Jörg Franzke
Eigenverwaltung

Was ist Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung ist die Sonderform des Insolvenzverfahrens, bei der nicht ein fremder Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt, sondern Sie als Unternehmer weiter am Steuer bleiben. Das verändert alles – vor allem das Ziel des Verfahrens.

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Rubrik
Eigenverwaltung
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6 Min.
Merksatz
Sie bleiben am Steuer

Viele Unternehmer verbinden mit dem Wort Insolvenz automatisch den Verlust der Kontrolle: Ein fremder Verwalter kommt ins Haus, trifft die Entscheidungen und zerlegt am Ende den Betrieb. Genau das muss aber nicht sein. Die Eigenverwaltung ist ein eigenständiger Weg durch die Insolvenz, bei dem Sie das Heft in der Hand behalten.

Als Restrukturierungsanwalt begleite ich Unternehmer durch dieses Verfahren. Ich erkläre Ihnen hier in einfachen Worten, was die Eigenverwaltung ausmacht, worin sie sich von der klassischen Insolvenz unterscheidet und warum sie für gesunde, aber in Not geratene Unternehmen oft der bessere Weg ist.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Die Eigenverwaltung ist eine Unterart des Insolvenzverfahrens. Der entscheidende Unterschied: Sie führen das Verfahren selbst – nicht ein fremder Insolvenzverwalter.
  • Weil Sie Ihr Unternehmen behalten wollen, richtet sich die Eigenverwaltung auf Erhalt und Fortführung aus. Die reguläre Insolvenz zielt dagegen meist auf Verkauf oder Zerschlagung.
  • Offiziell müssen Sie das Verfahren am Interesse der Gläubiger ausrichten. In der Praxis ist der Erhalt des Unternehmens für die Gläubiger aber meist ohnehin die beste Lösung.
  • Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie einen erfahrenen Berater hinzuziehen. Sie führen das operative Geschäft, der Berater übernimmt den insolvenzrechtlichen Teil.

Der entscheidende Unterschied: Wer führt das Verfahren?

Die Eigenverwaltung ist eine Unterart des Insolvenzverfahrens. Der große Unterschied zur regulären Insolvenz liegt in einer einzigen, aber alles entscheidenden Frage: Wer führt das Verfahren? In der regulären Insolvenz übernimmt ein Insolvenzverwalter. In der Eigenverwaltung bleiben Sie als Geschäftsführer und Unternehmer am Steuer.

Das macht einen riesigen Unterschied, weil Sie ganz andere Ziele verfolgen als ein fremder Verwalter. Dem Insolvenzverwalter ist das Schicksal des Unternehmens im Kern gleichgültig. Er fühlt sich vor allem den Gläubigern verpflichtet und will jeden Schritt formal korrekt machen – koste es, was es wolle. Sie dagegen wollen Ihr Unternehmen behalten.

Erhalt statt Zerschlagung

Weil Sie Ihr Unternehmen behalten möchten, ist Ihre Zielrichtung in der Eigenverwaltung auf Erhalt und Fortführung ausgerichtet. Die reguläre Insolvenz läuft dagegen häufig auf einen Verkauf oder die Zerschlagung des Betriebs hinaus.

Das ist der Kern, warum so viele Unternehmer die Eigenverwaltung wählen: Sie ist das Sanierungsverfahren, das den Fortbestand des Unternehmens in den Mittelpunkt stellt – mit Ihnen als demjenigen, der den Betrieb am besten kennt und weiterführt.

Das Interesse der Gläubiger als offizieller Maßstab

Natürlich dürfen Sie in der Eigenverwaltung nicht einfach schalten und walten. Auch Sie müssen die Regeln des Insolvenzrechts einhalten. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Sie müssen das Verfahren am Interesse der Gläubiger ausrichten – und erst nachrangig an Ihrem eigenen. Offiziell handeln Sie also so, dass die Gläubiger eine möglichst hohe Quote bekommen.

