen gegenübersitzt

Ich bin Rechtsanwalt in Berlin und seit über 30 Jahren auf die Sanierung von Unternehmen spezialisiert – als Verfahrensbevollmächtigter und Berater in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan und StaRUG. Ich vertrete den Unternehmer, nicht die Gläubiger. Aus über 250 Verfahren weiß ich, wie Gläubiger, Sachwalter und Gerichte denken – und welche Argumente in einer Verhandlung tragen.

Jörg Franzke

Jörg Franzke persönlich – 3 Minuten über meine Arbeitsweise.

Einwände, die ich jede Woche höre

Vier Sätze, die Unternehmer davon abhalten – und was ich darauf antworte

„Mein Unternehmen ist zu klein dafür.“

Die Eigenverwaltung ist kein Verfahren für Konzerne. Ich begleite Betriebe ab etwa zehn Mitarbeitern. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern ob das Geschäft ohne die Altschulden trägt.

„Dafür ist es bei uns zu spät.“

Zu spät ist es, wenn die Frist verstrichen oder der Antrag ohne Planung gestellt ist. Solange der Betrieb läuft, ist meist mehr möglich, als Sie denken. Deshalb: erst prüfen, dann entscheiden.

„Das können wir uns nicht leisten.“

Die Eigenverwaltung finanziert sich aus dem laufenden Geschäft: Altschulden werden nicht mehr bedient, das Insolvenzgeld entlastet drei Monate Löhne. In der Regel kostet sie weniger als eine Regelinsolvenz – und viel weniger als das Ende des Unternehmens.

„Was sagen Kunden und Lieferanten?“

Die meisten bleiben. Kunden, weil Leistung und Ansprechpartner dieselben bleiben; Lieferanten, weil sie ab dem Antrag wieder sicher bezahlt werden. Entscheidend ist, dass Sie es ihnen selbst sagen, bevor sie es von anderen hören.

So sieht es aus, wenn es gelingt

In zwölf Monaten

Der Plan ist bestätigt, das Verfahren aufgehoben. Die Altschulden sind auf eine Quote reduziert und bezahlt. Ihre Mitarbeiter sind an Bord, die Kunden geblieben, und die Bank spricht wieder über die Zukunft statt über die Vergangenheit. Das Unternehmen gehört Ihnen – ohne die Last, die es fast erdrückt hätte.

So endet die Eigenverwaltung, wenn sie rechtzeitig beginnt. Bei den beiden Fällen oben hat das acht und zwölf Monate gedauert.

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Der Eigenverwaltungs-Check: 13 Fragen, eine Einschätzung.

Beantworten Sie die Fragen so gut Sie können – Schätzungen genügen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags meine persönliche Einschätzung per E-Mail: ob die Eigenverwaltung für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, was jetzt zu tun ist und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

Schritt 1 von 4 · Ihr Unternehmen

etwa 3 Minuten

1.Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?
2.Was macht Ihr Unternehmen, und seit wann?

Gegründet

3.Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Mitarbeiter

Jahresumsatz

4.Wie steht es um die Buchhaltung?

Wer bucht

Gebucht bis

Letzter fertiger Jahresabschluss