Jörg Franzke
Insolvenzplan

Wie funktioniert ein Schuldenschnitt?

Ein Schuldenschnitt ist kein Zauberwerk, sondern das Ergebnis sorgfältiger Vorbereitung: ein durchdachter Insolvenzplan, eine kluge Gruppeneinteilung und ein gut vorbereiteter Abstimmungstermin bei Gericht.

Zurück zur Wissensplattform
Rubrik
Insolvenzplan
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Die Mehrheit wird vorbereitet, nicht erhofft

Ein Schuldenschnitt klingt nach einem großen, fast dramatischen Ereignis. Tatsächlich ist er das Ergebnis handwerklich sauberer Arbeit: Man schreibt einen Insolvenzplan, bereitet einen Abstimmungstermin vor und organisiert dort die Mehrheit der Gläubiger. Wenn diese Vorbereitung stimmt, ist der eigentliche Schuldenschnitt am Ende fast eine Formsache.

Ich erkläre Ihnen hier Schritt für Schritt, wie ein Schuldenschnitt praktisch abläuft – vom Aufbau des Plans über die Gruppenbildung bis zur Abstimmung bei Gericht.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Der Schuldenschnitt wird über einen Insolvenzplan umgesetzt. Dieser Plan besteht aus zwei Teilen: einem beschreibenden Teil (das Unternehmen und sein Sanierungskonzept) und einem gestaltenden Teil (der eigentliche Verzicht der Gläubiger).
  • Kern des beschreibenden Teils ist der Nachweis, dass die Gläubiger mit dem Plan mehr bekommen als bei jeder Alternative – also mehr als bei einem Verkauf oder einer Zerschlagung des Unternehmens.
  • Der gestaltende Teil regelt konkret: Auf wie viel Prozent verzichten die Gläubiger, wann wird die Quote ausgezahlt und wie werden die Gesellschaftsanteile neu geordnet.
  • Entschieden wird in einem Abstimmungstermin bei Gericht. Die Gläubiger werden dazu in Gruppen eingeteilt – und diese Gruppenbildung ist das wichtigste Gestaltungsmittel für eine sichere Mehrheit.
  • Der große Vorteil: Ablehnende und untätige Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen überstimmt werden. Ein einzelner Blockierer kann die Sanierung nicht mehr verhindern.

Zuerst wird der Insolvenzplan geschrieben

Am Anfang steht der Insolvenzplan. Er ist in zwei Teile gegliedert: den beschreibenden Teil und den gestaltenden Teil.

Der beschreibende Teil funktioniert wie ein Businessplan. Er stellt das Unternehmen und seinen Geschäftsbetrieb vor, erklärt die Planung für die Zukunft, benennt die Ursachen der Krise und beschreibt die Maßnahmen, mit denen die Krise beseitigt wird. Er beantwortet also die Frage: Warum ist dieses Unternehmen sanierungsfähig?

Der gestaltende Teil regelt anschließend die konkreten Rechtsfolgen: auf wie viel Prozent ihrer Forderung die Gläubiger verzichten, wann die vereinbarte Quote ausgezahlt wird und wie die Gesellschaftsanteile neu geordnet werden – etwa, wenn ein neuer Investor einsteigen soll.

Der Plan muss beweisen: Er ist die beste Lösung

Ein Insolvenzplan überzeugt die Gläubiger nur, wenn er nachweist, dass die angebotene Quote für sie die beste erreichbare Lösung ist. Genau das leistet der beschreibende Teil.

Die Argumentation ist meist einfach und stark zugleich: Ein Käufer für das Unternehmen wurde nicht gefunden – und ehrlich gesagt will man einen Verkauf oft auch gar nicht, weil die Fortführung in eigener Hand mehr Wert erhält. Eine Zerschlagung wiederum würde für die Gläubiger praktisch keine Quote bringen. Bleibt der Insolvenzplan als die Lösung, mit der die Gläubiger am meisten bekommen.

Solange die Gläubiger mit dem Plan bessergestellt werden als bei jeder Alternative, haben sie ein handfestes wirtschaftliches Interesse, zuzustimmen. Dieser Vergleich – Plan gegen Zerschlagung – ist das Herzstück jedes Schuldenschnitts.

Der Schuldenschnitt fällt im Abstimmungstermin bei Gericht

Der eigentliche Schuldenschnitt findet in einem Abstimmungstermin bei Gericht statt. Dort stimmen die Gläubiger über den Plan ab. Dieser Termin wird sehr sorgfältig vorbereitet – denn das Ziel ist, die Mehrheit der Gläubiger möglichst sicher auf seiner Seite zu haben.

Für die Abstimmung werden die Gläubiger in Gruppen eingeteilt. Teils schreibt das Gesetz die Einteilung zwingend vor – etwa die Trennung von gesicherten Gläubigern, einfachen Gläubigern und Arbeitnehmern –, teils bleibt Gestaltungsspielraum. Wichtig ist nur, dass die Gläubiger einer Gruppe ein gleiches wirtschaftliches Interesse haben.

