Auch wenn jedes Sanierungsverfahren seine Besonderheiten hat, lässt sich der Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung in einige grundlegende Schritte unterteilen. Die folgenden vier Phasen zeigen, wie der Weg typischerweise verläuft.
- Phase 1 – Vorbereitung und Antragstellung: Wir bereiten den Antrag samt Liquiditätsplan und Sanierungskonzept vor und suchen oft vorab das Gespräch mit dem Gericht.
- Phase 2 – Vorläufige Eigenverwaltung: In etwa 2–3 Monaten stabilisieren wir den Betrieb, sichern über Insolvenzgeld die Löhne und schützen das Unternehmen vor Vollstreckungen.
- Phase 3 – Insolvenzplan: Der Plan regelt die Gläubigerquote und die Sanierungsmaßnahmen; nach Zustimmung und Gerichtsbestätigung ist das Unternehmen entschuldet.
- Phase 4 – Neustart: Das Verfahren wird aufgehoben, der Betrieb ist saniert und kann mit intaktem Image und solider Basis wieder frei am Markt agieren.
- Während des gesamten Verfahrens werden Sie persönlich begleitet – Kommunikation, Berichte, Anträge und Fristen übernehmen wir.
Phase 1: Vorbereitung und Antragstellung
Zunächst bereiten wir Ihren Eigenverwaltungs-Antrag intensiv vor. Ihr Unternehmen muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit das Gericht die Eigenverwaltung genehmigt – etwa eine aktuelle Finanzbuchhaltung und eine grobe Sanierungsplanung.
Gemeinsam erstellen wir alle nötigen Unterlagen, vom Liquiditätsplan bis zum Konzept, wie Ihr Unternehmen entschuldet und neu aufgestellt werden soll. Sobald alles bereit ist, stellen wir den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht.
Häufig suche ich schon vorab das Gespräch mit dem Gericht, um Vertrauen aufzubauen und eventuelle Fragen zu klären. Das erhöht die Erfolgschancen für die Eigenverwaltung spürbar.
Phase 2: Vorläufige Eigenverwaltung – Stabilisierung
Nach Antragstellung ordnet das Gericht in der Regel die vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung an. Jetzt beginnt eine entscheidende Phase von etwa 2–3 Monaten, in der Ihr Betrieb unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiterläuft.
In dieser Zeit stabilisieren wir den Geschäftsbetrieb. Konkret kümmern wir uns sofort um das Insolvenzgeld für die Mitarbeiter, damit die Löhne weitergezahlt werden und Motivation und Vertrauen im Team erhalten bleiben. Wir informieren wichtige Partner – Großkunden, Lieferanten, Banken – behutsam über das Verfahren, um Gerüchten und Unsicherheiten vorzubeugen.
Gleichzeitig analysieren wir den Betrieb: Welche Verträge sollten beendet werden? Wo lassen sich Kosten sofort senken? Diese intensive Phase verschafft Ihnen dank des Insolvenzschutzes die nötige Ruhe: Ihr Unternehmen ist gegen Einzelzwangsvollstreckungen geschützt, und wir sichern die Liquidität bestmöglich – etwa durch das Aussetzen von Zahlungen auf Altschulden und die Nutzung von Insolvenzgeld.
Phase 3: Insolvenzplan und Umsetzung der Sanierung
Parallel zur Stabilisierung erarbeiten wir den Insolvenzplan – das Kernstück der Eigenverwaltung. Darin wird festgehalten, wie die Gläubiger befriedigt werden, etwa durch eine Quote von 10–30 %, und welche Maßnahmen zur Restrukturierung getroffen werden.
Sie als Geschäftsführung gestalten diesen Plan aktiv mit, sodass er optimal zu Ihrem Unternehmen passt. Nach Abstimmung mit dem Sachwalter und wichtigen Gläubigern wird der Plan den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt.
Wenn die Mehrheit zustimmt und das Gericht den Plan bestätigt, ist das Verfahren praktisch geschafft: Mit der Planbestätigung erhält Ihr Unternehmen den Schuldenerlass gemäß Plan, die Eigenverwaltung wird aufgehoben. Ihr Betrieb ist entschuldet, saniert und kann wieder frei am Markt agieren.
Phase 4: Neustart und Nachbereitung
Ist das Verfahren beendet, beginnt für Ihr Unternehmen der Neustart. Jetzt zahlt es sich aus, dass Sie in Eigenverwaltung gehandelt haben: Ihr Image ist weitgehend intakt geblieben, weil Sie als verantwortungsbewusster Unternehmer durch die Krise gesteuert haben. Kunden und Geschäftspartner wissen Ihr offenes Vorgehen zu schätzen.
Ihre Firma hat nun eine solide finanzielle Basis – die Schulden sind weg oder drastisch reduziert, Altlasten beseitigt. In vielen Fällen bleibt das Kerngeschäft erhalten, Arbeitsplätze können gesichert werden, und Sie konzentrieren sich wieder voll auf den operativen Erfolg.
Auch nach Abschluss des Verfahrens stehe ich Ihnen beratend zur Seite – etwa um die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen nachzuverfolgen oder weitere Optimierungen anzugehen.
Ein IT-Dienstleister durchlief genau diese Phasen – von der Antragstellung bis zum bestätigten Insolvenzplan – und sicherte sein profitables Kerngeschäft.
Jörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.