Das ist aber kein Widerspruch zu Ihrem eigenen Ziel. Denn in den allermeisten Fällen ist die Fortführung des Unternehmens auch für die Gläubiger die beste aller Lösungen: Ein laufender Betrieb, der weiter Umsatz macht und Verbindlichkeiten bedient, bringt ihnen mehr als ein zerschlagenes Unternehmen. Erhalt des Unternehmens und Gläubigerinteresse ziehen also meist am selben Strang.

Warum Sie einen Berater an Ihrer Seite brauchen

Ein Insolvenzverfahren zu führen, ist ein Handwerk für sich. Ihnen fehlen in der Regel die rechtlichen Kenntnisse, aber auch das Netzwerk zu spezialisierten Dienstleistern, Banken und Behörden. Deshalb verlangt der Gesetzgeber, dass Sie einen erfahrenen Berater für die Eigenverwaltung engagieren – beispielsweise einen Restrukturierungsanwalt wie mich.

Wir führen die Sanierung dann gemeinsam durch, mit klarer Rollenverteilung: Sie kümmern sich um den operativen Teil Ihres Geschäfts, denn das können Sie nach wie vor am besten. Den insolvenzrechtlichen Teil – die Kommunikation mit dem Gericht, die Berichte und alles Weitere, was ein Insolvenzverfahren verlangt – übernehme ich. Zusätzlich setzt das Gericht einen Sachwalter ein, der das Verfahren neutral überwacht. Er führt aber nicht die Geschäfte, sondern hat nur ein Auge darauf, dass alles korrekt läuft.

Häufige Fehler

Eigenverwaltung mit Kontrollverlust gleichsetzen. Viele Unternehmer glauben, mit dem Insolvenzantrag automatisch die Führung abzugeben. In der Eigenverwaltung ist genau das Gegenteil der Fall – Sie bleiben verantwortlich.

Den Sachwalter mit einem Insolvenzverwalter verwechseln. Der Sachwalter überwacht nur, er führt nicht die Geschäfte. Wer das verwechselt, verschenkt die Chancen des Verfahrens.

Ohne erfahrenen Berater in das Verfahren gehen. Die Eigenverwaltung setzt einen qualifizierten Berater voraus. Wer versucht, das allein zu stemmen, gefährdet die Zulassung und den Erfolg.

Das Gläubigerinteresse als Gegner begreifen. In Wahrheit ist die Fortführung meist auch für die Gläubiger die beste Lösung – wer das erkennt, argumentiert im Verfahren viel überzeugender.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Eigenverwaltung und regulärer Insolvenz?
In der regulären Insolvenz führt ein Insolvenzverwalter das Verfahren, in der Eigenverwaltung bleiben Sie selbst am Steuer. Dadurch verschiebt sich das Ziel: weg von Verkauf oder Zerschlagung, hin zu Erhalt und Fortführung des Unternehmens.
Behalte ich in der Eigenverwaltung wirklich die Kontrolle?
Ja. Sie führen Ihr Unternehmen operativ weiter und treffen die geschäftlichen Entscheidungen. Ein Sachwalter überwacht das Verfahren neutral, führt aber nicht die Geschäfte.
Muss ich mich nicht an die Interessen der Gläubiger halten?
Offiziell ja – die Rechtsprechung verlangt, das Verfahren am Interesse der Gläubiger auszurichten. In der Praxis ist die Fortführung des Unternehmens aber meist auch für die Gläubiger die beste Lösung, sodass sich beides nicht ausschließt.
Warum brauche ich zwingend einen Berater?
Weil Ihnen die rechtlichen Kenntnisse und das Netzwerk zu Dienstleistern, Banken und Gericht fehlen. Der Gesetzgeber verlangt deshalb einen erfahrenen Berater. Sie führen das operative Geschäft, der Berater den insolvenzrechtlichen Teil.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.

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