Ich sorge dafür, dass Ihr Unternehmen die Krise überlebt. Und Sie auch.
Rechtsanwalt Jörg Franzke, Berlin. Insolvenz in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, StaRUG.
30 Jahre · über 250 Verfahren · ProvenExpert „Sehr gut“
Wenn Sie hier sind, läuft es wahrscheinlich nicht mehr rund: Die Liquidität wird knapp, die Bank stellt Fragen, der Steuerberater spricht von Antragspflicht. Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen in der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren selbst sanieren, ohne dass ein Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt, oder im Restrukturierungsverfahren ganz ohne Insolvenz. Und ich bleibe an Ihrer Seite, wenn es danach um Bürgschaften, Haftung und Ihr Privatvermögen geht.

Löhne gesichert, bevor Sie einen Euro zahlen
„Ich habe über 250 Verfahren geführt. Das Ergebnis hängt selten von der Lage ab, fast immer vom Zeitpunkt.“
- 4,92 / 5 auf ProvenExpert · 253 Bewertungen
- 4,8 / 5 bei Google · 36 Rezensionen
- 250+ Sanierungsverfahren
- Seit 1994 Rechtsanwalt in Berlin
Vier Wege, ein Ziel: Ihr Unternehmen bleibt.
Welcher Weg passt, entscheidet sich an drei Fragen: Wie lange reicht die Liquidität noch, wie hoch sind die fälligen Schulden, und ist die Zahlungsunfähigkeit schon eingetreten oder droht sie erst. Die Antworten kennen Sie meist selbst. Was daraus folgt, besprechen wir.
Eigenverwaltung
Für Unternehmen, bei denen die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist. Sie bleiben Geschäftsführer, es gibt keinen Insolvenzverwalter, nur einen Sachwalter, der die Aufsicht führt. Drei Monate lang zahlt die Agentur für Arbeit die Löhne, Altschulden werden per Quote abgefunden. Der Weg, den ich am häufigsten gehe.
Schutzschirm
Für größere Unternehmen, die noch zahlen können, aber absehen, dass es eng wird. Sie bekommen bis zu drei Monate Schutz vor Vollstreckungen, um in Ruhe einen Sanierungsplan zu erarbeiten, und schlagen den Sachwalter selbst vor. Nach außen bleibt das Verfahren in dieser Zeit weitgehend unsichtbar.
Insolvenzplan
Der Weg, auf dem Eigenverwaltung und Schutzschirm enden. Die Gläubiger stimmen über eine Quote ab, der Rest der Schulden wird erlassen, und das Unternehmen gehört danach weiter Ihnen, ohne die alte Last. Auch persönliche Bürgschaften lassen sich hier mitregeln.
StaRUG
Sanierung ganz ohne Insolvenz. Möglich, wenn die Zahlungsunfähigkeit erst droht und das Problem bei wenigen Gläubigern liegt, etwa Banken oder Finanzierern. Diese werden an einen Plan gebunden, auch gegen einzelne Widerstände, und die Öffentlichkeit erfährt nichts davon.
Fahrplan in fünf Phasen
Ablauf einer Sanierung in Eigenverwaltung
Eine Sanierung in Eigenverwaltung läuft in klar abgegrenzten Phasen ab. Das Ziel ist in jeder Phase dasselbe: Das Unternehmen bleibt handlungsfähig, die Geschäftsführung behält das Ruder, und am Ende steht ein entschuldetes Unternehmen, das seinen Betrieb fortführt.
Je nach Ausgangslage kommen dafür drei Wege in Betracht, die im Kern demselben Fahrplan folgen:
Phase 1: Analyse und Entscheidung
Wenige TageAm Anfang steht eine ehrliche Bestandsaufnahme. Innerhalb weniger Tage prüfen wir gemeinsam mit der Geschäftsführung, wie es um die Liquidität steht, ob bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und wie viel Zeit bleibt. Daraus ergibt sich, welcher Weg passt.
Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, bleibt die Eigenverwaltung nach § 270a InsO. Droht die Zahlungsunfähigkeit erst, stehen zusätzlich das Schutzschirmverfahren und, wenn eine Einigung mit einzelnen Gläubigergruppen ohne Insolvenzverfahren realistisch ist, die Restrukturierung nach dem StaRUG offen. In dieser Phase wird auch das Sanierungskonzept in seinen Grundzügen festgelegt: Was ist die Krisenursache, welche Maßnahmen beseitigen sie, und wie sieht das Unternehmen nach der Sanierung aus?
Phase 2: Vorbereitung des Antrags
1 bis 3 WochenBevor der Antrag beim Insolvenzgericht gestellt wird, entsteht die Eigenverwaltungsplanung. Sie ist das Herzstück des Antrags und enthält einen Finanzplan für die nächsten sechs Monate, aus dem sich ergibt, dass das Unternehmen während des Verfahrens durchfinanziert ist. Dazu kommen die Darstellung des Sanierungskonzepts, die Beschreibung des Verhandlungsstands mit Gläubigern und Arbeitnehmern, die Vorkehrungen für die Erfüllung der insolvenzrechtlichen Pflichten und ein Vergleich der voraussichtlichen Kosten der Eigenverwaltung mit denen eines Regelverfahrens.
Parallel wird die Belegschaft informiert, werden die wichtigsten Lieferanten und Kunden vorbereitet und wird der Insolvenzgeldzeitraum so gelegt, dass die Löhne der ersten drei Monate von der Agentur für Arbeit getragen werden. Diese Vorbereitung dauert in der Regel ein bis drei Wochen.
Phase 3: Das vorläufige Verfahren
Etwa 3 MonateMit dem Antrag beginnt das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren. Das Gericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter, der die Geschäftsführung überwacht, aber nicht an ihre Stelle tritt. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter, beraten durch uns als Verfahrensbevollmächtigte.
Von diesem Tag an wirken die entscheidenden Sanierungsinstrumente: Altverbindlichkeiten werden nicht mehr bezahlt, Zwangsvollstreckungen sind untersagt, Energieversorger und Vermieter dürfen nicht kündigen, und das Insolvenzgeld entlastet die Liquidität um die Personalkosten von drei Monaten. Dadurch baut sich in dieser Phase typischerweise Liquidität auf, die später der Sanierung dient. Im Schutzschirmverfahren bestimmt das Unternehmen zusätzlich den Sachwalter selbst und kann bis zu drei Monate lang in Ruhe einen Insolvenzplan erarbeiten. Das vorläufige Verfahren dauert üblicherweise drei Monate.
Phase 4: Eröffnung des Verfahrens und Insolvenzplan
Ab Monat 3Nach etwa drei Monaten eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Der vorläufige Sachwalter wird zum Sachwalter, die Geschäftsführung bleibt weiter in der Verantwortung. Jetzt wird der Insolvenzplan beim Gericht eingereicht, den wir während des vorläufigen Verfahrens bereits ausgearbeitet haben. Der Plan legt fest, welche Quote die Gläubiger erhalten und woher die Mittel dafür kommen, in der Regel aus der im Verfahren aufgebauten Liquidität und aus den laufenden Erträgen.
Die Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt und stimmen in einem Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Plan ab. Angenommen ist er, wenn in jeder Gruppe die Mehrheit nach Köpfen und nach Forderungssummen zustimmt, wobei einzelne ablehnende Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen überstimmt werden können. Das Gericht bestätigt den Plan, und mit Rechtskraft der Bestätigung sind die Verbindlichkeiten auf die Planquote reduziert.
Phase 5: Aufhebung und Neustart
Nach 6 bis 9 MonatenMit der Rechtskraft des Insolvenzplans hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Das Unternehmen ist entschuldet, die Geschäftsführung verfügt wieder uneingeschränkt über das Vermögen, und der Sachwalter scheidet aus. Vom Antrag bis zur Aufhebung vergehen bei gut vorbereiteten Verfahren meist sechs bis neun Monate.
