Seit 2022 gibt es in Deutschland einen Weg, ein Unternehmen zu sanieren, ohne den Weg in die Insolvenz zu gehen: das StaRUG. Der sperrige Name steht für ein Gesetz, das dem Unternehmen mehr Freiheit und vor allem Vertraulichkeit verspricht – zwei Dinge, die im Insolvenzverfahren so nicht zu haben sind.
Als Restrukturierungsanwalt erkläre ich Ihnen, was hinter dem StaRUG steckt, wie sich das Verfahren von der Insolvenz in Eigenverwaltung unterscheidet und für wen es sich in der Praxis wirklich lohnt.
- Das StaRUG ist ein Sanierungsverfahren, das seit 2022 gilt. Es ist ausdrücklich kein Insolvenzverfahren, funktioniert aber in Teilen ähnlich.
- Das Verfahren wird bei Gericht nur angezeigt – mehr passiert zunächst nicht. Wie Sie die Sanierung angehen, bleibt weitgehend Ihnen überlassen. Damit ist das StaRUG deutlich freier als die Eigenverwaltung.
- Wichtigste Voraussetzung: Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht zahlungsunfähig sein, sondern nur drohend zahlungsunfähig.
- Sie können sich weitgehend aussuchen, in wessen Rechte Sie eingreifen – die sogenannten planbetroffenen Gläubiger. Meist läuft es auf einen Schuldenschnitt oder eine Stundung hinaus.
- Der große Vorteil: Das Verfahren ist nicht öffentlich. Der Preis dafür: kein Insolvenzgeld, keine Möglichkeit, Verträge zu kündigen – und Gerichte, die dem Verfahren bislang zurückhaltend gegenüberstehen.
Ein Sanierungsverfahren – aber keine Insolvenz
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Insolvenzverfahren – egal ob reguläres Verfahren, Eigenverwaltung oder Schutzschirm – für alle Beteiligten teuer sind. Mit dem StaRUG hat er deshalb einen neuen Rahmen für die Sanierung von Unternehmen geschaffen. Das Restrukturierungsverfahren ist ausdrücklich kein Insolvenzverfahren, funktioniert aber in Teilen ähnlich.
Der wichtigste Unterschied zeigt sich schon am Anfang: Das Verfahren wird bei Gericht lediglich angezeigt. Mehr passiert zunächst nicht. Es wird kein Sachwalter oder Verwalter eingesetzt, der über Ihre Schulter schaut. Wie Sie die Sanierung angehen, bleibt weitgehend Ihnen überlassen. Kurz gesagt: Das StaRUG ist deutlich freier als die Insolvenz in Eigenverwaltung.
Die wichtigste Voraussetzung: noch nicht zahlungsunfähig
Es gibt eine harte Eintrittshürde: Zum Zeitpunkt der Anzeige darf das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig sein. Erlaubt ist nur die sogenannte drohende Zahlungsunfähigkeit – das Unternehmen sieht also voraus, dass es seine Rechnungen künftig nicht mehr bezahlen kann, kann es aktuell aber noch.
Wird das Unternehmen später zahlungsunfähig, ist das nur dann unschädlich, wenn dies an einem planbetroffenen Gläubiger liegt – etwa weil dieser seinen Kredit fällig stellt. Tritt die Zahlungsunfähigkeit dagegen aus einem anderen Grund ein, zum Beispiel weil eine erwartete Kundenzahlung ausfällt, führt das zur Aufhebung des Verfahrens. Deshalb ist das frühe Handeln beim StaRUG noch wichtiger als in der Insolvenz.
Sie suchen sich die Gläubiger aus
Anders als in der Insolvenz können Sie sich beim StaRUG mehr oder weniger aussuchen, in wessen Rechte Sie eingreifen wollen. Man spricht von den planbetroffenen Gläubigern. Das Verfahren wird also nur mit diesen ausgewählten Gläubigern durchgeführt – die übrigen bleiben außen vor und werden normal weiter bedient.
Die Maßnahmen, die Sie gegenüber diesen Gläubigern durchsetzen können, sind vielfältig: Sie können einen Gläubiger zwingen, einen Kredit zu stunden, die Raten zu kürzen oder die Forderung nur noch mit einer Quote zu bedienen. Meistens läuft es am Ende auf einen Schuldenschnitt hinaus.
