Jörg Franzke
Fallstudie · Fototechnik / Einzelhandel

Ein japanischer Konzern. Ein Kapitalschnitt. Erfolgreich saniert.

Sanierung eines Herstellers von Foto- und Passbildterminals in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan — über einen Kapitalschnitt, der den zerstrittenen Gesellschafterkreis auflöste und einen Investor ermöglichte.

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~20 Mio. €
Forderungen angemeldet
1 %
garantierte Quote
Kapitalschnitt
Gesellschafter neu geordnet
Fortführung
Investor übernimmt

Verlauf des Verfahrens

  1. 2022
    Umsatzeinbruch, Verlust von rund 4,4 Mio. €
  2. Januar 2023
    Geplatzte Übernahme, Antrag auf Eigenverwaltung
  3. April 2023
    Verfahren eröffnet, Eigenverwaltung bewilligt
  4. 2023
    Insolvenzplan mit Kapitalschnitt, Investor tritt ein
  5. Abschluss
    Unternehmen entschuldet und fortgeführt

Ausgangslage

Die Schuldnerin entwickelte und vertrieb digitale Foto-Sofortprint- und Passbildterminals für den Einzelhandel. Ihre Selbstbedienungssysteme standen in über 2.000 Filialen großer Handelsketten — zu den wichtigsten Kunden zählten die Drogeriemärkte dm und Rossmann.

Das Geld verdiente das Unternehmen nicht mit den Terminals selbst, sondern mit dem margenstarken Verbrauchsmaterial: Die Geräte wurden kostenlos in den Filialen aufgestellt, im Gegenzug bezogen die Händler das benötigte Thermo-Fotopapier exklusiv bei der Schuldnerin.

Ab dem Frühjahr 2022 brach dieses Modell ein. Der Ukrainekrieg, die Energie- und Inflationskrise und eine spürbare Kaufzurückhaltung führten zu einem deutlich geringeren Druckaufkommen an den Terminals. Der Papierabsatz sank, während die laufenden Kosten unverändert hoch blieben. Das Unternehmen schloss das Geschäftsjahr 2022 mit einem Verlust von rund 4,4 Mio. €; das Eigenkapital war bereits im dritten Quartal aufgezehrt.

Eine bereits weit fortgeschrittene Übernahme durch einen Wettbewerber sollte die Finanzierung für 2023 sichern. Anfang Januar 2023 sagte dessen Hausbank die Finanzierung jedoch überraschend ab. Damit war die Fortführungsprognose negativ.

Herausforderung

Die eigentliche Blockade lag nicht im operativen Geschäft, sondern auf der Ebene der Gesellschafter.

An der Schuldnerin waren zwei Gesellschafter beteiligt: ein Mehrheitsgesellschafter mit rund 75 Prozent und, als Minderheitsgesellschafter mit rund 25 Prozent, ein großer japanischer Konzern. Nach der geplatzten Übernahme waren die Gesellschafter nicht mehr bereit oder in der Lage, das Unternehmen weiter zu stützen.

Für einen neuen Investor war das Unternehmen in dieser Konstellation nicht attraktiv. Niemand wollte in eine Gesellschaft investieren, die mit rund 20 Mio. € überschuldet war und in der ein zerstrittener, teils im Ausland sitzender Gesellschafterkreis jede Entscheidung blockieren konnte.

Die Aufgabe bestand deshalb darin, zwei Dinge gleichzeitig zu erreichen: das Unternehmen von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und die verhärteten Beteiligungsverhältnisse aufzulösen — nur so ließ sich das operativ gesunde Kerngeschäft für einen Investor öffnen.

Lösung

Das Unternehmen wurde in Eigenverwaltung mit einem Insolvenzplan saniert. Der Antrag wurde Anfang Januar 2023 gestellt, im April 2023 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren und bewilligte die Eigenverwaltung.

Operativ wurde das Geschäft konsequent auf den profitablen Kern zurückgeführt. Der defizitäre Handel mit margenschwacher Hardware und der unprofitable Papiergroßhandel wurden eingestellt, das Geschäft auf die stabilen Passbildsysteme — etwa in rund 900 dm-Filialen — konzentriert und die Kostenstruktur deutlich verschlankt.

Der entscheidende Schritt lag im Insolvenzplan selbst: Über einen Kapitalschnitt wurde das Stammkapital zunächst auf null herabgesetzt und anschließend im Wege einer Kapitalerhöhung neu geschaffen. Dadurch schieden beide bisherigen Gesellschafter — auch der japanische Konzern — vollständig aus dem Unternehmen aus.

An ihre Stelle trat ein neuer Investor, der die neu geschaffenen Anteile vollständig übernahm. Von den Altlasten befreit und ohne die Blockaden auf Gesellschafterebene war das Unternehmen für ihn wieder attraktiv. Der Investor stellte die Sonderzahlung für den Insolvenzplan bereit und finanzierte damit die Sanierung.

Ergebnis

Die Gläubiger meldeten Forderungen von rund 20,7 Mio. € zur Insolvenztabelle an. Trotz dieser erheblichen Überschuldung stimmten sie dem Insolvenzplan zu — mit einer garantierten Quote von 1 Prozent.

Das mag niedrig klingen, war für die Gläubiger aber die beste aller Möglichkeiten: In einer Zerschlagung wäre nichts zu verteilen gewesen. Erst die Fortführung und der Einstieg des Investors schufen überhaupt einen verteilungsfähigen Betrag.

Am Ende des Verfahrens stand ein vollständig entschuldetes Unternehmen mit einem einzigen, handlungsfähigen Gesellschafter. Der Geschäftsbetrieb wurde ohne Unterbrechung fortgeführt, die Versorgung der Handelskunden lief durchgehend weiter.

Der Fall zeigt, dass eine Sanierung nicht an der Höhe der Schulden scheitert — sondern an blockierten Strukturen. Erst als der Kapitalschnitt den verhärteten Gesellschafterkreis auflöste, wurde aus einem überschuldeten Unternehmen wieder ein Investitionsobjekt.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Nicht die Höhe der Schulden war das Problem.

Es waren die blockierten Verhältnisse auf Gesellschafterebene.

Ein überschuldetes Unternehmen mit einem zerstrittenen Gesellschafterkreis findet keinen Investor. Erst der Kapitalschnitt im Insolvenzplan löste beide Probleme auf einmal: Er befreite das Unternehmen von rund 20 Mio. € Verbindlichkeiten und beendete zugleich die Beteiligung des japanischen Konzerns. Schuldenfrei und mit klaren Verhältnissen war das Unternehmen wieder attraktiv — und genau das ermöglichte den Einstieg des Investors, der die Sanierung finanzierte.

Faktenbox

Verfahren
Eigenverwaltung mit Insolvenzplan
Branche
Fototechnik / Einzelhandel (Foto- und Passbildterminals)
Gläubigerforderungen
rund 20,7 Mio. € angemeldet
Garantierte Quote
1 %
Gesellschafter zuvor
Mehrheitsgesellschafter (~75 %) und japanischer Konzern (~25 %)
Kernmaßnahme
Kapitalschnitt: Herabsetzung auf null und Kapitalerhöhung
Ergebnis
Ausscheiden beider Altgesellschafter, Einstieg eines Investors
Finanzierung
Investor stellte die Sonderzahlung für den Insolvenzplan
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