Wenn Unternehmer zum ersten Mal von einem Restrukturierungsverfahren hören, denken die meisten an einen Gerichtssaal, an Richter und an ein förmliches Verfahren. Doch dieses Bild führt in die Irre. Ein Restrukturierungsplan nach dem StaRUG ist in erster Linie ein Sanierungsprojekt.
Das Gericht begleitet den Prozess und bestätigt am Ende das Ergebnis. Die eigentliche Arbeit aber leisten Unternehmer und Berater – und zwar lange bevor das Gericht überhaupt eingeschaltet wird. Ich zeige Ihnen, wie ein solches Verfahren Schritt für Schritt abläuft.
- Ein Restrukturierungsplan ist kein Gerichtsverfahren, sondern ein Sanierungsprojekt – das Gericht begleitet nur.
- Der größte Teil der Arbeit findet vor der Anzeige beim Gericht statt: Analyse und Ausarbeitung des Plans.
- Erst wenn der Plan vollständig steht, wird das Vorhaben beim Gericht angezeigt und mit den Gläubigern gesprochen.
- Stimmt in jeder Gruppe eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent der Forderungssumme zu, wird der Plan verbindlich – auch gegenüber einzelnen ablehnenden Gläubigern.
Schritt 1: Wir analysieren das Unternehmen
Am Anfang steht eine einfache Frage: Warum gerät das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten? Ist das Geschäftsmodell gesund? Sind die Kredite zu hoch? Reicht ein Schuldenschnitt aus, oder müssen zusätzlich operative Maßnahmen umgesetzt werden?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich entscheiden, ob das StaRUG überhaupt das richtige Sanierungsinstrument ist. Diese ehrliche Bestandsaufnahme am Anfang erspart später viele Enttäuschungen.
Schritt 2: Wir entwickeln den Restrukturierungsplan
Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. Gemeinsam entwickeln wir einen Restrukturierungsplan, der unter anderem beantwortet: Welche Gläubiger sollen einbezogen werden? Welche Forderungen sollen gekürzt werden? Wie werden die Gläubiger in Gruppen eingeteilt? Wie entwickelt sich das Unternehmen in den nächsten 24 Monaten?
Der Plan muss außerdem plausibel begründen, warum der Schuldenschnitt notwendig ist – und warum die Gläubiger mit dem Restrukturierungsplan besser stehen als ohne ihn. Diese Phase dauert regelmäßig mehrere Wochen. Nach meiner Erfahrung entscheidet sich bereits hier, ob das Verfahren später erfolgreich sein wird.
Schritt 3: Anzeige beim Restrukturierungsgericht
Erst wenn der Restrukturierungsplan vollständig vorbereitet ist, zeigen wir das Restrukturierungsvorhaben beim Gericht an. Bis dahin bleibt das Verfahren grundsätzlich vertraulich.
Der Markt erfährt nichts, und auch die Gläubiger werden in der Regel noch nicht informiert. Anders als eine Insolvenz wird das StaRUG nicht öffentlich bekannt gemacht – ein entscheidender Vorteil gegenüber Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern.
Schritt 4: Zusammenarbeit mit dem Restrukturierungsbeauftragten
In vielen Verfahren wird ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt – gesetzlich vorgeschrieben ist das insbesondere dann, wenn in die Rechte einer Vielzahl von Gläubigern eingegriffen wird oder eine Stabilisierungsanordnung beantragt wird. Ich empfinde das nicht als Nachteil. Im Gegenteil.
Der Restrukturierungsbeauftragte prüft unabhängig, ob der Restrukturierungsplan wirtschaftlich nachvollziehbar ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden und ob der Schuldenschnitt sachlich gerechtfertigt ist. Gerade gegenüber Banken erhöht diese unabhängige Prüfung häufig die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens.
Schritt 5: Gespräche mit den Gläubigern
Erst jetzt beginnt die Kommunikation mit den betroffenen Gläubigern. Der entscheidende Unterschied: Wir treten nicht mit einer Idee auf, sondern präsentieren eine fertige Lösung. Die Gläubiger erhalten einen vollständig ausgearbeiteten Restrukturierungsplan und können sich auf dieser Grundlage eine fundierte Meinung bilden.
Gerade bei Banken führt das häufig zu Gesprächen auf einer Ebene, die vorher gar nicht möglich gewesen wäre. Wer mit einem durchdachten Plan kommt, wird ernst genommen – wer nur mit einer vagen Bitte um Nachlass kommt, wird vertröstet.
Schritt 6: Die Abstimmung
Anschließend stimmen die Gläubigergruppen über den Restrukturierungsplan ab. Stimmt innerhalb einer Gruppe eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent der Forderungssumme zu, gilt diese Gruppe als zustimmend.
Sind die gesetzlichen Mehrheiten erreicht, kann der Restrukturierungsplan auch gegenüber einzelnen ablehnenden Gläubigern verbindlich werden – vorausgesetzt, sie stehen dadurch nicht schlechter als ohne den Plan. Genau darin liegt die besondere Stärke des StaRUG: Ein einzelner Gläubiger kann die Sanierung nicht mehr blockieren.
Schritt 7: Das Unternehmen startet neu
Mit der Bestätigung des Restrukturierungsplans werden die vereinbarten Änderungen wirksam. Die überhöhten Finanzverbindlichkeiten sind reduziert, die Liquidität verbessert sich, und das Unternehmen kann sich wieder auf sein eigentliches Geschäft konzentrieren.
Der Restrukturierungsplan ist damit nicht das Ende der Sanierung. Er ist der Anfang. Erst jetzt hat das Unternehmen wieder den finanziellen Spielraum, um zu investieren, zu wachsen und die eigentliche unternehmerische Arbeit fortzusetzen.
Häufige Fehler
Zu früh mit den Gläubigern sprechen. Ein Restrukturierungsplan sollte erst vorgestellt werden, wenn er vollständig ausgearbeitet ist.
Die Vorbereitung unterschätzen. Die eigentliche Arbeit findet vor dem gerichtlichen Verfahren statt – nicht im Gerichtssaal.
Das StaRUG als reines Gerichtsverfahren verstehen. Das Gericht begleitet den Prozess, die eigentliche Sanierungsarbeit leisten Unternehmer und Berater gemeinsam.
Häufige Fragen
- Wie beginnt ein Restrukturierungsverfahren?
- Mit einer gründlichen Analyse des Unternehmens und der Erstellung eines Restrukturierungsplans – lange bevor das Gericht eingeschaltet wird.
- Wann werden die Gläubiger informiert?
- Erst wenn der Restrukturierungsplan vollständig ausgearbeitet ist und zur Abstimmung vorgelegt werden kann.
- Welche Rolle spielt das Gericht?
- Das Gericht begleitet das Verfahren, prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und entscheidet über die Bestätigung des Restrukturierungsplans.
Wie ein Unternehmen über einen sorgfältig vorbereiteten Restrukturierungsplan seine überhöhte Schuldenlast reduzierte und ohne öffentliche Insolvenz saniert wurde.
Jörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.