Die Gruppenbildung ist das wichtigste Werkzeug

Der Begriff „gleiches wirtschaftliches Interesse" ist bewusst dehnbar – und genau darin liegt der Gestaltungsspielraum. Man bildet die Gruppen so, dass man sich der Mehrheit möglichst sicher ist.

Weiß man, dass ein einzelner oder einige wenige Gläubiger gegen den Plan sind, versucht man, diese ablehnenden Gläubiger in einer eigenen Gruppe zu isolieren. So verhindert man, dass ihre Ablehnung eine ganze große Gruppe kippt – und kann sie am Ende überstimmen.

Abgestimmt wird zunächst innerhalb jeder Gruppe. Eine Gruppe gilt als zustimmend, wenn sie in doppelter Hinsicht die Mehrheit erreicht: nach Köpfen (die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger) und nach Summe (die Mehrheit der Forderungsbeträge). Anschließend werden die Gruppen insgesamt ausgewertet.

Ablehnende Gruppen können überstimmt werden

Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Auch wenn nicht alle Gruppen zustimmen, kann der Plan trotzdem angenommen werden. Man spricht vom sogenannten Obstruktionsverbot – vereinfacht: Eine ablehnende Gruppe darf eine im Interesse aller stehende Sanierung nicht blockieren.

Dafür müssen im Wesentlichen drei Bedingungen erfüllt sein: Die Mehrheit der Gruppen hat zugestimmt, die ablehnende Gruppe steht mit dem Plan nicht schlechter da als ohne ihn, und sie wird angemessen am wirtschaftlichen Ergebnis beteiligt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt die Zustimmung der ablehnenden Gruppe als ersetzt.

Ebenso wichtig: Gläubiger, die sich gar nicht am Verfahren beteiligen und einfach nicht erscheinen, müssen das Ergebnis gegen sich gelten lassen. Beim außergerichtlichen Vergleich hätte jeder von ihnen die Sanierung platzen lassen können – im Insolvenzplan sind sie gebunden.

Häufige Fehler

Die Gruppenbildung dem Zufall überlassen. Wer die Gruppen nicht strategisch aufbaut, riskiert, dass einzelne Widersacher eine ganze Gruppe – und damit den ganzen Plan – zu Fall bringen. Die Einteilung entscheidet über die Mehrheit.

Die Vergleichsrechnung zu schwach begründen. Der Nachweis, dass der Plan besser ist als eine Zerschlagung, ist die Grundlage jeder Zustimmung. Ist er nicht überzeugend, verliert man die Gläubiger und riskiert die gerichtliche Bestätigung.

Den Abstimmungstermin unvorbereitet angehen. Eine Mehrheit organisiert man vorher – durch Gespräche mit den wichtigen Gläubigern, nicht erst im Termin. Wer erst im Gerichtssaal um Zustimmung wirbt, hat meist schon verloren.

Häufige Fragen

Woraus besteht ein Insolvenzplan?
Aus einem beschreibenden Teil – der das Unternehmen, die Krisenursachen und das Sanierungskonzept wie einen Businessplan darstellt – und einem gestaltenden Teil, der den konkreten Forderungsverzicht, die Auszahlung der Quote und die Neuordnung der Gesellschaftsanteile regelt.
Was bedeutet „Mehrheit nach Kopf und Summe"?
Eine Gläubigergruppe stimmt dem Plan zu, wenn sowohl die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger (nach Köpfen) als auch die Mehrheit der Forderungsbeträge (nach Summe) dafür ist. Beide Mehrheiten müssen zusammenkommen.
Kann ein einzelner großer Gläubiger den Schuldenschnitt verhindern?
In der Regel nicht. Über die Gruppenbildung und das Obstruktionsverbot lässt sich auch ein großer, ablehnender Gläubiger überstimmen – vorausgesetzt, er wird durch den Plan nicht schlechtergestellt und die Mehrheit der Gruppen trägt ihn mit.
Passende Fallstudie
~1,09 Mio. € Forderunggrößte Gläubigerin überstimmtsofort rechtskräftig

Wie eine Bank als mit Abstand größte Gläubigerin trotz mehrerer Anwälte über die Gruppenabstimmung überstimmt wurde – ein Lehrstück dafür, wie eine klug vorbereitete Mehrheit den Schuldenschnitt trägt.

Fallstudie ansehen
Weiterführende Beiträge
Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.

30+
Jahre Erfahrung
250+
Sanierungen
200+
Insolvenzpläne
Berlin
Standort
Vertrauliches Erstgespräch

Nicht jede Krise erfordert eine Insolvenz.

Oft bestehen mehr Handlungsmöglichkeiten, als Unternehmer zunächst vermuten. In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen auf, welche Sanierungsinstrumente realistisch zur Verfügung stehen. Persönlich. Diskret. Ohne Verpflichtung.

Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren