Jörg Franzke
Mitarbeiter

Wer zahlt die Löhne während der Eigenverwaltung?

Es ist die erste und wichtigste Frage jeder Belegschaft nach dem Wort „Insolvenz“: Kommt unser Gehalt noch? In einer professionell vorbereiteten Eigenverwaltung lautet die Antwort meistens: ja – und zwar pünktlich.

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Mitarbeiter
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Merksatz
Im Idealfall ändert sich für die Belegschaft nur eines: nichts

Kaum ist das Wort „Insolvenz" gefallen, stellt sich in jedem Unternehmen dieselbe Frage: „Bekommen wir jetzt überhaupt noch unser Gehalt?" Diese Sorge ist völlig verständlich – schließlich hängen an jedem Arbeitsplatz Familien, Mieten und Verpflichtungen.

Die gute Nachricht: In einer professionell vorbereiteten Eigenverwaltung lautet die Antwort meistens ja. Genau für diese Situation wurde das Insolvenzgeld geschaffen. Wie der Ablauf konkret funktioniert und worauf es dabei ankommt, erklärt dieser Beitrag.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Während des Insolvenzgeldzeitraums werden die Nettolöhne in der Praxis über die vorfinanzierende Bank ausgezahlt.
  • Die Bank rechnet anschließend mit der Bundesagentur für Arbeit ab – für die Mitarbeiter läuft das im Hintergrund.
  • Nach Ablauf des Insolvenzgeldzeitraums zahlt das Unternehmen die Löhne wieder aus eigener Kraft.
  • Das Insolvenzgeld kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch rückständige Löhne der letzten drei Monate abdecken.

Die größte Sorge aller Mitarbeiter

Sobald eine Insolvenz im Raum steht, denken die meisten Mitarbeiter zuerst an ihr eigenes Gehalt. Das ist menschlich und richtig. Genau deshalb ist es so wichtig, auf diese Frage eine klare und ehrliche Antwort geben zu können.

In einer sauber vorbereiteten Eigenverwaltung lautet diese Antwort in aller Regel: Ja, das Gehalt kommt weiter. Möglich macht das ein Instrument, das viele Unternehmer erst in der Krise kennenlernen – das Insolvenzgeld.

Wie läuft das praktisch ab?

Nachdem das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat, wird unverzüglich die Insolvenzgeldvorfinanzierung vorbereitet. Daran arbeiten mehrere Beteiligte eng zusammen: die Bundesagentur für Arbeit, die vorfinanzierende Bank, das Unternehmen und die beratenden Spezialisten.

Sobald die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, zahlt die Bank die Nettoentgelte an die Mitarbeiter aus und rechnet anschließend mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Für die Mitarbeiter läuft dieser Vorgang vollständig im Hintergrund – sie bemerken den Unterschied zum normalen Betrieb oft gar nicht.

Nach drei Monaten zahlt das Unternehmen wieder selbst

Das Insolvenzgeld verschafft dem Unternehmen Zeit. In dieser Zeit verbessern sich die Liquidität und die wirtschaftliche Situation häufig deutlich, weil die Personalkosten für den Insolvenzgeldzeitraum nicht aus eigener Kasse getragen werden müssen.

Nach Ablauf des Insolvenzgeldzeitraums übernimmt das Unternehmen die Lohnzahlungen wieder aus eigener Kraft. Genau das ist das Ziel einer erfolgreichen Eigenverwaltung – der Betrieb steht am Ende wieder auf eigenen Beinen.

Das Insolvenzgeld wirkt auch rückwirkend

Ein wichtiger Punkt wird häufig übersehen: Das Insolvenzgeld kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch rückständige Nettoentgeltansprüche der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis abdecken.

Kommt ein Unternehmer beispielsweise im Juni zu mir und die Löhne aus April oder Mai konnten nicht mehr vollständig gezahlt werden, lassen sich diese Ansprüche häufig noch über das Insolvenzgeld absichern. Gerade deshalb lohnt es sich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen – oft ist mehr zu retten, als die Mitarbeiter befürchten.

Trotzdem sollten Lohnrückstände nicht ausufern

Manche Geschäftsführer schließen aus der rückwirkenden Wirkung: „Dann können wir die Löhne einfach mehrere Monate nicht mehr bezahlen." Das wäre ein gefährlicher Irrtum. Erhebliche oder über längere Zeit aufgelaufene Lohnrückstände können im Einzelfall Zweifel daran begründen, ob die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung noch vorliegen.

Meine Empfehlung lautet deshalb eindeutig: Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Je früher die Sanierung vorbereitet wird, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten.

Und selbst wenn die Sanierung scheitern sollte, sind die Mitarbeiter abgesichert. Dann wird die Eigenverwaltung zurückgenommen, die sogenannte Masseunzulänglichkeit angezeigt – und die Mitarbeiter erhalten anschließend ohne Verzögerung Arbeitslosengeld.

Häufige Fehler

Glauben, die Mitarbeiter bekämen während der Eigenverwaltung kein Gehalt. Durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung werden die Nettoentgelte in der Praxis regelmäßig pünktlich ausgezahlt.

Zu lange mit dem Insolvenzantrag warten. Wer erst handelt, wenn sich über Monate hohe Lohnrückstände aufgebaut haben, erschwert die Sanierung unnötig.

Den Ablauf der Insolvenzgeldvorfinanzierung selbst organisieren wollen. Die Koordination erfolgt im Rahmen einer professionellen Sanierung gemeinsam mit den beteiligten Stellen und der finanzierenden Bank.

Häufige Fragen

Bekommen die Mitarbeiter ihr Gehalt weiterhin pünktlich?
Ja. In einer professionell vorbereiteten Eigenverwaltung erfolgt dies regelmäßig über die Insolvenzgeldvorfinanzierung.
Wer zahlt die Löhne?
Während des Insolvenzgeldzeitraums werden die Nettoentgelte in der Praxis über die vorfinanzierende Bank ausgezahlt, die anschließend mit der Bundesagentur für Arbeit abrechnet. Danach übernimmt das Unternehmen die Lohnzahlungen wieder selbst.
Kann Insolvenzgeld auch rückständige Löhne abdecken?
Ja. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Nettoentgeltansprüche der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis erfasst werden.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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