Jörg Franzke
Fallstudie · IT-Dienstleistung / Restrukturierung

Eine Bank mit Anwälten. Von Kleingläubigern überstimmt. Erfolgreich saniert.

In einem der ersten StaRUG-Verfahren Deutschlands wurde die größte Gläubigerin — eine Bank — trotz höchster Forderung über die Gruppenabstimmung überstimmt. Das Gericht bestätigte den Plan, der sofort rechtskräftig wurde.

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~1,09 Mio. €
Forderung der Bank
überstimmt
größte Gläubigerin
StaRUG
eines der ersten Verfahren
rechtskräftig
ohne Rechtsbeschwerde

Verlauf des Verfahrens

  1. 2020
    Verlust des Großauftrags — über Nacht rund 95 % Umsatz weg
  2. 2020 – 2022
    Corona, Förderkredite, wachsende operative Verluste
  3. Ende 2022
    Anzeige des StaRUG-Verfahrens am Gericht München
  4. März 2023
    Bank kündigt fristlos alle Darlehen und widerspricht dem Plan
  5. Termin
    Bank erscheint mit mehreren Anwälten — und wird überstimmt
  6. Abschluss
    Plan bestätigt, keine Rechtsbeschwerde, sofort rechtskräftig

Ausgangslage

Die Schuldnerin ist ein IT-Dienstleister aus dem Raum Augsburg, der mittelständische Unternehmen und Kommunen ab 500 Nutzern betreut. Für ihre Kunden übernimmt sie die Beschaffung, Installation, Integration und Wartung von Hardware sowie die Einrichtung und Wartung von WLAN-Netzwerken — vom einzelnen Access-Point bis zum kompletten IT-Rollout.

Über viele Jahre war das Unternehmen fast ausschließlich für das Bayerische Staatsministerium der Justiz tätig und stattete über einen Generalunternehmer rund 16.500 Arbeitsplätze mit IT-Endgeräten aus. Als dieser Generalunternehmer 2020 die turnusmäßige Ausschreibung verlor, verlor die Schuldnerin über Nacht rund 95 Prozent ihres Umsatzes.

Der Wegfall des Großauftrags traf mitten in die Coronapandemie. Ein neu geschlossener Exklusivvertrag mit einem Kassenhersteller für die Gastronomie sollte die Lücke schließen — doch die von der Pandemie schwer getroffene Gastronomie verschob ihre Investitionen, und die erhofften tausenden WLAN-Installationen blieben aus.

Zur Überbrückung der Investitionsphase hatte die Schuldnerin mehrere Förderkredite aufgenommen — zwei KfW-Schnellkredite und einen Corona-Schutzschirm-Kredit —, die sämtlich über ihre Hausbank liefen und in Summe rund 1,09 Mio. € ausmachten. Der operative Verlust ließ sich daraus nicht mehr tragen; es drohte Zahlungsunfähigkeit.

Herausforderung

Das Besondere an diesem Fall war, dass es sich um eines der allerersten Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG in Deutschland handelte. Zuständig war das Restrukturierungsgericht in München, während die weit überwiegende Gläubigerin — die Hausbank — ihren Sitz in Augsburg hatte.

Diese Bank wehrte sich mit Händen und Füßen gegen den Plan. Noch während des laufenden Verfahrens kündigte sie sämtliche Darlehen fristlos und widerrief die Einzugsermächtigung der ihr abgetretenen Forderungen. Zum entscheidenden Termin erschien sie mit mehreren Anwälten, um den Restrukturierungsplan zu Fall zu bringen.

Die Ausgangslage war heikel: Die Bank hielt mit Abstand die höchste Forderung. Nach klassischer Logik hätte sie damit das Schicksal des Plans allein in der Hand gehabt. Genau hier setzt das StaRUG an — mit der Bildung von Abstimmungsgruppen und der Möglichkeit, eine blockierende Gruppe unter engen Voraussetzungen zu überstimmen.

Die eigentliche Herausforderung bestand darin, den Plan so aufzustellen und gerichtlich bestätigen zu lassen, dass er auch gegen den erbitterten Widerstand der größten Gläubigerin Bestand hatte — rechtssicher und ohne dass am Ende eine Anfechtung das gesamte Verfahren zunichtemachen konnte.