Die Restrukturierung nach dem StaRUG
Die Restrukturierung nach dem StaRUG kommt in Betracht, wenn Zahlungsunfähigkeit erst droht und die Krise mit der Einigung mit einzelnen Gläubigern, etwa den finanzierenden Banken oder wenigen Großgläubigern, bewältigt werden kann. Es gibt kein Insolvenzverfahren, keinen Sachwalter und keine öffentliche Bekanntmachung. Das Unternehmen zeigt das Vorhaben beim Restrukturierungsgericht an, legt den betroffenen Gläubigern einen Restrukturierungsplan vor und lässt darüber abstimmen. Erforderlich sind 75 Prozent der Forderungssummen in jeder Gruppe, und auch hier können ablehnende Gruppen überstimmt werden. Auf Antrag bestätigt das Gericht den Plan.
- Vorteil
- Diskretion und Geschwindigkeit.
- Nachteil
- Das Insolvenzgeld, die Lösung von Dauerschuldverhältnissen und die sonstigen Instrumente der Insolvenzordnung stehen nicht zur Verfügung, und die Arbeitnehmerforderungen bleiben unberührt.
Die Restrukturierung eignet sich daher für Finanzierungskrisen, die Eigenverwaltung für operative Krisen, bei denen das Unternehmen selbst umgebaut werden muss.
Was gleich bleibt
Welcher Weg auch gewählt wird: Das Unternehmen bleibt in der Hand seiner Geschäftsführung, der Betrieb läuft weiter, und die Entscheidung über die Sanierung liegt bei den Gläubigern, die dem Plan zustimmen, weil er ihnen mehr bringt als die Zerschlagung.
Unsere Aufgabe ist es, das Verfahren von der ersten Analyse bis zur Aufhebung so vorzubereiten und zu begleiten, dass es genau so abläuft.
Der Eigenverwaltungs-Check
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Aus der Praxis
Drei Unternehmen, die heute noch da sind.
- EigenverwaltungPersonaldienstleistung · 350 Beschäftigte
Personaldienstleister, acht Monate, saniert.
Akuter Liquiditätsengpass trotz tragfähigem Geschäft. Geschäftsführung blieb, Kunden blieben.
Zum Fall - SchutzschirmLogistik
Der Fuhrpark des Bundestages.
Finanzierungsmodell weggebrochen. Eines der ersten Schutzschirmverfahren in Deutschland.
Zum Fall - EigenverwaltungDeeptech · Leipzig
Technologieunternehmen, schuldenfrei neu gestartet.
Übertragende Sanierung: Technologie und Team gerettet, Altlasten zurückgelassen.
Zum Fall
Weitere 100 Fallbeispiele aus meiner Praxis.
Jedes Verfahren verläuft anders, aber fast immer gibt es einen Fall, der Ihrem ähnelt. Nach Branche und Verfahrensart sortiert: von der Apotheke bis zum Softwareunternehmen, von der Eigenverwaltung bis zum StaRUG.
- Rechtsanwalt in Berlin
- Seit 1994
- Sanierungsverfahren
- 250+
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Wer Ihnen gegenübersitzt
Ich vertrete Unternehmer, nicht die Gläubiger.
Seit 1994 bin ich Rechtsanwalt in Berlin, seit über 30 Jahren begleite ich Unternehmen durch die Krise. Über 250 Verfahren in Eigenverwaltung, im Schutzschirm, im StaRUG und mit Insolvenzplänen für Unternehmen und für die Menschen dahinter.
Ich kenne die Seite der Verwalter und Gerichte gut genug, um zu wissen, wie dort gedacht wird. Heute stehe ich ausschließlich auf Ihrer Seite.
Ich bleibe bis zum Schluss: nicht nur, bis das Unternehmen saniert ist, sondern bis auch Ihre Bürgschaften, Ihre Haftung und Ihr Privatvermögen geregelt sind.
Ich entscheide schnell und sage Ihnen, was geht und was nicht. Sie erreichen mich persönlich, nicht über ein Sekretariat.
Für Geschäftsführer, bei denen es jetzt eng wird
Die 21 Tage laufen. Lassen Sie uns in 60 Minuten klären, welcher Weg Ihr Unternehmen rettet.
