Immer wieder begegnen mir Unternehmer, die große Sorge wegen ihrer Förderdarlehen haben. Sie fürchten, dass gerade diese Kredite eine Sanierung besonders schwierig machen.
Diese Sorge ist nach meiner Erfahrung als Restrukturierungsanwalt meist unbegründet. Entscheidend ist nicht, ob ein Kredit von einer Förderbank stammt, sondern ob ein überzeugendes Sanierungskonzept vorliegt.
- Förderdarlehen sind normale Finanzierungsverbindlichkeiten und werden in einer Restrukturierung wie andere Bankschulden behandelt.
- Ansprechpartner für das Unternehmen bleibt regelmäßig die Hausbank, über die das Förderdarlehen ausgereicht wurde.
- Nach meiner Erfahrung sind Förderbanken bei einem tragfähigen Sanierungskonzept sachliche und konstruktive Verhandlungspartner.
Ihr Ansprechpartner bleibt die Hausbank
Die meisten Förderdarlehen werden nicht direkt von der Förderbank an das Unternehmen ausgezahlt. Die Finanzierung erfolgt vielmehr über Ihre Hausbank.
Deshalb führen Sie auch während einer Restrukturierung oder Eigenverwaltung die Gespräche regelmäßig mit Ihrer Hausbank und nicht mit der Förderbank selbst.
Förderbanken übernehmen häufig das Ausfallrisiko
Viele Förderprogramme sehen vor, dass die Förderbank einen erheblichen Teil des Kreditrisikos übernimmt. Kommt es zu einem Ausfall, kann sich die Gläubigerstellung deshalb teilweise auf die Förderbank verlagern.
Für das Sanierungsverfahren macht dies regelmäßig keinen wesentlichen Unterschied. Die Forderung bleibt Bestandteil der Restrukturierung und wird wie die übrigen Finanzverbindlichkeiten behandelt.
Meine Erfahrung ist positiv
In meinen Verfahren habe ich Förderbanken nicht als Hindernis einer Sanierung erlebt, im Gegenteil.
Soweit ein nachvollziehbares Sanierungskonzept vorliegt, habe ich Förderbanken beziehungsweise die für sie handelnden Banken als sachliche und konstruktive Verhandlungspartner kennengelernt. Gerade in Insolvenzplanverfahren und Restrukturierungen nach dem StaRUG besteht regelmäßig eine gute Grundlage für tragfähige Lösungen.
Häufige Fehler
Förderbanken für besonders problematisch halten. Nach meiner Erfahrung unterscheiden sie sich im gerichtlichen Sanierungsverfahren nicht wesentlich von anderen Finanzierungsgläubigern.
Direkt mit der Förderbank verhandeln wollen. Regelmäßiger Ansprechpartner bleibt zunächst die Hausbank.
Förderdarlehen für unantastbar halten. Auch Förderdarlehen können Bestandteil eines Insolvenzplans oder eines Restrukturierungsplans sein.
Häufige Fragen
- Muss ich direkt mit der Förderbank sprechen?
- In der Regel nicht. Ansprechpartner bleibt zunächst die Hausbank, über die das Förderdarlehen ausgereicht wurde.
- Werden Förderdarlehen im Insolvenzverfahren anders behandelt?
- Nein. Sie werden grundsätzlich wie andere Finanzierungsverbindlichkeiten behandelt.
- Sind Förderbanken bereit, einer Sanierung zuzustimmen?
- Nach meiner Erfahrung ja, sofern ein wirtschaftlich tragfähiges Sanierungskonzept vorliegt und die Fortführung des Unternehmens nachvollziehbar ist.
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Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.