Kaum eine Sorge sitzt zu Beginn einer Eigenverwaltung tiefer als die Angst vor dem Kundenverlust: Springen jetzt die Auftraggeber ab? Die ehrliche Antwort lautet: Ein Teil des Marktes wird vorsichtiger – aber wie stark Sie Aufträge verlieren, haben Sie stärker in der Hand, als Sie denken.
Meine Erfahrung als Restrukturierungsanwalt zeigt: Wer die Kommunikation aktiv steuert, statt sie dem Zufall und den Auskunfteien zu überlassen, hält seine wichtigen Kunden fast immer. Entscheidend ist, dass Sie selbst der Absender der Nachricht sind.
- Gehen Sie als Geschäftsführer gleich zu Beginn des Verfahrens persönlich auf Ihre wichtigsten Kunden zu. Erklären Sie das Verfahren selbst – das baut Vertrauen auf und nimmt Gerüchten den Boden.
- Geschäftskunden erfahren ohnehin von der Insolvenz: Das beantragte Vollstreckungsverbot wird veröffentlicht, Auskunfteien wie Creditreform greifen das auf und geben es weiter. Besser, Sie sind der Absender der Nachricht.
- Private Kunden würde ich nicht aktiv informieren. Ihr Unternehmen erbringt weiterhin die volle Leistung – hier gibt es keinen Anlass. Unterschätzen Sie aber nicht, dass Mitarbeiter beim Kunden davon erzählen.
- Seien Sie ehrlich: Ein gewisser Auftragsverlust lässt sich nicht vermeiden. Laufende Aufträge verlieren Sie in aller Regel nicht, aber an neue Aufträge zu kommen wird schwieriger – ein Wettbewerbsnachteil, den die Konkurrenz nutzt.
- Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Sie die Insolvenz angeben. Zwar soll die öffentliche Hand Eigenverwaltungen nicht benachteiligen, durchsetzbar ist das aber kaum. Eine Subunternehmer-Lösung kann hier helfen.
Informieren Sie Ihre wichtigsten Kunden selbst
Der wirksamste Hebel gegen Auftragsverluste ist, dass Sie als Geschäftsführer gleich zu Beginn des Verfahrens persönlich auf Ihre wichtigsten Kunden zugehen und ihnen das Verfahren selbst erklären. Das baut Vertrauen auf und zeigt Souveränität – Sie überbringen die Nachricht aus einer Position der Stärke.
Das ist kein Nice-to-have: Geschäftskunden erfahren ohnehin von Ihrer Insolvenz. Zwar wird die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung selbst nicht veröffentlicht. Aber in aller Regel muss ein Vollstreckungsverbot beantragt werden, und dieses wird öffentlich bekannt gemacht.
Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform werten solche Veröffentlichungen systematisch aus und geben die Information an ihre angeschlossenen Mitglieder – also möglicherweise an Ihre Kunden – weiter. Wenn Ihr Kunde es also ohnehin erfährt, ist es deutlich besser, er hört es zuerst von Ihnen.
Private Kunden müssen Sie nicht informieren
Anders sieht es bei Privatkunden aus: Diese würde ich nicht aktiv über das Verfahren informieren. Wozu auch? Ihr Unternehmen erbringt weiterhin die volle Leistung, und der Kunde hat keinen Anlass zur Sorge. Eine ungefragte Information würde hier nur Verunsicherung stiften.
Unterschätzen Sie allerdings nicht, wie schnell sich so etwas herumspricht. Wenn Ihre Mitarbeiter draußen beim Kunden arbeiten, erzählen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Eigenverwaltung. Umso wichtiger ist eine einheitliche Sprachregelung im ganzen Unternehmen, damit alle dieselbe, souveräne Botschaft senden.
Seien Sie ehrlich: ein Wettbewerbsnachteil bleibt
Lassen Sie uns ehrlich sein: Ein gewisser Auftragsverlust lässt sich nicht vollständig vermeiden. Die gute Nachricht ist, dass Sie einen laufenden Auftrag so gut wie nie verlieren – hier hat der Kunde selbst ein Interesse an der Fertigstellung.