Zahlungsunfähigkeit, Bankgespräch, Mahnungen vom Finanzamt: In dieser Lage zählt nicht Information, sondern eine Entscheidung. Im Strategiegespräch gehen wir Ihre Zahlen durch und legen fest, ob Eigenverwaltung, Schutzschirm, Insolvenzplan oder StaRUG der richtige Weg ist und was in den nächsten 72 Stunden zu tun ist.
Sie bleiben Geschäftsführer. Kein Insolvenzverwalter, nur ein Sachwalter, der aufsieht.
Drei Monate Insolvenzgeld für Ihre Mitarbeiter, Altschulden werden per Quote abgefunden.
Über 250 Verfahren, seit 30 Jahren. Ich vertrete Unternehmer, nicht die Gläubiger.
Der schnelle Weg
60-Minuten-Strategiegespräch
Telefonisch oder per Video, mit mir persönlich. Sie bringen die letzte BWA und eine Liste der drängendsten Gläubiger mit. Danach wissen Sie, welcher Weg trägt und was er kostet.
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- 60 Minuten
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- meist innerhalb von 48 Stunden
Öffnet die Terminauswahl. Bezahlung im Buchungsschritt.
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Zum Eigenverwaltungs-Check (13 Fragen, 3 Minuten)Drei Wege für Sie persönlich
Danach: Ihre persönliche Entschuldung
Mit der Sanierung des Unternehmens ist die Arbeit für Sie als Unternehmer oft nicht getan. Wer sein Unternehmen über Jahre getragen hat, hat in aller Regel persönlich gebürgt, Gesellschafterdarlehen gegeben, Sicherheiten aus dem Privatvermögen gestellt oder haftet als Geschäftsführer für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Diese Verbindlichkeiten verschwinden nicht mit dem Insolvenzplan der Gesellschaft. Die Gläubiger wenden sich danach an Sie persönlich. Genau an dieser Stelle bleiben wir an Ihrer Seite. Alle drei Wege führen in überschaubarer Zeit zum Ziel:
Weg 1: Der außergerichtliche Vergleich
Wenige WochenDer schnellste und diskreteste Weg ist die Einigung mit den Gläubigern ohne jedes Verfahren. Wir ermitteln zunächst, welche Verbindlichkeiten tatsächlich bestehen, was aus Ihrem Privatvermögen im Fall einer Insolvenz an die Gläubiger fließen würde und was Sie oder Ihre Familie für eine Einigung aufbringen können.
Auf dieser Grundlage bieten wir allen Gläubigern eine Vergleichsquote an, die über dem liegt, was sie in einem Insolvenzverfahren zu erwarten hätten. Stimmen alle zu, ist die Entschuldung innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
- Geeignet
- Wenn die Zahl der Gläubiger überschaubar ist und ein Dritter, etwa aus der Familie, einen Betrag beisteuert.
- Grenze
- Scheitert, wenn ein einzelner Gläubiger die Einigung blockiert. Für diesen Fall halten wir den zweiten Weg von Anfang an bereit.
Weg 2: Das Insolvenzverfahren mit Insolvenzplan
Rund 1 Jahr statt 3Eine private Insolvenz dauert normalerweise drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Mit einem Insolvenzplan verkürzen wir diesen Zeitraum auf rund ein Jahr. Wir stellen für Sie den Insolvenzantrag und reichen gleich zu Beginn des Verfahrens einen Insolvenzplan ein, in dem die Gläubiger eine Quote erhalten, die ihre Aussichten im regulären Verfahren übersteigt.
Im Unterschied zur Restschuldbefreiung kommt es nicht darauf an, dass Sie drei Jahre lang pfändbares Einkommen abführen, sondern allein darauf, dass die Gläubiger dem Plan zustimmen, weil er ihnen wirtschaftlich mehr bietet. Der Plan wird in einem Termin beim Gericht erörtert, die Gläubiger stimmen ab, und einzelne widersprechende Gläubiger können überstimmt werden, wenn sie durch den Plan nicht schlechter stehen als ohne ihn.
