Diese Dokumente dienen dem Nachweis, dass keine Zahlungsrückstände gegenüber Finanzamt und Krankenkassen bestehen. Gerade in Bau und Zeitarbeit sind sie Voraussetzung für viele Aufträge.
In der Eigenverwaltung entsteht dabei ein praktisches Problem, das Unternehmen besonders hart treffen kann – wenn es nicht rechtzeitig vorbereitet wird.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen weisen nach, dass keine Zahlungsrückstände gegenüber Finanzamt und Krankenkassen bestehen.
- Nach Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung werden zunächst keine neuen Bescheinigungen mehr ausgestellt.
- Neue Bescheinigungen gibt es erst wieder auf die neue Steuer- und Betriebsnummer – und die erhält das Unternehmen erst im Hauptverfahren, ca. zwei bis drei Monate nach dem Antrag.
- Prüfen Sie vor dem Antrag, wann Ihre aktuellen Bescheinigungen ablaufen, und holen Sie bei Bedarf rechtzeitig neue ein.
Problem: Die Eigenverwaltung verhindert neue Bescheinigungen
Nachdem das Insolvenzgericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet hat, stellen die Behörden keine neuen Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr aus. Neue Bescheinigungen erhält das Unternehmen erst wieder auf die neue Steuernummer und die neue Betriebsnummer.
Diese erhält das Unternehmen unmittelbar, nachdem es sich im Insolvenz-Hauptverfahren befindet. Das Hauptverfahren beginnt jedoch erst ca. zwei bis drei Monate nach dem Antrag auf Eigenverwaltung. Dadurch entsteht eine kritische Lücke von zwei bis drei Monaten, in denen das Unternehmen keine Bescheinigung erhält.
Diese Phase kann Unternehmen besonders hart treffen, da sie in dieser Zeit keine aktuellen Bescheinigungen gegenüber ihren Auftraggebern vorlegen können. Ohne neue Aufträge kann die Liquiditätslücke nur noch mit einem Massedarlehen überbrückt werden.
So sichern Sie sich rechtzeitig ab
Um diese gefährliche Lücke zu schließen, sollten Unternehmen vor der Beantragung der Insolvenz in Eigenverwaltung unbedingt prüfen: Wann laufen die aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab?
Falls die Bescheinigungen in den nächsten drei Monaten ablaufen, sollten Sie unbedingt noch vor der Beantragung der Eigenverwaltung neue Bescheinigungen einholen. Diese proaktive Maßnahme stellt sicher, dass Sie Ihren Auftraggebern trotz Insolvenzverfahren gültige Bescheinigungen vorlegen können.
Häufige Fragen
- Warum stellt die Behörde keine Bescheinigung mehr aus?
- Nach Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung werden neue Bescheinigungen erst wieder auf die neue Steuer- und Betriebsnummer ausgestellt, die es erst im Hauptverfahren gibt.
- Wie überbrücke ich die Lücke?
- Indem Sie noch vor dem Antrag prüfen, wann Ihre Bescheinigungen ablaufen, und rechtzeitig neue einholen. So bleiben Sie gegenüber Auftraggebern durchgehend nachweisfähig.
Was ist ein Massedarlehen?
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Beitrag lesenJörg Franzke
Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleite ich Unternehmer in Krisensituationen und habe mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.