Jörg Franzke
Insolvenzplan

Wie hoch sind typische Quoten?

Kaum eine Zahl beschäftigt Unternehmer im Insolvenzplan so sehr wie die Quote – also der Anteil, den die Gläubiger am Ende auf ihre Forderungen erhalten. Was realistisch ist, warum die Quote niedriger ausfällt als viele erwarten und weshalb die Gläubiger trotzdem zustimmen.

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Rubrik
Insolvenzplan
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Nicht die Quote entscheidet, sondern die Zustimmung

Sobald das Wort „Insolvenzplan" fällt, kommt fast immer sofort die Frage nach der Quote: „Wie viel bekommen meine Gläubiger denn am Ende?" Dahinter steckt oft die Sorge, eine niedrige Quote sei unseriös oder werde von den Gläubigern rundheraus abgelehnt.

Aus über 25 Jahren und mehr als 250 Verfahren kann ich Ihnen sagen: Die Quote ist wichtig, aber sie ist nicht die Zahl, an der eine Sanierung scheitert. Ich erkläre Ihnen, welche Quoten realistisch sind, warum sie so ausfallen, wie sie ausfallen – und warum die Gläubiger auch niedrige Quoten mittragen.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Typische Quoten liegen zwischen 1 und 10 Prozent. Ein Wert um die 5 Prozent ist üblich, 8 Prozent gelten bereits als sehr gut, alles über 10 Prozent ist die seltene Ausnahme.
  • Quoten unter 1 bis 3 Prozent sind heikel: Sie wirken auf die Gläubiger fast wie ein Affront und sollten gut begründet sein.
  • Zum Vergleich: Im regulären Insolvenzverfahren sind die Quoten meist noch deutlich niedriger. Deshalb akzeptieren Gläubiger im Plan auch einstellige Werte.
  • Die entscheidende Größe ist nicht die Quote, sondern die Verfahrenskosten: Sachwalter und Gericht kosten viel und mindern das, was für die Gläubiger übrig bleibt.
  • Zusätzlich braucht das Unternehmen eine Liquiditätsreserve für die Fortführung. Das Wichtigste ist am Ende nicht die Höhe der Quote, sondern dass die Gläubiger zustimmen – und das tun sie regelmäßig.

Realistisch sind Quoten zwischen 1 und 10 Prozent

Die typischen Quoten in einem Insolvenzplan liegen zwischen 1 und 10 Prozent. Ein Wert um die 5 Prozent ist ganz normal und wird von den Gläubigern regelmäßig akzeptiert. Wenn Sie 8 Prozent erreichen, ist das bereits ein sehr gutes Ergebnis. Alles, was über 10 Prozent hinausgeht, ist ein seltener Luxus, den es nur unter besonders günstigen Umständen gibt.

Nach unten gibt es allerdings eine Grenze des Anstands: Quoten unter 1 Prozent – teilweise schon unter 3 Prozent – sind heikel. Sie fordern die Gläubiger heraus und können als Demütigung empfunden werden. Allen Beteiligten ist dann klar, dass eine solche Quote eher ein symbolischer Gnadenakt ist als eine echte Befriedigung. Solche niedrigen Werte brauchen deshalb eine besonders gute Begründung.

Wenn Sie zu Beginn des Verfahrens auf diese Zahlen blicken, wirken sie vermutlich ernüchternd. Das ist eine völlig normale Reaktion – und trotzdem führt an dieser Größenordnung in aller Regel kein Weg vorbei.

Im Vergleich zur Regelinsolvenz ist das sogar viel

Was viele Unternehmer nicht wissen: Die durchschnittlichen Quoten im regulären Insolvenzverfahren – also ohne Plan – sind meist noch deutlich geringer. Sie beginnen oft erst bei rund 3 Prozent und liegen häufig noch darunter, nicht selten sogar nahe null.

Genau deshalb sind Gläubiger in Deutschland geduldig und, so hart es klingt, Schmerzen gewöhnt. Sie vergleichen die Planquote nicht mit ihrer vollen Forderung, sondern mit dem, was sie realistisch sonst bekämen. Und im Vergleich dazu ist eine Planquote von 5 Prozent oft die bessere Alternative.

