Fast jeder Unternehmer, der zu mir kommt, stellt früher oder später dieselbe Frage: Wie lange dauert das Ganze? Die ehrliche Antwort lautet: Das gerichtliche Verfahren ist mit drei bis sechs Monaten überschaubar. Entscheidend ist aber, was davor passiert.
Denn ein StaRUG-Verfahren beginnt nicht mit dem Gang zum Gericht, sondern mit einer sorgfältigen Vorbereitung. Wer diese Zeit unterschätzt, verschenkt genau den Vorsprung, der über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Ich erkläre, wie sich die Dauer wirklich zusammensetzt.
- Das gerichtliche Verfahren dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Höchstdauer von sechs Monaten vor, die in Ausnahmefällen verlängert werden kann.
- Die eigentliche Arbeit beginnt vorher. Für die Vorbereitung des Restrukturierungsplans sollten Sie mindestens vier Wochen einplanen.
- Reine Bankensanierungen laufen oft schneller. Ist kein Restrukturierungsbeauftragter nötig, kann direkt nach der Anzeige mit den Verhandlungen begonnen werden.
- Qualität schlägt Tempo. Ein schlecht vorbereiteter Plan kostet am Ende mehr Zeit als eine sorgfältige Vorbereitung.
Die Vorbereitung entscheidet über den Erfolg
Viele Unternehmer glauben, das Verfahren beginne mit dem Gang zum Gericht. Das stimmt nicht. Ein gutes StaRUG beginnt am Schreibtisch. Zunächst müssen wir den Restrukturierungsplan erstellen – und das ist die eigentliche Kernarbeit.
Dazu gehören eine belastbare Unternehmensplanung, eine Liquiditätsplanung, die Auswahl der einzubeziehenden Gläubiger, die Bildung der Gläubigergruppen sowie die wirtschaftliche Begründung des Schuldenschnitts. Allein diese Vorbereitung dauert häufig vier Wochen oder länger.
Diese Zeit ist gut investiert. Je besser der Plan vorbereitet ist, desto größer sind später die Erfolgschancen – und desto weniger Angriffsfläche bietet er im gerichtlichen Verfahren.
Danach beginnt das gerichtliche Verfahren
Erst wenn der Restrukturierungsplan fertig ist, wird das Restrukturierungsvorhaben beim Gericht angezeigt. Von diesem Zeitpunkt an beginnt die eigentliche Verfahrensdauer zu laufen.
Das Gesetz sieht vor, dass das Verfahren grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden soll. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, kann die Frist unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden. In der Praxis liegt die Spanne meist zwischen drei und sechs Monaten.
Verfahren mit Restrukturierungsbeauftragtem
In vielen Verfahren wird ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt. Vor seiner Tätigkeit fordert das Gericht regelmäßig einen Vorschuss auf dessen Vergütung an. Nach der Bestellung prüft er den Restrukturierungsplan und begleitet das weitere Verfahren.
Er beurteilt insbesondere, ob der Plan wirtschaftlich nachvollziehbar ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden und ob die Gläubiger ordnungsgemäß behandelt werden. Anschließend nimmt auch das Gericht den Plan in den Blick. Erst danach werden die betroffenen Gläubiger zur Abstimmung eingeladen.
Größere Bankensanierungen laufen häufig schneller
Verfahren, die sich ausschließlich gegen Banken oder andere große Finanzierungsgläubiger richten, verlaufen häufig anders. Ist kein Restrukturierungsbeauftragter erforderlich, kann unmittelbar nach der Anzeige beim Gericht mit den Verhandlungen begonnen werden.
Nach meiner Erfahrung ist das ein erheblicher Vorteil. Der Restrukturierungsplan liegt bereits vor, das Gericht ist eingebunden – und die Bank erkennt sofort, dass es sich nicht mehr um eine unverbindliche Bitte um einen Nachlass handelt, sondern um ein gesetzlich geregeltes Restrukturierungsverfahren. Dadurch werden Gespräche möglich, die zuvor häufig gar nicht zustande gekommen wären.
Qualität ist wichtiger als Geschwindigkeit
Natürlich wünschen sich alle Unternehmer eine schnelle Lösung. Meine Erfahrung ist jedoch: Ein schlecht vorbereiteter Restrukturierungsplan kostet am Ende deutlich mehr Zeit als eine sorgfältige Vorbereitung.
Deshalb investiere ich lieber einige Wochen mehr in einen überzeugenden Plan, als später Monate mit Nachbesserungen zu verlieren. Genau diese Sorgfalt macht den Unterschied zwischen einem Plan, der nur auf dem Papier funktioniert, und einem Plan, der tatsächlich angenommen wird.
Häufige Fehler
Zu früh zum Gericht gehen. Ein unfertiger Restrukturierungsplan erhöht das Risiko unnötiger Rückfragen und Verzögerungen.
Die Vorbereitungszeit unterschätzen. Die eigentliche Arbeit findet vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens statt – nicht erst danach.
Nur auf Geschwindigkeit achten. Entscheidend ist nicht, wie schnell der Plan eingereicht wird, sondern wie überzeugend er vorbereitet ist.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert ein StaRUG-Verfahren?
- Das gerichtliche Verfahren dauert regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten. Hinzu kommt die Zeit für die Vorbereitung des Restrukturierungsplans.
- Wann beginnt das Verfahren?
- Erst mit der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim Gericht. Die eigentliche konzeptionelle Arbeit beginnt jedoch bereits mehrere Wochen vorher.
- Warum dauert die Vorbereitung so lange?
- Weil ein Restrukturierungsplan wirtschaftlich und rechtlich überzeugen muss. Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Wie eine gründliche Vorbereitung des Restrukturierungsplans dafür sorgte, dass das gerichtliche Verfahren zügig und ohne Nachbesserungen durchlief.
Jörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.