Der Restrukturierungsplan als Herzstück
Das zentrale Dokument des Verfahrens ist der Restrukturierungsplan – so etwas wie ein Businessplan für die Sanierung. Darin müssen Sie zwei Dinge belegen: Erstens, dass das Unternehmen ohne die geplanten Eingriffe in die Rechte der Gläubiger zahlungsunfähig würde. Und zweitens, dass es nach diesen Eingriffen dauerhaft zahlungsfähig bleibt.
Der Plan ist damit die Rechtfertigung für den Eingriff: Er zeigt den betroffenen Gläubigern und dem Gericht, dass der Schuldenschnitt oder die Stundung nicht willkürlich ist, sondern das Unternehmen tatsächlich vor dem Zusammenbruch rettet – und den Gläubigern am Ende mehr bringt als eine Insolvenz.
Die Grenzen: kein Insolvenzgeld, keine Vertragskündigung
So attraktiv die Freiheit und Vertraulichkeit klingen – das StaRUG hat klare Grenzen. Das Unternehmen erhält kein Insolvenzgeld; alle Kosten müssen selbst getragen werden. Außerdem lassen sich Verträge nicht so kündigen, wie es in der Insolvenz in Eigenverwaltung möglich ist. Wer sich also von teuren Miet-, Leasing- oder Lieferverträgen lösen will, ist mit dem StaRUG an der falschen Adresse.
Hinzu kommt: Die deutsche Rechtsprechung tut sich mit dem Verfahren bislang sehr schwer. Ich habe den Eindruck, dass es den Gerichten widerstrebt, Unternehmen eine derart große Autonomie im Umgang mit ihren Gläubigern zuzugestehen. Restrukturierungsverfahren sind deshalb bis heute selten. Ob sich das StaRUG langfristig durchsetzt, wird die Zukunft zeigen.
Häufige Fehler
Zu lange warten. Das StaRUG setzt zwingend voraus, dass Sie noch nicht zahlungsunfähig sind. Wer zu spät kommt, hat diese Tür bereits verschlossen und muss in die Insolvenz.
Das StaRUG mit der Insolvenz verwechseln. Es gibt kein Insolvenzgeld und keine Möglichkeit, Verträge abzuwerfen. Wer diese Effekte braucht, ist in der Eigenverwaltung besser aufgehoben.
Den falschen Kreis der Gläubiger wählen. Wer die planbetroffenen Gläubiger schlecht abgrenzt, riskiert, dass der Plan scheitert oder das Verfahren aufgehoben wird.
Die Zurückhaltung der Gerichte unterschätzen. Ein StaRUG-Verfahren braucht eine besonders saubere Vorbereitung, weil die Gerichte genau hinschauen.
Häufige Fragen
- Ist das StaRUG ein Insolvenzverfahren?
- Nein. Das StaRUG ist ausdrücklich kein Insolvenzverfahren, sondern ein Sanierungsverfahren, das lediglich bei Gericht angezeigt wird. Es funktioniert in Teilen ähnlich, ist aber deutlich freier und vor allem nicht öffentlich.
- Wann darf ich das StaRUG nutzen?
- Nur solange Ihr Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig, sondern lediglich drohend zahlungsunfähig ist. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, bleibt nur der Weg über die Insolvenz.
- Erfahren meine Kunden und Lieferanten davon?
- Nein. Das ist der größte Vorteil des StaRUG: Das Verfahren ist nicht öffentlich. Nur die planbetroffenen Gläubiger werden einbezogen, alle anderen erfahren nichts davon.
- Was ist der Nachteil gegenüber der Eigenverwaltung?
- Es gibt kein Insolvenzgeld, und Sie können keine laufenden Verträge kündigen. Alle Kosten tragen Sie selbst. Bei mehreren Sanierungsbaustellen ist die Eigenverwaltung deshalb oft die bessere Wahl.
Wie ein Unternehmen mit tragfähigem Kern durch die gezielte Einbindung seiner finanzierenden Bank saniert wurde – ohne dass Kunden und Lieferanten davon erfuhren.
Jörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.