Das ist der eigentliche Grund, warum ein Insolvenzplan funktioniert: Nicht weil die Quote hoch ist, sondern weil sie höher ist als bei jeder anderen Lösung. Diesen Vergleich – die sogenannte Vergleichsrechnung – muss der Plan sauber belegen.

Die entscheidende Größe sind die Verfahrenskosten

Hier kommt der Punkt, den kaum jemand von außen versteht: In einem Insolvenzplan ist nicht die Quote an die Gläubiger die maßgebliche Größe, sondern die Verfahrenskosten. Die Kosten des gerichtlich bestellten Sachwalters und die Kosten des Gerichts sind so hoch, dass sie die mögliche Quote empfindlich mindern.

Vereinfacht gesagt: Was das Unternehmen im Verfahren erwirtschaftet, geht zuerst an die Kosten des Verfahrens und an den Sachwalter. Erst was danach übrig bleibt, steht für die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger erhalten also – etwas salopp gesagt – nur den Rest, der nach der Befriedigung des Sachwalters noch verbleibt.

Viele Unternehmer verstehen nicht, warum ausgerechnet das Verfahren so viel kostet, das ihre Gläubiger retten soll. Ehrlich gesagt ringe auch ich manchmal mit dieser Logik. Aber so ist die Systematik – und wichtig ist am Ende nur eines: dass die Gläubiger sich auch mit dieser niedrigen Quote zufriedengeben. Und genau das tun sie regelmäßig.

Das Unternehmen braucht zusätzlich eine Reserve

Neben den Verfahrenskosten gibt es einen zweiten Grund, warum die Quote nicht höher ausfällt: Das Unternehmen muss den Betrieb ja fortführen. Dafür braucht es eine Liquiditätsreserve – Geld, das nicht an die Gläubiger verteilt wird, sondern im Unternehmen bleibt, um Löhne, Material und laufende Kosten zu decken.

Das klingt zunächst paradox, ist aber im Interesse der Gläubiger: Nur ein Unternehmen, das nach dem Plan handlungsfähig bleibt, kann die zugesagte Quote überhaupt zahlen und die Arbeitsplätze erhalten. Eine zu hoch angesetzte Quote, die dem Unternehmen die Luft zum Atmen nimmt, hilft niemandem.

Die Quote ist deshalb immer ein Ausgleich zwischen dem, was die Gläubiger bekommen sollen, und dem, was das Unternehmen zum Überleben braucht. Ein guter Plan findet hier die Balance – und macht sie für die Gläubiger nachvollziehbar.

Häufige Fehler

Die Quote mit der vollen Forderung vergleichen. Wer 5 Prozent an 100 Prozent misst, hält das Ergebnis für ein Scheitern. Der richtige Vergleich ist die Alternative – und die ist für die Gläubiger fast immer schlechter.

Eine zu niedrige Quote ohne Begründung ansetzen. Werte unter 1 bis 3 Prozent fordern die Gläubiger heraus. Wer so tief geht, muss sehr genau erklären können, warum nicht mehr möglich ist – sonst kippt die Stimmung.

Die Quote zu hoch versprechen. Eine Quote, die das Unternehmen die nötige Liquiditätsreserve kostet, gefährdet die Fortführung. Dann ist am Ende weder die Quote gesichert noch das Unternehmen gerettet.

Häufige Fragen

Welche Quote ist im Insolvenzplan realistisch?
Typisch sind 1 bis 10 Prozent, meist um die 5 Prozent. 8 Prozent gelten schon als sehr gut, über 10 Prozent ist die seltene Ausnahme. Werte unter 1 bis 3 Prozent sind möglich, aber heikel und müssen gut begründet sein.
Warum ist die Quote so niedrig, obwohl mein Unternehmen weiterläuft?
Weil zuerst die Verfahrenskosten und der gerichtlich bestellte Sachwalter bezahlt werden und das Unternehmen eine Liquiditätsreserve für die Fortführung behalten muss. Für die Gläubiger bleibt erst der Betrag danach – deshalb fällt die Quote gering aus.
Warum akzeptieren Gläubiger so niedrige Quoten überhaupt?
Weil sie im regulären Insolvenzverfahren meist noch weniger bekämen – oft unter 3 Prozent oder nahe null. Eine Planquote von 5 Prozent ist für sie die bessere Alternative, solange der Plan das nachvollziehbar belegt.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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