Jörg Franzke
Lieferanten

Wie sichere ich die Lieferfähigkeit?

Für Produktions- und Handelsbetriebe ist es die Überlebensfrage: Kann ich während des Verfahrens weiter einkaufen und liefern? In der Eigenverwaltung lautet die Antwort klar Ja – weil Sie am Steuer bleiben.

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Rubrik
Lieferanten
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6 Min.
Merksatz
Sie bleiben der Chef im Einkauf

Wer produziert oder handelt, lebt von einer lückenlosen Versorgung mit Rohstoffen und Waren. Reißt diese Kette auch nur für wenige Tage, stehen Maschinen still und Kunden werden nicht beliefert. Genau deshalb ist die Lieferfähigkeit in der Krise die zentrale Frage – und die Sorge, im Verfahren nicht mehr einkaufen zu können, sitzt bei vielen Geschäftsführern tief.

Die gute Nachricht: In der Eigenverwaltung läuft der Geschäftsbetrieb bewusst weiter, und Sie behalten die Kontrolle über den Einkauf. Ihre Aufgabe ist es, den Betrieb am Laufen zu halten – nicht, ihn zu verwalten.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Lieferfähigkeit sichern Sie, indem der Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung weiterläuft – dafür sind Einkauf und Belegschaft der Schlüssel.
  • Die Löhne der ersten Monate sind über das Insolvenzgeld abgesichert, sodass Ihr Betrieb personell arbeitsfähig bleibt.
  • In der Eigenverwaltung bleiben Sie Herr des Einkaufs und entscheiden selbst, welche Rohstoffe wann und wie schnell bestellt werden.
  • Statt Einzelfreigaben handeln wir einen Budgetrahmen aus, innerhalb dessen Sie ohne gesonderte Genehmigung frei bestellen können.
  • In der Regelinsolvenz entscheidet dagegen der branchenfremde Insolvenzverwalter über Bestellungen – das kostet oft wertvolle Zeit.

Lieferfähigkeit heißt: der Betrieb läuft weiter

Ihre Lieferfähigkeit sichern Sie an erster Stelle dadurch, dass der Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung weiterläuft. Zwei Dinge müssen dafür stimmen: Ihre Mitarbeiter müssen arbeiten können, und Sie müssen Nachschub einkaufen können.

Um die Belegschaft müssen Sie sich in den ersten Monaten keine Sorgen machen: Die Löhne sind in dieser Phase über das Insolvenzgeld abgesichert, sodass niemand aus finanziellen Gründen den Betrieb verlassen muss. Damit ist die personelle Seite gesichert – und Sie können sich auf das Entscheidende konzentrieren: Ihre Lieferanten und den Einkauf der Rohstoffe, die Sie verarbeiten.

In der Eigenverwaltung bleiben Sie der Chef

In der Insolvenz in Eigenverwaltung legt Ihnen niemand Steine in den Weg und behindert die Produktion. Sie sind gewissermaßen Ihr eigener Insolvenzverwalter und bleiben der Chef in Ihrem Unternehmen. Sie entscheiden, welche Ware eingekauft werden muss, wann und wie schnell.

Das ist der entscheidende Vorteil: Sie kennen Ihre Branche, Ihre Lieferanten und Ihre Abläufe. Sie wissen, welche Bestellung eilig ist und keinen Aufschub duldet – und welche warten kann. Genau diese Entscheidungshoheit behalten Sie in der Eigenverwaltung.

Der Budgetrahmen: einkaufen ohne ständige Freigabe

Natürlich unterliegt auch der Einkauf einer gewissen Kontrolle – schließlich wacht ein Sachwalter über das Verfahren. Statt aber jede einzelne Bestellung genehmigen zu lassen, handeln wir zu Beginn einen Budgetrahmen aus, innerhalb dessen Sie frei und ohne gesonderte Genehmigung bestellen können.

Ein Beispiel: Eine Großbäckerei kann täglich Waren bis zu einem Rahmen von 20.000 Euro einkaufen, ohne dafür jedes Mal eine besondere Freigabe zu brauchen. So bleibt der Einkauf schnell und praxistauglich – und Ihre Rohstoffversorgung und damit die Lieferfähigkeit an Ihre Kunden ist gesichert.

Der Unterschied zur Regelinsolvenz

In der klassischen Regelinsolvenz sieht das ganz anders aus. Dort schreibt Ihnen der Insolvenzverwalter häufig vor, welche Rohstoffe Sie noch bestellen dürfen und welche nicht. Der Bestellvorgang verzögert sich, weil der Verwalter viele Fälle gleichzeitig betreut und Ihr Anliegen eines von vielen ist.

Hinzu kommt: Der Insolvenzverwalter ist in aller Regel nicht branchenkundig. Er kann kaum beurteilen, welche Bestellung wirklich wichtig ist und sofort ausgeführt werden muss. So gerät der Nachschub ins Stocken – und genau das gefährdet die Lieferfähigkeit. In der Eigenverwaltung vermeiden Sie diesen Engpass, weil die Entscheidungen dort bleiben, wo das Wissen sitzt: bei Ihnen.

Häufige Fehler

Den Budgetrahmen zu niedrig ansetzen. Wer den Rahmen aus Vorsicht zu klein verhandelt, muss ständig Einzelfreigaben einholen und bremst den eigenen Einkauf aus. Der Rahmen sollte realistisch am tatsächlichen Materialbedarf ausgerichtet sein.

Lieferanten im Unklaren lassen. Wer seine wichtigsten Lieferanten nicht frühzeitig und offen über die Fortführung informiert, riskiert, dass diese aus Unsicherheit auf stur schalten. Klare Kommunikation sichert die Belieferung.

Den Einkauf wie in der Regelinsolvenz denken. Manche Geschäftsführer trauen sich in der Eigenverwaltung zu wenig zu und warten auf Anweisungen. Dabei sind gerade Sie es, der die Bestellentscheidungen trifft – zögerliches Handeln kostet nur Zeit.

Häufige Fragen

Kann ich in der Eigenverwaltung weiter frei einkaufen?
Ja. Sie bleiben der Chef und entscheiden über Ihre Bestellungen. Innerhalb eines zu Beginn vereinbarten Budgetrahmens können Sie ohne gesonderte Genehmigung einkaufen.
Wer legt den Budgetrahmen fest?
Der Rahmen wird zu Beginn des Verfahrens mit dem Sachwalter ausgehandelt und orientiert sich an Ihrem tatsächlichen Materialbedarf – zum Beispiel ein täglicher Einkaufsrahmen für eine Produktion.
Warum ist die Lieferfähigkeit in der Regelinsolvenz gefährdet?
Weil dort der branchenfremde Insolvenzverwalter über Bestellungen entscheidet. Das verzögert den Einkauf und gefährdet den Nachschub, weil ihm das Branchenwissen und die Zeit für schnelle Entscheidungen fehlen.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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