Jörg Franzke
Eigenverwaltung

Was macht der Sachwalter?

Der Sachwalter überwacht die Eigenverwaltung im Auftrag des Gerichts und der Gläubiger – entscheiden tun aber weiterhin Sie als Geschäftsführer. Wie viel er sich einmischt, hängt stark vom Typ und von Ihrem Berater ab.

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Rubrik
Eigenverwaltung
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Aufsicht, nicht Führung

Kaum ein Begriff verunsichert Unternehmer so sehr wie der Sachwalter. Viele befürchten, dass ihnen nun doch jemand die Kontrolle aus der Hand nimmt. Das ist ein Missverständnis: Der Sachwalter überwacht, aber er führt nicht.

Als Restrukturierungsanwalt habe ich mit sehr unterschiedlichen Sachwaltern gearbeitet – von zurückhaltend bis kontrollierend. Ich erkläre Ihnen, welche Rolle der Sachwalter wirklich hat, welche Typen es gibt und wie Sie dafür sorgen, dass er sich zurückhält.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Der Sachwalter ist vergleichbar mit einem Aufsichtsrat: Er überwacht das Verfahren im Auftrag von Gericht und Gläubigern, trifft aber selbst keine unternehmerischen Entscheidungen. Das machen unverändert Sie.
  • Es gibt zwei Typen: die einen lassen das Verfahren laufen und kontrollieren über ein Reporting-System, die anderen mischen sich ständig ein. Ein erfahrener, dem Sachwalter bekannter Berater sorgt dafür, dass das Verfahren reibungslos läuft.
  • Neben der Aufsicht führt der Sachwalter die Insolvenztabelle: Die Gläubiger melden ihre Forderungen bei ihm an, nicht bei Ihnen.
  • Er prüft außerdem die Anfechtung früherer Zahlungen. Holt er Geld zurück, finanziert er damit oft seine eigene Vergütung – zum Vorteil des Unternehmens.

Der Sachwalter ist wie ein Aufsichtsrat

Am besten stellen Sie sich den Sachwalter wie einen Aufsichtsrat vor. In der Regel ist er ein spezialisierter Fachanwalt für Insolvenzrecht und wird vom zuständigen Gericht bestellt – er genießt also das Vertrauen des Gerichts. Seine Aufgabe ist es, das Verfahren im Auftrag des Gerichts und der Gläubiger zu überwachen.

Entscheidend ist: Der Sachwalter darf selbst keine unternehmerischen Entscheidungen treffen. Das machen unverändert Sie als Geschäftsführer. So steht es im Gesetz – und genau das ist der Kern der Eigenverwaltung. Der Sachwalter schaut über die Schulter, aber die Hände am Steuer bleiben Ihre.

Zwei Typen von Sachwalter

In der Praxis gibt es zwei Typen. Der eine lässt das Verfahren laufen und kontrolliert meist einmal pro Woche über ein Reporting-System, ob alles an den Interessen der Gläubiger ausgerichtet ist – oft ergänzt um eine wöchentliche Videokonferenz. Mit diesem Typ arbeitet es sich hervorragend.

Der andere Typ ist ein Kontrollmensch, der sich ständig in das Tagesgeschäft und die Sanierungsstrategie einmischen will. Mit ihm hat man es deutlich schwerer. Sachwalter sind von Natur aus misstrauische Personen – das gehört zu ihrer Aufgabe. Umso wichtiger ist, wie Sie ihm begegnen.

Warum Ihr Berater über den Verlauf entscheidet

Deshalb ist es so wichtig, dass Sie einen erfahrenen Berater an Ihrer Seite haben, den der Sachwalter kennt und dem er vertraut – idealerweise aus vorangegangenen Verfahren. Dann läuft das Verfahren wie geschmiert: Der Sachwalter hält sich zurück und mischt sich nicht ein. Bekanntlich verderben viele Köche den Brei.

Um dem Sachwalter die nötige Sicherheit zu geben, müssen Sie ihm zeigen, dass Sie Eigenverwaltung können – konsequent und ohne Schwäche zu zeigen. Wenn er feststellt, dass alle Probleme gelöst werden und er es selbst nicht besser machen könnte, ist alles gut. Genau dieses Vertrauen ist die Grundlage für ein ruhiges, erfolgreiches Verfahren.

Die rechtlichen Funktionen: Insolvenztabelle und Anfechtung

Neben der Aufsicht hat der Sachwalter ein paar rechtliche Funktionen. Zum einen führt er die Insolvenztabelle: Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bei ihm anmelden, nicht bei Ihrem Unternehmen. Das entlastet Ihre Buchhaltung und bündelt die Kommunikation an einer Stelle.

Zum anderen prüft er die Anfechtung. Dabei schaut er etwa anhand der Kontoauszüge, ob Zahlungen vor der Insolvenz berechtigt waren oder einzelne Gläubiger benachteiligt haben. War das der Fall, erklärt er gegenüber dem Begünstigten die Anfechtung und holt die Zahlung zurück. Das sorgt bei den Betroffenen oft für Ärger und Unverständnis – ist aber nicht Ihr Problem in der Eigenverwaltung, sondern allein Sache des Sachwalters.

Die Anfechtung hat sogar einen Vorteil: Ist der Sachwalter fleißig und holt hohe Beträge zurück, finanziert er damit einen Teil seiner eigenen Vergütung. Das Geld, das zurückfließt, deckt seine Kosten – und entlastet insoweit das Unternehmen, das die Vergütung sonst tragen müsste.

Häufige Fehler

Den Sachwalter als Gegner sehen. Er ist kein Insolvenzverwalter, der Ihnen die Firma wegnimmt, sondern eine Aufsicht. Wer ihn als Feind behandelt, macht sich das Verfahren unnötig schwer.

Schwäche und Unsicherheit zeigen. Sachwalter sind misstrauisch. Wer zögerlich wirkt oder Probleme nicht im Griff hat, lädt zum Einmischen ein. Führen Sie konsequent.

Ohne erfahrenen Berater ins Verfahren gehen. Ein Berater, den der Sachwalter kennt und dem er vertraut, ist der wichtigste Faktor für ein reibungsloses Verfahren.

Sich über die Anfechtung den Kopf zerbrechen. Der Ärger der angefochtenen Gläubiger ist nicht Ihr Problem – die Anfechtung ist allein Sache des Sachwalters und finanziert am Ende oft seine Vergütung.

Häufige Fragen

Darf der Sachwalter mein Unternehmen führen?
Nein. Der Sachwalter überwacht das Verfahren im Auftrag von Gericht und Gläubigern, trifft aber keine unternehmerischen Entscheidungen. Die Geschäftsführung bleibt vollständig bei Ihnen.
Wie oft habe ich mit dem Sachwalter zu tun?
Bei einem zurückhaltenden Sachwalter meist einmal pro Woche – über ein Reporting-System und oft eine kurze Videokonferenz. Kontrollierende Sachwalter melden sich häufiger; hier hilft ein erfahrener Berater, das Verhältnis ruhig zu halten.
Was ist die Insolvenztabelle?
Die Insolvenztabelle wird vom Sachwalter geführt. Die Gläubiger melden ihre Forderungen bei ihm an – nicht bei Ihrem Unternehmen. Das bündelt die Forderungen an einer Stelle und entlastet Ihre Buchhaltung.
Was bedeutet Anfechtung?
Der Sachwalter prüft, ob Zahlungen vor der Insolvenz berechtigt waren oder einzelne Gläubiger benachteiligt haben. War das der Fall, holt er die Zahlung zurück. Der Rückfluss finanziert oft seine Vergütung und entlastet das Unternehmen.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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