Jörg Franzke
Insolvenzplan

Wie lange dauert ein Insolvenzplan?

Viele Unternehmer wollen vor allem eines wissen: Wie lange muss ich das durchhalten? Die gute Nachricht ist, dass der eigentliche Insolvenzplan überraschend kurz ist. Man muss ihn nur richtig in den Gesamtablauf einordnen.

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Rubrik
Insolvenzplan
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6 Min.
Merksatz
Der Plan selbst ist kurz – die Sanierung davor braucht Zeit

Wenn Unternehmer zum ersten Mal von einem Insolvenzplan hören, stellen sie sich oft ein jahrelanges Verfahren vor. Das Gegenteil ist der Fall: Der Insolvenzplan selbst ist einer der kürzesten Abschnitte im ganzen Prozess.

Wichtig ist, zwei Zeiträume auseinanderzuhalten – die Dauer des reinen Insolvenzplans und die Dauer der gesamten Sanierung. Wer beides kennt, kann realistisch planen und sich mental auf den Weg einstellen.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Der reine Insolvenzplan – von der Erstellung bis zur Rechtskraft – dauert in der Regel zwei bis drei Monate, je nachdem wie schnell das Gericht arbeitet.
  • Der Insolvenzplan ist meist der letzte Schritt einer Eigenverwaltung. Die gesamte Sanierung eines Unternehmens dauert insgesamt rund zehn bis zwölf Monate.
  • Der Ablauf: Erstellung (2–3 Wochen), Abstimmung mit dem Sachwalter (rund 4 Wochen), Terminbestimmung durch das Gericht (2–4 Wochen), dann der Abstimmungstermin und zwei Wochen später die Rechtskraft.
  • Über gebündelte Vollmachten für zustimmende Gläubiger lässt sich die Zustimmung im Termin verlässlich absichern.

Der reine Insolvenzplan: rund zwei bis drei Monate

Der reine Insolvenzplan dauert – von der Erstellung bis zur Rechtskraft – ungefähr zwei bis drei Monate. Wie schnell es genau geht, hängt vor allem davon ab, wie zügig das zuständige Gericht arbeitet.

Damit ist der Plan selbst ein klar begrenzter, überschaubarer Abschnitt. Für viele Unternehmer ist das eine echte Erleichterung: Der schwierigste Teil der Sanierung liegt zu diesem Zeitpunkt bereits hinter ihnen.

Der Insolvenzplan ist der letzte Schritt einer Eigenverwaltung

Bei der Insolvenz eines Unternehmens steht der Insolvenzplan in aller Regel nicht am Anfang, sondern am Ende. Er ist der Eigenverwaltung nachgeschaltet und stellt die letzte, abschließende Sanierungsmaßnahme dar.

Deshalb muss man die Gesamtdauer im Blick behalten: Die komplette Sanierung eines Unternehmens – von der ersten Vorbereitung über die operative Restrukturierung bis zum bestätigten Plan – dauert typischerweise rund zehn bis zwölf Monate. Der Insolvenzplan bildet davon nur die letzten Wochen.

Schritt für Schritt: der Ablauf des Insolvenzplans

Zuerst wird der Insolvenzplan erstellt. Das dauert in der Regel etwa zwei bis drei Wochen. Anschließend stimmt man sich mit dem Sachwalter beziehungsweise Insolvenzverwalter ab, indem man ihm den Plan vorlegt – dafür sollte man weitere rund vier Wochen einplanen.

Danach folgt – zumindest bei größeren Unternehmen – eine inoffizielle Abstimmungsrunde mit dem Gericht. Akzeptiert das Gericht den Plan, bestimmt es den offiziellen Abstimmungstermin. Bis dahin vergehen noch einmal etwa zwei bis vier Wochen.

Im Abstimmungstermin stimmen die Gläubiger über den Plan ab. Wird er angenommen, wird der Insolvenzplan rund zwei Wochen später rechtskräftig. Erst dann ist die Sanierung endgültig abgeschlossen.

Die Zustimmung wird im Termin gezielt abgesichert

Sobald der Abstimmungstermin steht, ist es unsere Aufgabe, möglichst viele zustimmende Gläubiger zu erreichen. Das gelingt über ein bewährtes Verfahren: Für die zustimmenden Gläubiger wird ein gemeinsamer Vertreter bestimmt – üblicherweise ein Rechtsanwalt, weil er seine Vertretungsmacht mit vereinfachtem Nachweis belegen kann.

Dieser Vertreter schreibt die Gläubiger an und bittet um Zustimmung zum Plan. Erfahrungsgemäß gehen dabei sehr viele Vollmachten ein. Der entscheidende Vorteil: Ein Gläubiger, der den Plan ablehnen will, muss dafür persönlich zum Termin erscheinen und dort aktiv dagegen stimmen.

Diese Hürde verschafft einen erheblichen Vorsprung. Weil Zustimmung bequem per Vollmacht möglich ist, Ablehnung aber persönliches Erscheinen erfordert, kann man sich der Mehrheit im Termin in aller Regel sicher sein.

Häufige Fehler

Den Insolvenzplan mit der gesamten Sanierung verwechseln. Wer die zwei bis drei Monate des Plans für die komplette Dauer hält, plant zu knapp. Die operative Sanierung davor braucht den Großteil der zehn bis zwölf Monate.

Die Abhängigkeit vom Gericht unterschätzen. Ein wesentlicher Teil der Dauer liegt nicht in Ihrer Hand, sondern beim Tempo des Gerichts. Ein erfahrener Berater hält den Kontakt und treibt den Zeitplan aktiv voran.

Die Gläubigeransprache dem Zufall überlassen. Wer nicht rechtzeitig Vollmachten einsammelt und keinen gemeinsamen Vertreter organisiert, verschenkt den größten Hebel für eine sichere Abstimmung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der reine Insolvenzplan?
In der Regel zwei bis drei Monate – von der Erstellung über die Abstimmung mit dem Sachwalter und den Gerichtstermin bis zur Rechtskraft. Wie schnell es geht, hängt maßgeblich vom Tempo des zuständigen Gerichts ab.
Und wie lange dauert die gesamte Sanierung?
Die komplette Sanierung eines Unternehmens dauert typischerweise rund zehn bis zwölf Monate. Der Insolvenzplan ist dabei der letzte, der Eigenverwaltung nachgeschaltete Schritt und macht nur die letzten Wochen aus.
Wie wird sichergestellt, dass die Gläubiger zustimmen?
Für die zustimmenden Gläubiger wird ein gemeinsamer Vertreter – meist ein Rechtsanwalt – bestimmt, der Vollmachten einsammelt. Wer ablehnen will, muss persönlich zum Termin erscheinen. Diese Hürde macht die Zustimmung im Termin sehr verlässlich.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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