Viele Geschäftsführer fürchten den Imageschaden fast mehr als die finanziellen Folgen der Insolvenz. Diese Sorge ist berechtigt – aber sie darf Sie nicht lähmen. Wichtig ist, realistisch zu bleiben: Ein gewisser Schaden lässt sich nicht vermeiden, sehr wohl aber begrenzen.
Als Restrukturierungsanwalt sage ich meinen Mandanten immer klar, was auf sie zukommt. Wer weiß, woher der Schaden wirklich droht und wie man ihm begegnet, geht deutlich souveräner mit der Situation um – und verliert am Ende weniger.
- Einen Imageschaden können Sie nicht komplett verhindern. Eine Insolvenz wird nach wie vor als etwas Negatives wahrgenommen, mit dem Sie leben müssen.
- Immerhin unterscheiden Kunden und Auftraggeber heute zunehmend zwischen einer regulären Insolvenz und einer Insolvenz in Eigenverwaltung – ein wichtiger Fortschritt.
- Das größte Risiko geht oft nicht vom Kunden aus, sondern von der Konkurrenz, die Ihre Lage aktiv ausnutzt, um Kunden und Mitarbeiter abzuwerben.
- Der wirksamste Schutz ist ein schnelles Verfahren: Dauert die Eigenverwaltung länger als rund zwölf Monate, werden Auftraggeber misstrauisch. Deshalb muss Tempo gemacht werden.
Der Imageschaden lässt sich nicht ganz vermeiden
Seien wir ehrlich: Eine Insolvenz gilt in Deutschland nach wie vor als etwas Negatives, für das man sich fast schämen soll. Diesen Teil müssen Sie akzeptieren – ihn komplett wegzuargumentieren funktioniert nicht. Ihr Unternehmen wird in gewissem Umfang mit einem Wettbewerbsnachteil leben müssen.
Die gute Nachricht: In den letzten Jahren hat sich dieses Bild spürbar verbessert. Immer mehr Kunden und Auftraggeber wissen inzwischen, dass es einen großen Unterschied macht, ob ein Unternehmen regulär insolvent ist oder eine Sanierung in Eigenverwaltung durchläuft, bei der es selbst am Steuer bleibt. Genau diesen Unterschied sollten Sie in Ihrer Kommunikation immer wieder betonen.
Das größte Risiko ist die Konkurrenz
Der Imageschaden geht häufig gar nicht vom Kunden oder Auftraggeber selbst aus – sondern von Ihren Wettbewerbern. Die Konkurrenz nutzt die Situation gezielt aus, um Ihr Unternehmen in ein schlechtes Licht zu rücken und Ihnen Kunden und Mitarbeiter abzuwerben.
Bei einem Personaldienstleister erlebe ich das regelmäßig: Kaum ist die Insolvenz bekannt, sprechen Konkurrenten sowohl bei den Auftraggebern als auch bei den externen Mitarbeitern vor, um sie abzuwerben. Das ist unangenehm – aber leider kaum zu verhindern.
Wettbewerbsrechtlich haben Sie kaum eine Handhabe
Viele Geschäftsführer hoffen, sie könnten rechtlich gegen solche Abwerbeversuche vorgehen. Die Realität ist ernüchternd: Wenn ein Konkurrent lediglich darauf hinweist, dass über Ihr Unternehmen gerade eine Insolvenz läuft, ist das grundsätzlich eine wahre Tatsache. Dagegen lässt sich wettbewerbsrechtlich in aller Regel wenig ausrichten.
Erst wenn der Wettbewerber die Grenze zur Lüge oder zur gezielten Herabsetzung überschreitet, gibt es Ansätze. In der Praxis bleibt Ihnen aber meist nur, aktiv dagegen zu kommunizieren: mit einer klaren, einheitlichen Botschaft, die den Unterschied zwischen Eigenverwaltung und regulärer Insolvenz erklärt und Ihre Handlungsfähigkeit unterstreicht.
Tempo ist der beste Schutz für Ihr Image
Genau deshalb ist es so entscheidend, das Sanierungsverfahren in der Eigenverwaltung schnellstmöglich durchzuziehen. Auftraggeber sind durchaus bereit, Ihr Unternehmen trotz Insolvenz weiter zu akzeptieren und zu beauftragen – aber ihre Geduld hat Grenzen.
Meine Erfahrung zeigt: Zieht sich das Verfahren länger als rund zwölf Monate, werden Auftraggeber misstrauisch, ob die Sanierung wirklich gelingt. Je länger die Unsicherheit dauert, desto mehr Angriffsfläche bieten Sie der Konkurrenz. Ein schnelles, professionell geführtes Verfahren ist deshalb nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine imagestrategische Notwendigkeit.
Häufige Fehler
Glauben, man könne den Imageschaden vollständig verhindern. Wer das erwartet, wird enttäuscht und reagiert oft überzogen. Realistisch bleiben und den Schaden gezielt begrenzen ist der bessere Weg.
Den Unterschied zwischen Eigenverwaltung und regulärer Insolvenz nicht kommunizieren. Genau dieser Unterschied ist Ihr wichtigstes Argument – er darf in keiner Botschaft fehlen.
Die Konkurrenz unterschätzen. Der Angriff kommt selten vom Kunden, sondern vom Wettbewerber, der aktiv abwirbt. Wer damit nicht rechnet, wird überrascht.
Das Verfahren zu lange laufen lassen. Jeder zusätzliche Monat kostet Vertrauen und gibt der Konkurrenz mehr Zeit. Tempo ist der beste Imageschutz.
Häufige Fragen
- Kann ich einen Imageschaden komplett verhindern?
- Nein. Eine Insolvenz wird in Deutschland weiterhin als negativ wahrgenommen, und ein gewisser Wettbewerbsnachteil bleibt. Sie können den Schaden aber deutlich begrenzen – vor allem durch klare Kommunikation und ein schnelles Verfahren.
- Kann ich gegen abwerbende Konkurrenten vorgehen?
- Meist nicht. Der bloße wahre Hinweis, dass eine Insolvenz läuft, ist wettbewerbsrechtlich in der Regel zulässig. Erst bei Lügen oder gezielter Herabsetzung gibt es Ansätze. In der Praxis bleibt vor allem, aktiv dagegen zu kommunizieren.
- Warum ist Schnelligkeit so wichtig für das Image?
- Weil Auftraggeber bereit sind, ein Unternehmen in Eigenverwaltung weiter zu beauftragen – aber nur für eine begrenzte Zeit. Dauert das Verfahren länger als rund zwölf Monate, wächst das Misstrauen. Ein zügiges Verfahren hält das Vertrauen stabil.
- Hilft es, den Unterschied zur regulären Insolvenz zu erklären?
- Ja, sehr. Immer mehr Kunden und Auftraggeber verstehen, dass eine Eigenverwaltung eine echte Sanierung unter eigener Führung ist. Diesen Unterschied sollten Sie in jeder Botschaft betonen – er ist Ihr stärkstes Argument gegen den Imageschaden.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.