Schwieriger wird es bei neuen Aufträgen. Für ein Unternehmen in der Insolvenz ist es spürbar aufwendiger, neue Aufträge zu gewinnen. Die Eigenverwaltung ist an dieser Stelle ein echter Wettbewerbsnachteil, den Ihre Konkurrenz durchaus zu nutzen weiß. Das sollten Sie realistisch einplanen – und Ihre Vertriebsanstrengungen entsprechend erhöhen.
Sonderfall öffentliche Auftraggeber
Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Sie in der Regel angeben, dass sich Ihr Unternehmen in einem Insolvenzverfahren befindet. Das verschlechtert Ihre Chancen auf den Zuschlag, denn die Insolvenz kann ein Ausschlussgrund sein.
Andererseits soll die öffentliche Hand Unternehmen in der Eigenverwaltung bei der Vergabe nicht ohne Weiteres benachteiligen – Sanierung ist ausdrücklich gewollt. Auf diesen Grundsatz können Sie pochen. In der Praxis ist der Ausschluss Ihres Unternehmens aber kaum justiziabel, weil die Vergabestelle regelmäßig mehrere Gründe für ihre Entscheidung anführen kann.
Behelfen kann man sich in solchen Fällen mit einer Subunternehmer-Lösung: Vor der Insolvenz wird eine neue Gesellschaft gegründet, die sich an den Ausschreibungen beteiligt, während das insolvente Unternehmen den Auftrag als Subunternehmer ausführt. Das ist mit Aufwand verbunden und lohnt sich nur bei größeren Unternehmen – und es gehört unbedingt in die Hände eines erfahrenen Beraters, damit die Konstruktion sauber und angreifungssicher aufgesetzt ist.
Häufige Fehler
Darauf hoffen, dass die Kunden nichts erfahren. Über das veröffentlichte Vollstreckungsverbot und Auskunfteien wie Creditreform erfahren Geschäftskunden es fast immer. Wer schweigt, überlässt die Deutungshoheit anderen.
Privatkunden ungefragt informieren. Wo weiterhin volle Leistung erbracht wird, stiftet eine Information nur Verunsicherung. Sparen Sie sich das – achten Sie aber auf eine einheitliche Sprachregelung für Ihre Mitarbeiter.
Den Wettbewerbsnachteil verdrängen. Wer bei Neuaufträgen so weitermacht wie bisher, wird enttäuscht. Planen Sie den Nachteil ein und steuern Sie mit mehr Vertriebsaktivität und – wo sinnvoll – einer Subunternehmer-Lösung gegen.
Häufige Fragen
- Erfahren meine Kunden überhaupt von der Eigenverwaltung?
- Geschäftskunden in aller Regel ja. Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung selbst wird zwar nicht veröffentlicht, das meist beantragte Vollstreckungsverbot aber schon. Auskunfteien wie Creditreform werten das aus und geben es an ihre Mitglieder weiter.
- Sollte ich auch meine Privatkunden informieren?
- In der Regel nicht. Solange Ihr Unternehmen die volle Leistung erbringt, gibt es keinen Anlass, Privatkunden aktiv zu informieren. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Mitarbeiter im Kundenkontakt eine einheitliche, souveräne Sprachregelung haben.
- Verliere ich laufende Aufträge?
- In aller Regel nicht. Ein laufender Auftrag bleibt fast immer erhalten, weil auch der Kunde ein Interesse an der Fertigstellung hat. Schwieriger wird es, neue Aufträge zu gewinnen – hier ist die Insolvenz ein Wettbewerbsnachteil.
- Was gilt bei öffentlichen Ausschreibungen?
- Sie müssen die Insolvenz angeben, was Ihre Chancen verschlechtert. Zwar soll die öffentliche Hand Eigenverwaltungen nicht benachteiligen, durchsetzbar ist das aber kaum. Bei größeren Unternehmen kann eine Subunternehmer-Lösung helfen, für die Sie unbedingt einen erfahrenen Berater hinzuziehen sollten.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.