Mit der gerichtlichen Bestätigung des Plans sind Sie von allen übrigen Verbindlichkeiten befreit, das Verfahren wird aufgehoben, und das Insolvenzgericht verzeichnet einen abgeschlossenen Plan statt einer laufenden Wohlverhaltensphase. Sie können sofort wieder unternehmerisch tätig sein, neues Vermögen bilden und Verträge schließen, ohne dass ein Treuhänder zugreift.
- Geeignet
- Der Regelweg, wenn der außergerichtliche Vergleich nicht zustande kommt oder die Gläubigerzahl von vornherein zu groß ist.
Weg 3: Die Restrukturierung nach dem StaRUG
2 bis 3 MonateIn Ausnahmefällen steht auch Ihnen als Unternehmer die Restrukturierung nach dem StaRUG offen, denn das Gesetz gilt nicht nur für Gesellschaften, sondern auch für unternehmerisch tätige Privatpersonen. Voraussetzung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit erst droht und dass sich die Entschuldung auf wenige Gläubiger konzentrieren lässt, typischerweise die Banken, denen Sie aus Bürgschaften haften.
Dann legen wir diesen Gläubigern einen Restrukturierungsplan vor, der mit 75 Prozent der Forderungssummen in jeder Gruppe angenommen und vom Restrukturierungsgericht bestätigt wird. Es gibt kein Insolvenzverfahren, keinen Verwalter, keine Veröffentlichung und keinen Eintrag, der Ihren Namen mit einer Insolvenz verbindet. Alle anderen Gläubiger bleiben unberührt und werden normal bedient.
- Geeignet
- Der schnellste Weg von allen.
- Grenze
- Setzt voraus, dass Sie frühzeitig handeln, bevor die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Welcher Weg der richtige ist
Welcher der drei Wege zu Ihnen passt, hängt von der Zahl der Gläubiger, vom Zeitpunkt und von den Mitteln ab, die für eine Einigung zur Verfügung stehen. Wir prüfen das nicht erst nach dem Unternehmensverfahren, sondern bereits während der Sanierung des Unternehmens, weil sich die persönliche Entschuldung am besten vorbereiten lässt, solange die Gläubiger ohnehin am Tisch sitzen.
Mehr zum Unternehmer-NeustartDas Ergebnis ist in allen Fällen dasselbe
- Sie behalten Ihr Zuhause, soweit es das Gesetz zulässt.
- Sie behalten Ihren beruflichen Handlungsspielraum.
- Sie fangen ohne Altlasten neu an.
Für Unternehmer, die nach der Firma persönlich in der Haftung stehen
Ihr Unternehmen ist saniert. Jetzt sind Sie dran. In 60 Minuten klären wir, wie Sie persönlich schuldenfrei werden.
Die Bank zieht die Bürgschaft, das Finanzamt haftet Sie als Geschäftsführer, das Gesellschafterdarlehen ist weg. Jetzt zählt eine Entscheidung. Im Strategiegespräch legen wir fest, wie wir Sie privat entschulden: Vergleich, einjährige Planinsolvenz oder privates Restrukturierungsverfahren.
Ob ein Vergleich realistisch ist oder nur Zeit kostet.
Wie die Planinsolvenz aufgebaut wird, damit Sie nach einem Jahr frei sind.
Hunderte erfolgreiche Planinsolvenzen. Ich vertrete Unternehmer, nicht die Gläubiger.
Der schnelle Weg
60-Minuten-Strategiegespräch
Telefonisch oder per Video, mit mir persönlich. Sie bringen eine Liste Ihrer Gläubiger, Ihre Bürgschaften und Sicherheiten und eine Übersicht über Ihr Vermögen mit. Danach wissen Sie, welcher Weg Sie aus der Haftung führt, wie lange er dauert und was er kostet.
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- 60 Minuten
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- 200 €, bei Mandat angerechnet
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- meist innerhalb von 48 Stunden
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Von der ersten Liquiditätslücke bis zur Aufhebung des Verfahrens: Eigenverwaltung, Schutzschirm, Insolvenzplan, StaRUG, Haftung und Bürgschaften, verständlich erklärt und nach Themen geordnet.