Jörg Franzke
Eigenverwaltung

Wie lange dauert eine Eigenverwaltung?

Eine Eigenverwaltung dauert in der Regel zehn bis zwölf Monate. Das Verfahren gliedert sich in feste Abschnitte, deren Tempo vor allem von den Gerichtsterminen abhängt – und diese Zeit ist meist auch im Interesse des Unternehmens gut investiert.

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Rubrik
Eigenverwaltung
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6 Min.
Merksatz
So schnell wie möglich, so lange wie nötig

Viele Unternehmer wollen die Insolvenz in Eigenverwaltung so schnell wie möglich hinter sich bringen – verständlicherweise. Die gute Nachricht: Das Verfahren ist zeitlich klar strukturiert und in der Regel nach etwa einem Jahr abgeschlossen.

Als Restrukturierungsanwalt werde ich immer wieder nach der Dauer gefragt. Ich erkläre Ihnen, aus welchen Abschnitten sich ein Verfahren zusammensetzt, warum Sie das Tempo nur bedingt beeinflussen können und weshalb die Dauer auch im Interesse Ihres Unternehmens ist.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Eine Eigenverwaltung dauert in der Regel zehn bis zwölf Monate. Spitzenwerte liegen bei neun bis zehn Monaten – schneller lässt sie sich aus verfahrenstechnischen Gründen kaum durchführen.
  • Das Verfahren gliedert sich in feste Abschnitte: Vorbereitung und Antrag, vorläufiges Verfahren, Eröffnung, Prüfungstermin und Gläubigerversammlung, Insolvenzplan und Abschluss.
  • Das Tempo geben vor allem die Gerichte und der Sachwalter vor. Auf deren Termine haben Sie kaum Einfluss – Geduld gehört zum Verfahren dazu.
  • Die Dauer ist auch im Sinne des Unternehmens: Die Gläubiger brauchen Zeit, ihre Forderungen vollständig anzumelden. Eine späte Nachmeldung nach dem Insolvenzplan kann teuer werden.

In der Regel zehn bis zwölf Monate

Eine Eigenverwaltung dauert typischerweise zwölf Monate. Grundsätzlich gilt: Je schneller, desto besser, denn das Unternehmen soll so zügig wie möglich wieder aus dem Verfahren herauskommen. Spitzenwerte liegen bei neun oder zehn Monaten – kürzer lässt sich das Verfahren aus verfahrenstechnischen Gründen aber kaum durchziehen.

Dass es diese Zeit braucht, liegt in der Natur des Verfahrens. Mehrere Abschnitte bauen aufeinander auf, und jeder von ihnen benötigt eine gewisse Mindestzeit. Wer das versteht, kann die Dauer besser einordnen und geht mit realistischen Erwartungen in das Verfahren.

Die einzelnen Verfahrensabschnitte

Am Anfang stehen Vorbereitung und Antragstellung, für die man etwa zwei bis drei Wochen rechnet. Danach beginnt das vorläufige Insolvenzverfahren, das rund zweieinhalb Monate dauert. In dieser Phase wird das Unternehmen stabilisiert, während die Löhne über das Insolvenzgeld gesichert sind.

Anschließend wird das Insolvenz-Hauptverfahren eröffnet. Bis zum Prüfungstermin und zur Gläubigerversammlung vergehen dann noch einmal etwa zwei Monate. Bis der Insolvenzplan steht und beschlossen ist, dauert es weitere drei bis vier Monate.

Zum Abschluss folgt das Kostenfestsetzungsverfahren, und danach wird das Insolvenzverfahren wieder aufgehoben. Erst dann ist das Unternehmen offiziell aus dem Verfahren heraus – saniert und entschuldet.

Das Tempo geben die Gerichte vor

Die Geschwindigkeit lässt sich nur bedingt beeinflussen, denn die Termine gibt das Gericht vor. Wenn das Gericht den Termin für den Insolvenzplan erst zwei Monate später ansetzt, können Sie daran nichts ändern. Und wenn der Sachwalter sich vier Wochen Zeit nimmt, um Berichte und Insolvenzplan zu prüfen, haben Sie darauf ebenfalls keinen Einfluss.