Lösung

Kern des Restrukturierungsplans war eine gezielte Kürzung der nicht mehr tragfähigen Kreditverbindlichkeiten, verbunden mit der Fortführung des operativ im Kern gesunden Unternehmens. Nur so ließ sich die drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden und der Betrieb langfristig sichern.

Die planbetroffenen Gläubiger wurden in Gruppen eingeteilt und über den Plan abgestimmt. Für die Annahme genügt es nach dem StaRUG, wenn in jeder Gruppe die erforderliche Mehrheit erreicht wird — und unter den Voraussetzungen des gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheids kann eine ablehnende Gruppe überstimmt werden, sofern sie durch den Plan nicht schlechter steht als in einer Zerschlagung.

Genau das gelang: Obwohl die Bank die mit Abstand höchste Forderung hielt, wurde sie über die Gruppenabstimmung überstimmt. Der Restrukturierungsbeauftragte hatte zuvor bestätigt, dass die Durchführung des Verfahrens für sich genommen kein sachgerechter Kündigungsgrund war.

Die Finanzierung des Plans übernahm ein Plangarant und Investor: Der laufende Fortführungsbedarf wurde über frisches Fremdkapital gedeckt, die Quote an die Gläubiger über eine Sonderzahlung aufgebracht. Damit stand der Plan nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich auf einem tragfähigen Fundament.

Ergebnis

Das Gericht bestätigte den Restrukturierungsplan — trotz des massiven Widerstands der größten Gläubigerin. Die Bank erwies sich am Ende als guter Verlierer: Sie ging nicht in die Rechtsbeschwerde, sodass die Planbestätigung sofort rechtskräftig wurde.

Für die Bank selbst war der Widerstand am Ende ohne Nutzen — der Plan brachte ihr im Ergebnis nicht weniger, als sie in einer Zerschlagung erhalten hätte. Für das Unternehmen dagegen bedeutete er die Rettung: Von den erdrückenden Kreditlasten befreit und operativ auf Kurs, konnte der Betrieb fortgeführt werden.

Die Bank stellte im Verfahren die Grundsatzfrage, wie es sein könne, dass eine Gläubigerin mit der höchsten Forderung von kleineren Gläubigern überstimmt wird. Das Gericht beantwortete diese Frage eindeutig — und schuf damit früh Klarheit über die Funktionsweise des noch jungen StaRUG.

Der Fall zeigt exemplarisch, warum das StaRUG geschaffen wurde: Ein einzelner, blockierender Großgläubiger kann eine sinnvolle Sanierung nicht mehr im Alleingang verhindern, solange er dadurch nicht schlechter steht als in der Alternative. Das Verfahren wurde erfolgreich abgeschlossen.

Was diesen Fall besonders gemacht hat

Die größte Gläubigerin kämpfte mit mehreren Anwälten gegen den Plan.

Am Ende wurde sie von den kleineren Gläubigern überstimmt.

Dieser Fall war ein Präzedenzfall in der Frühphase des StaRUG. Eine Bank mit der mit Abstand höchsten Forderung, die mit mehreren Anwälten zum Termin erscheint, um den Plan zu Fall zu bringen — und am Ende dennoch von kleineren Gläubigern überstimmt wird. Dass die Bank die Entscheidung als guter Verlierer akzeptierte und nicht in die Rechtsbeschwerde ging, machte die Planbestätigung sofort rechtskräftig. Die Grundsatzfrage, die die Bank aufwarf, beantwortete das Gericht eindeutig — und bestätigte damit das Kernversprechen des StaRUG.

Faktenbox

Verfahren
Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG (§§ 5 ff. StaRUG)
Branche
IT-Dienstleistung (WLAN, IT-Rollout, Managed Services)
Gericht
Restrukturierungsgericht München (eines der ersten Verfahren)
Größte Gläubigerin
Hausbank aus Augsburg, rund 1,09 Mio. € Kreditforderungen
Krisenursache
Verlust des Großauftrags (~95 % Umsatz), Coronapandemie
Kernmechanismus
Gruppenabstimmung — Überstimmung der blockierenden Bank
Finanzierung
Plangarant/Investor: Fortführungskredit und Sonderzahlung für die Quote
Ergebnis
Plan bestätigt, sofort rechtskräftig, Verfahren erfolgreich abgeschlossen
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