Kaum ein Thema sorgt bei Unternehmern für so viel Unsicherheit wie die Frage, was in einer Krise mit ihren KfW-Krediten geschieht. Viele fürchten, dass gerade diese Darlehen eine Sanierung unmöglich machen.
Meine Erfahrung als Restrukturierungsanwalt zeigt das Gegenteil: KfW-Kredite sind kein Hindernis, sondern ganz normale Finanzierungsverbindlichkeiten, für die das Sanierungsrecht geeignete Lösungen bereithält.
- Ein KfW-Kredit ist eine ganz normale Finanzierungsverbindlichkeit. Er genießt im Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren keinen besonderen Schutz und kann Bestandteil eines Plans sein.
- Ansprechpartner für das Unternehmen ist regelmäßig die Hausbank, über die das Darlehen vermittelt und betreut wird, nicht die KfW selbst.
- Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sind Vergleiche und Forderungsverzichte mit Förderbanken selten. Innerhalb eines Insolvenz- oder StaRUG-Plans bestehen häufig deutlich bessere Möglichkeiten.
- Gerade Corona-Kredite mit staatlicher Haftungsfreistellung bieten in Restrukturierungsverfahren oft eine günstige Ausgangslage.
Ein KfW-Kredit bleibt ein Kredit
Viele Unternehmer glauben, ein KfW-Darlehen genieße im Insolvenzverfahren einen besonderen Schutz. Das ist nicht der Fall.
Auch KfW-Kredite gehören zu den Verbindlichkeiten des Unternehmens und werden im Rahmen einer Restrukturierung oder eines Insolvenzplans grundsätzlich wie andere Finanzverbindlichkeiten behandelt. Die Herkunft aus einem Förderprogramm ändert daran nichts.
Ihr Ansprechpartner ist die Hausbank
Die meisten Unternehmer haben während der gesamten Laufzeit ihres KfW-Kredits keinen direkten Kontakt zur KfW. Das liegt daran, dass die Darlehen regelmäßig über die Hausbank vermittelt und betreut werden.
Für das Unternehmen bleibt deshalb auch in der Krise in erster Linie die finanzierende Geschäftsbank der Ansprechpartner. Direkte Verhandlungen mit der KfW sind in der Praxis die Ausnahme.
Gerade Corona-Kredite bieten häufig Gestaltungsmöglichkeiten
Während der Corona-Pandemie wurden zahlreiche KfW-Programme mit staatlichen Haftungsfreistellungen und teilweise ohne zusätzliche Sicherheiten vergeben. Das kann in Restrukturierungsverfahren eine günstige Ausgangslage sein.
Welche Möglichkeiten sich daraus konkret ergeben, hängt jedoch immer von der jeweiligen Finanzierung und der Struktur des einzelnen Kredits ab. Eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen.
Außerhalb eines Verfahrens sind Vergleiche häufig schwierig
Viele Unternehmer fragen mich, ob sie mit der KfW einen außergerichtlichen Forderungsverzicht vereinbaren können. Nach meiner Erfahrung ist das nur in Ausnahmefällen realistisch.
Förderbanken verwalten öffentliche Mittel und verfügen deshalb regelmäßig über geringere Vergleichsspielräume als private Gläubiger. Eine freihändige Einigung außerhalb eines Verfahrens scheitert deshalb oft an diesen engen Grenzen.
Im Sanierungsverfahren erlebt man häufig eine andere Seite
Interessanterweise verändern sich die Rahmenbedingungen innerhalb eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens. Meine Erfahrung ist, dass sich KfW-Forderungen im Insolvenzplan oder im Restrukturierungsplan nach dem StaRUG häufig sachlich und konstruktiv behandeln lassen.
Ich habe in meinen Verfahren regelmäßig erlebt, dass wirtschaftlich nachvollziehbare Pläne auch von der KfW beziehungsweise den für sie handelnden Banken mitgetragen wurden. Der Unterschied ist deutlich: Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sind die Spielräume oft gering, innerhalb eines strukturierten Sanierungsverfahrens bestehen häufig deutlich bessere Möglichkeiten.
Häufige Fehler
Annehmen, KfW-Kredite seien unantastbar. Auch Förderdarlehen können Bestandteil einer Restrukturierung sein.
Den falschen Ansprechpartner wählen. Regelmäßiger Ansprechpartner ist die Hausbank, nicht die KfW selbst.
Einen außergerichtlichen Vergleich überschätzen. Die Erfolgsaussichten sind häufig begrenzt, während innerhalb eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens oft bessere Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Häufige Fragen
- Werden KfW-Kredite im Insolvenzverfahren bevorzugt behandelt?
- Nein. Sie sind grundsätzlich normale Finanzierungsverbindlichkeiten und können Bestandteil eines Insolvenzplans oder Restrukturierungsplans sein.
- Kann ich direkt mit der KfW verhandeln?
- In der Regel nicht. Ansprechpartner für das Unternehmen ist regelmäßig die Hausbank, über die das Darlehen ausgereicht wurde.
- Sind Forderungsverzichte bei KfW-Krediten möglich?
- Außerhalb eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens sind sie nach meiner Erfahrung selten. Im Rahmen eines Insolvenzplans oder eines Restrukturierungsplans bestehen dagegen häufig deutlich bessere Möglichkeiten.
Wie im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens erhebliche Bankverbindlichkeiten einschließlich KfW-finanzierter Kredite neu geordnet wurden und das Modeunternehmen mit allen Standorten fortgeführt werden konnte.
Wie spreche ich mit meiner Bank?
Der wichtigste Erfolgsfaktor ist nicht das Gespräch selbst, sondern der Zeitpunkt. Warum Sie früh, vorbereitet und mit einem Konzept auftreten sollten.
Beitrag lesenDarf die Bank meinen Kredit kündigen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bei pünktlicher Zahlung. Warum eine Unternehmenskrise Kündigungsrechte auslösen kann.
Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.