Deshalb gehört Geduld zum Verfahren dazu. Trotzdem sind die zehn Monate erfahrungsgemäß schnell vergangen – vor allem, weil Sie in dieser Zeit ohnehin mit der operativen Sanierung Ihres Unternehmens beschäftigt sind.

Warum die Dauer im Sinne des Unternehmens ist

Die Zeit ist auch aus einem inhaltlichen Grund erforderlich: Die Gläubiger müssen sich am Verfahren beteiligen und ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Für das Unternehmen ist es ein großer Vorteil, wenn diese Tabelle möglichst vollständig ist und es nicht zu nachträglichen Anmeldungen kommt.

Ein Beispiel: Führt man den Insolvenzplan durch und meldet danach ein Gläubiger noch eine berechtigte Forderung von einer Million Euro an, ist dem Unternehmen nicht geholfen – es kann zu erheblichen Nachzahlungen kommen. Genau deshalb ist es wichtig, den Gläubigern ausreichend Zeit zu geben, damit am Ende Rechtssicherheit besteht.

Die Ausnahme: wenn es länger dauert

Eine Eigenverwaltung kann in Ausnahmefällen auch deutlich länger dauern – im Extremfall sogar mehrere Jahre. Das ist selten und hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Eines meiner ersten Verfahren dauerte etwa drei Jahre. Das störte niemanden, weil das Unternehmen nur zwei Auftraggeber hatte und diese sich an der langen Eigenverwaltung nicht störten. Die Zeit haben wir gebraucht, um die größte Gläubigerbank zum Einlenken zu bewegen. Solche Fälle zeigen: Wenn das Umfeld mitspielt, ist auch eine längere Dauer kein Problem.

Häufige Fehler

Auf ein zu schnelles Verfahren drängen. Wer das Verfahren um jeden Preis abkürzen will, riskiert eine unvollständige Insolvenztabelle – und damit teure Nachforderungen nach dem Insolvenzplan.

Ungeduld gegenüber Gericht und Sachwalter. Die Termine gibt das Gericht vor, die Prüfungszeit der Sachwalter. Wer hier Druck aufbaut, verbessert nichts und belastet nur das Verhältnis.

Die Dauer als reine Wartezeit missverstehen. Die zehn bis zwölf Monate sind aktive Sanierungszeit. Wer sie nutzt, kommt am Ende mit einem gesunden Unternehmen aus dem Verfahren.

Erwartungen im Team nicht steuern. Wenn Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten nicht wissen, wie lange das Verfahren dauert, entstehen unnötige Gerüchte. Kommunizieren Sie einen realistischen Zeitrahmen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Eigenverwaltung im Normalfall?
In der Regel zehn bis zwölf Monate. Besonders zügige Verfahren schaffen es in neun bis zehn Monaten – schneller ist aus verfahrenstechnischen Gründen kaum möglich.
Kann ich das Verfahren beschleunigen?
Nur bedingt. Die entscheidenden Termine gibt das Gericht vor, und der Sachwalter braucht Zeit, um Berichte und Insolvenzplan zu prüfen. Eine gute Vorbereitung und ein erfahrener Berater sorgen aber für einen reibungslosen Ablauf.
Warum dauert es überhaupt so lange?
Weil mehrere Abschnitte aufeinander aufbauen und die Gläubiger Zeit brauchen, ihre Forderungen anzumelden. Eine vollständige Insolvenztabelle schützt das Unternehmen vor teuren Nachforderungen.
Kann eine Eigenverwaltung auch Jahre dauern?
In seltenen Ausnahmefällen ja. Das hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn nur wenige Beteiligte betroffen sind und Zeit für Verhandlungen mit einer Hauptgläubigerbank benötigt wird.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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