Kaum eine Frage höre ich in meiner Beratung so oft wie diese: Kann ich meine Bank tatsächlich zwingen, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten? Die Antwort überrascht viele Unternehmer – denn sie lautet Ja. Und genau darin liegt einer der größten Vorteile des Restrukturierungsrechts.
Als Restrukturierungsanwalt erlebe ich immer wieder, dass Unternehmer vor der eigenen Hausbank kapitulieren, bevor sie überhaupt verhandelt haben. Dabei hat der Gesetzgeber mit dem StaRUG ein Instrument geschaffen, das genau diese Blockadehaltung auflösen kann. Ich erkläre Ihnen, wie das funktioniert.
- Ja. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie eine ablehnende Bank auch gegen ihren Willen zu einem Schuldenschnitt zwingen. Genau dafür wurde das StaRUG geschaffen.
- Eine einzelne Bank entscheidet nicht allein. Der Gesetzgeber hat bewusst verhindert, dass ein einzelner Gläubiger eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierung blockieren kann.
- Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab. Eine Gruppe stimmt zu, wenn mindestens 75 Prozent der Forderungssumme für den Plan votieren – unter bestimmten Voraussetzungen kann eine ablehnende Gruppe überstimmt werden.
- Die eigentliche Kunst liegt in der Gruppenbildung. Sie entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg – Missbrauch funktioniert aber nicht, denn die Gerichte prüfen genau.
Eine Bank entscheidet nicht allein
Viele Unternehmer glauben: „Wenn meine Hausbank nicht zustimmt, ist alles vorbei." Gerade im StaRUG stimmt das nicht. Der Gesetzgeber hat bewusst verhindert, dass ein einzelner Gläubiger eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierung blockieren kann.
Deshalb kann eine ablehnende Bank unter bestimmten Voraussetzungen überstimmt werden. Das klingt zunächst spektakulär – tatsächlich ist genau das der Kern des Restrukturierungsrechts. Nicht die Zustimmung jedes Einzelnen zählt, sondern ob der Plan insgesamt trägt.
So funktioniert die Abstimmung
Zunächst werden die Gläubiger in verschiedene Gruppen eingeteilt. Innerhalb jeder Gruppe stimmen die Gläubiger dann über den Restrukturierungsplan ab. Eine Gruppe stimmt zu, wenn mindestens 75 Prozent der Forderungssumme in dieser Gruppe für den Plan votieren.
Erreichen Sie in den erforderlichen Gruppen diese Mehrheit, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen sogar eine ablehnende Gruppe überstimmt werden. Man spricht hier von einer gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung. Vereinfacht gesagt: Eine ablehnende Gruppe darf nicht schlechter gestellt werden als in einer Insolvenz und muss angemessen am Sanierungserfolg beteiligt sein. Genau darin liegt die große Stärke des StaRUG.
Die Kunst liegt in der Gruppenbildung
Viele glauben, entscheidend sei die Abstimmung am Ende. Nach meiner Erfahrung beginnt die eigentliche Arbeit jedoch viel früher. Die Einteilung der Gläubiger in Gruppen entscheidet häufig über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Verfahrens.
Natürlich dürfen die Gruppen nicht willkürlich gebildet werden. Das Gesetz schreibt genau vor, welche Gläubiger zusammengehören – etwa gesicherte und ungesicherte Gläubiger. Innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen gibt es aber Gestaltungsmöglichkeiten. Diese sinnvoll zu nutzen, ist die eigentliche Kunst eines guten Restrukturierungsplans.
Nicht jede Bank muss mitmachen
In vielen Verfahren reicht es völlig aus, wenn die Mehrheit der betroffenen Gläubiger den Restrukturierungsplan unterstützt. Die einzelne Bank verliert dadurch ihr faktisches Vetorecht.
Genau deshalb ist das StaRUG so wirkungsvoll: Nicht der lauteste Gläubiger entscheidet. Entscheidend ist, ob der Restrukturierungsplan insgesamt wirtschaftlich sinnvoll ist und die Gläubiger fair behandelt werden.
Missbrauch funktioniert nicht
Manche Unternehmer glauben, man könne die Gruppen einfach so zuschneiden, dass eine unbequeme Bank überstimmt wird. So einfach ist es nicht. Die Gerichte prüfen sehr genau, ob die Gruppenbildung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ob alle Gläubiger fair behandelt werden und ob der Plan nicht rechtsmissbräuchlich gestaltet wurde.
Das ist auch richtig so. Ein Schuldenschnitt darf nicht auf Tricks beruhen, sondern auf einem überzeugenden Sanierungskonzept. Wer versucht, das Verfahren als reines Druckmittel zu missbrauchen, scheitert an der gerichtlichen Kontrolle.
Häufige Fehler
Glauben, eine einzige Bank könne alles verhindern. Genau dieses Problem löst das StaRUG. Eine ablehnende Bank kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen überstimmt werden.
Die Gruppenbildung unterschätzen. Sie entscheidet häufig über den Erfolg des gesamten Verfahrens und gehört in die Hände eines erfahrenen Beraters.
Den Restrukturierungsplan als bloßes Druckmittel missbrauchen. Die Gerichte prüfen sehr genau, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden – Tricks fallen auf.
Zu spät handeln. Das StaRUG setzt voraus, dass Sie noch nicht zahlungsunfähig sind. Wer zu lange wartet, verliert den Zugang zu diesem Instrument.
Häufige Fragen
- Kann eine einzelne Bank eine Restrukturierung verhindern?
- Nicht unbedingt. Erfüllt der Restrukturierungsplan die gesetzlichen Voraussetzungen, kann eine ablehnende Gläubigergruppe unter bestimmten Bedingungen überstimmt werden.
- Wie hoch muss die Zustimmung sein?
- Innerhalb einer zustimmenden Gläubigergruppe müssen grundsätzlich 75 Prozent der Forderungssumme für den Restrukturierungsplan stimmen.
- Kann ich die Gläubiger beliebig in Gruppen einteilen?
- Nein. Die Gruppenbildung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Innerhalb dieser Vorgaben besteht jedoch ein erheblicher Gestaltungsspielraum, den man klug nutzen sollte.
- Was verhindert einen Missbrauch des Verfahrens?
- Die Gerichte prüfen die Gruppenbildung, die faire Behandlung aller Gläubiger und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Plans. Ein Schuldenschnitt muss auf einem überzeugenden Konzept beruhen, nicht auf Tricks.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.