Jörg Franzke
Lieferanten

Verliere ich meine Lieferanten in der Eigenverwaltung?

Viele Unternehmer fürchten, dass sie ihre Lieferanten verlieren, sobald diese von der Insolvenz in Eigenverwaltung erfahren. Nach meiner Erfahrung ist das Gegenteil der Fall: Die meisten liefern weiter.

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Rubrik
Lieferanten
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Lieferanten wollen Geschäfte machen, keine Streitigkeiten

Wenn ein Unternehmen über eine Sanierung in Eigenverwaltung nachdenkt, höre ich fast immer dieselbe Sorge: „Wenn meine Lieferanten das erfahren, beliefern die mich doch nie wieder." Diese Angst ist nachvollziehbar – schließlich hängt der laufende Betrieb daran, dass Material, Waren und Vorprodukte pünktlich ankommen.

In der Praxis sieht es aber anders aus. Natürlich ist kein Lieferant begeistert, wenn er auf einer unbezahlten Rechnung sitzenbleibt. Aber ein Lieferant lebt davon, Geschäfte zu machen – und ein Kunde, der weiter bestellt und künftig zuverlässig zahlt, ist ihm in aller Regel mehr wert als der Streit um eine alte Forderung.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Die Angst, dass alle Lieferanten sofort abspringen, ist verständlich – bestätigt sich in der Praxis aber nur selten. Lieferanten wollen weiter verkaufen.
  • Für offene Altrechnungen ist ein Lieferant zwar verärgert, doch das künftige Geschäft ist ihm meist wichtiger als der Streit um die Vergangenheit.
  • In den meisten Fällen wird gegen Vorkasse weitergeliefert, über ein wieder aufzufüllendes Deposit oder gegen eine Zahlungszusage des betreuenden Rechtsanwalts.
  • Bei Material unter Eigentumsvorbehalt bleibt der Lieferant Eigentümer, bis die Ware bezahlt ist – hier wird schlicht der Eigentumsvorbehalt abgelöst statt die alte Rechnung beglichen.
  • Wer früh, offen und mit einem klaren Konzept auf seine Lieferanten zugeht, hält die Lieferkette in aller Regel stabil.

Warum die meisten Lieferanten weiterliefern

Ein Lieferant verdient sein Geld dadurch, dass er verkauft. Verliert er einen Kunden, verliert er einen Teil seines eigenen Umsatzes. Deshalb ist es für ihn wirtschaftlich fast immer sinnvoller, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen, statt sie zu beenden.

Hinzu kommt: In der Eigenverwaltung werden neue Bestellungen nicht mehr aus der alten, angespannten Kasse bezahlt, sondern gehören zu den laufenden Kosten des Verfahrens. Diese werden vorrangig und zuverlässig bedient. Für den Lieferanten bedeutet das: Die Ware, die er ab jetzt liefert, wird bezahlt.

Genau das erkläre ich den Lieferanten in den ersten Tagen des Verfahrens. Sobald sie verstehen, dass es nicht um einen Zahlungsausfall, sondern um eine geordnete Sanierung geht, entspannt sich die Lage meist schnell.

Die drei üblichen Wege der Weiterbelieferung

Vorkasse: Der einfachste und häufigste Weg. Der Lieferant liefert weiter, erhält den Kaufpreis aber vor oder bei Lieferung. Er trägt damit kein Risiko und bleibt trotzdem im Geschäft.

Deposit: Das Unternehmen hinterlegt beim Lieferanten einen Betrag als Sicherheit. Aus diesem Guthaben werden die Bestellungen bedient, und das Deposit wird immer wieder aufgefüllt. Das ist besonders praktisch bei laufenden, regelmäßigen Lieferungen.

Zahlungszusage des Beraters: In vielen Fällen genügt es, wenn ich als betreuender Rechtsanwalt dem Lieferanten schriftlich bestätige, dass seine künftigen Rechnungen pünktlich und vollständig bezahlt werden. Diese Zusage schafft Vertrauen – oft reicht sie aus, um ganz normal auf Rechnung weiterzuarbeiten.

Sonderfall Material: der Eigentumsvorbehalt

Lieferanten, die Material oder Waren liefern, tun das fast immer unter dem sogenannten Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet: Die Ware gehört rechtlich so lange dem Lieferanten, bis sie vollständig bezahlt ist – auch wenn sie längst in Ihrem Lager oder auf der Baustelle liegt.

Das klingt bedrohlicher, als es ist. In der Praxis wird hier einfach „das Kind anders benannt": Sie bezahlen nicht die alte Rechnung, sondern lösen den Eigentumsvorbehalt ab. Wirtschaftlich läuft es auf dasselbe hinaus – der Lieferant erhält sein Geld für die Ware, die er behalten hätte dürfen, und Sie können sie weiter verwenden.

Dieser Mechanismus ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich in einer professionell begleiteten Eigenverwaltung fast immer eine Lösung findet, die für beide Seiten funktioniert.

Häufige Fehler

Zu lange schweigen. Wer seine wichtigsten Lieferanten erst informiert, wenn sie es aus anderer Quelle erfahren, verspielt Vertrauen. Gehen Sie frühzeitig und aktiv auf sie zu.

Alte und neue Rechnungen vermischen. Machen Sie unmissverständlich klar, dass es um die künftige, gesicherte Belieferung geht – nicht um die Bezahlung der Altschulden aus der Kasse des laufenden Betriebs.

Alle Lieferanten gleich behandeln. Konzentrieren Sie sich zuerst auf die Lieferanten, ohne die der Betrieb stillstehen würde. Für diese lohnt sich der persönliche Kontakt am meisten.

Häufige Fragen

Müssen meine Lieferanten mich in der Eigenverwaltung überhaupt weiter beliefern?
Eine Pflicht dazu gibt es nicht. In der Praxis liefern die meisten aber weiter, weil sie am künftigen Geschäft verdienen wollen – meist gegen Vorkasse, Deposit oder eine Zahlungszusage.
Was passiert mit meinen alten, noch offenen Rechnungen?
Rechnungen aus der Zeit vor dem Verfahren werden zu Insolvenzforderungen und im Rahmen der Sanierung geregelt. Für die Weiterbelieferung ist entscheidend, dass die neuen Bestellungen zuverlässig bezahlt werden.
Was bedeutet Eigentumsvorbehalt für mich konkret?
Der Lieferant bleibt Eigentümer der Ware, bis sie bezahlt ist. Statt der alten Rechnung wird der Eigentumsvorbehalt abgelöst – der Lieferant erhält sein Geld, und Sie können die Ware weiter nutzen.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.

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