Kaum eine Frage beschäftigt Unternehmer vor einer Sanierung so sehr wie diese: Wann sage ich es meinen Mitarbeitern? Die Sorge ist berechtigt, denn der Zeitpunkt entscheidet mit darüber, ob die Belegschaft die Sanierung mitträgt oder ob Unruhe entsteht, die das Verfahren gefährdet.
Meine Antwort aus vielen Verfahren ist eindeutig: Es gibt einen falschen und einen richtigen Zeitpunkt – und beide liegen dichter beieinander, als man denkt. Entscheidend ist der gerichtliche Beschluss über die Anordnung der Eigenverwaltung.
- Während der oft mehrwöchigen Vorbereitung einer Eigenverwaltung gehört Vertraulichkeit zur professionellen Vorbereitung. Eine zu frühe Information erzeugt vor allem Unruhe.
- Die Buchhaltung ist meist die einzige Ausnahme, die frühzeitig eingebunden werden muss – nach meiner Erfahrung mit sehr hoher Verschwiegenheit.
- Sobald das Gericht die Eigenverwaltung anordnet, ändert sich alles: Jetzt müssen die Mitarbeiter zeitnah und verständlich informiert werden – vor allem über das Insolvenzgeld.
- Die erste Betriebsversammlung sollte der Geschäftsführer selbst leiten, nicht der Sachwalter. Die Belegschaft will sehen, dass ihr Chef weiter Verantwortung übernimmt.
Schweigen gehört zur Vorbereitung
Viele Unternehmer glauben, sie müssten ihre Mitarbeiter sofort über die geplante Sanierung informieren. Davon rate ich in aller Regel ab. Die Vorbereitung einer Eigenverwaltung dauert häufig mehrere Wochen, und in dieser Zeit müssen zahlreiche organisatorische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Maßnahmen getroffen werden.
Gerüchte helfen dabei niemandem. Sie erzeugen Unsicherheit: Mitarbeiter beginnen, sich nach neuen Arbeitsplätzen umzusehen, Lieferanten werden misstrauisch, Kunden hören Gerüchte. Genau das kann eine Sanierung gefährden, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Deshalb gehört Vertraulichkeit zu einer professionellen Vorbereitung. Das ist kein Misstrauen gegenüber der Belegschaft, sondern Schutz des Unternehmens und damit letztlich Schutz der Arbeitsplätze.
Die Buchhaltung ist häufig die einzige Ausnahme
Ganz ohne Unterstützung lässt sich eine Eigenverwaltung kaum vorbereiten. Deshalb wird regelmäßig die Buchhaltung frühzeitig eingebunden – sie liefert die Zahlen, die für die Planung unverzichtbar sind.
Meine Erfahrung damit ist ausgesprochen positiv. Die Mitarbeiter der Buchhaltung wissen genau, welche Verantwortung sie tragen. Ich habe nur äußerst selten erlebt, dass von dort Informationen nach außen gelangt sind.
Nach dem Gerichtsbeschluss muss offen kommuniziert werden
Sobald das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung angeordnet hat, verändert sich die Situation vollständig. Jetzt müssen die Mitarbeiter informiert werden – nicht nur aus Gründen der Transparenz, sondern auch, weil nun die praktische Umsetzung beginnt.
Insbesondere muss den Mitarbeitern erklärt werden, wie das Insolvenzgeld funktioniert, warum ihre Löhne für die ersten drei Monate gesichert sind, welche Unterlagen benötigt werden und weshalb häufig Abtretungserklärungen gegenüber der Bank unterschrieben werden müssen, die das Insolvenzgeld vorfinanziert.
Ab diesem Zeitpunkt lässt sich das Verfahren ohnehin nicht mehr geheim halten. Jetzt ist Offenheit nicht nur erlaubt, sondern zwingend geboten.
Der Geschäftsführer sollte selbst vor die Belegschaft treten
Das halte ich für einen der wichtigsten Punkte überhaupt. Die erste Betriebsversammlung sollte grundsätzlich vom Geschäftsführer geleitet werden – nicht vom Sachwalter, nicht von Beratern, nicht von der Personalabteilung.
Die Mitarbeiter wollen ihren Chef sehen. Sie wollen wissen: Übernimmt er noch Verantwortung? Wenn der Geschäftsführer selbst erklärt, warum die Sanierung notwendig ist, wie es weitergeht und warum die Arbeitsplätze erhalten werden sollen, dann stärkt das Vertrauen.
Gerade in der Eigenverwaltung bleibt der Geschäftsführer die zentrale Führungsperson. Das sollte auch für die Belegschaft sichtbar sein.
Der Sachwalter sollte nicht im Mittelpunkt stehen
In früheren Regelinsolvenzen war es üblich, dass der Insolvenzverwalter die Betriebsversammlung leitete. Die Eigenverwaltung verfolgt jedoch einen anderen Gedanken: Hier bleibt die Unternehmensleitung im Amt. Dieser Gedanke sollte sich auch in der Kommunikation widerspiegeln.
Selbstverständlich begleite ich solche Betriebsversammlungen regelmäßig. Ich beantworte Fragen und erkläre das Verfahren. Aber der Mittelpunkt sollte immer der Geschäftsführer bleiben – nur so bleibt seine Autorität erhalten.
Häufige Fehler
Die Mitarbeiter zu früh informieren. Gerüchte entstehen schneller als Klarheit. Eine unvorbereitete Kommunikation erzeugt häufig unnötige Unruhe.
Den Sachwalter die Betriebsversammlung leiten lassen. Die Eigenverwaltung lebt davon, dass der Geschäftsführer Verantwortung übernimmt. Das sollte auch für die Belegschaft sichtbar sein.
Das Insolvenzgeld nicht verständlich erklären. Viele Mitarbeiter haben zunächst Angst um ihren Arbeitsplatz und ihr Gehalt. Eine klare Erklärung nimmt diese Sorgen häufig innerhalb weniger Minuten.
Häufige Fragen
- Soll ich meine Mitarbeiter schon während der Vorbereitung informieren?
- In der Regel nein. Während der Vorbereitung einer Eigenverwaltung sollte der Kreis der eingeweihten Personen möglichst klein bleiben.
- Wer erklärt den Mitarbeitern das Insolvenzgeld?
- In der Praxis erfolgt dies häufig gemeinsam durch die Unternehmensleitung und ihre Berater. Entscheidend ist, dass die Informationen verständlich und vollständig sind.
- Sollte der Sachwalter die erste Betriebsversammlung leiten?
- Nach meiner Erfahrung nein. Gerade in der Eigenverwaltung sollte der Geschäftsführer sichtbar Verantwortung übernehmen und selbst mit seiner Belegschaft sprechen.
Wie eine offene und professionell vorbereitete Kommunikation mit der Belegschaft entscheidend zum Gelingen der Sanierung beitrug – ohne dass der Geschäftsführer seine Führungsautorität verlor.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
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