Viele Unternehmer hören zum ersten Mal vom Insolvenzgeld, wenn sie sich mit einer Eigenverwaltung beschäftigen. Dabei ist es eines der wirkungsvollsten Instrumente des deutschen Sanierungsrechts – und für die meisten Verfahren der eigentliche finanzielle Startpunkt.
Die Idee dahinter ist einfach: Während die Löhne der Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum abgesichert sind, kann das Unternehmen seine vorhandene Liquidität für das einsetzen, was den Betrieb am Leben hält. Genau dieser Effekt entscheidet in der Praxis häufig darüber, ob eine Sanierung gelingt.
- Das Insolvenzgeld deckt die Nettolöhne der Mitarbeiter für die letzten drei Monate vor der Verfahrenseröffnung.
- Es ist ein gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer gegen die Bundesagentur für Arbeit – und kein Darlehen, das das Unternehmen zurückzahlen müsste.
- Durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung über eine Bank erhalten die Mitarbeiter ihr Gehalt in der Praxis regelmäßig und pünktlich.
- Das Unternehmen gewinnt in dieser Zeit Luft für den laufenden Betrieb, den Einkauf und die Sanierung – gerade bei größeren Belegschaften ein erheblicher Effekt.
Ohne Insolvenzgeld wären viele Sanierungen nicht möglich
Die Personalkosten gehören in fast jedem Unternehmen zu den größten laufenden Belastungen. Wenn die Löhne für drei Monate abgesichert sind, entsteht sofort ein spürbarer finanzieller Spielraum.
Diese frei werdende Liquidität kann das Unternehmen dort einsetzen, wo sie dringend gebraucht wird: für den laufenden Geschäftsbetrieb, den Einkauf von Material, die Finanzierung des Sanierungsverfahrens und die allgemeine Stabilisierung. Gerade bei Unternehmen mit größeren Belegschaften entstehen dadurch erhebliche Effekte.
Anders gesagt: Das Insolvenzgeld verschafft dem Unternehmen genau in der kritischsten Phase Luft zum Atmen.
Das Insolvenzgeld ist kein Darlehen
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Das Geld muss später wieder zurückgezahlt werden." Das stimmt nicht.
Das Insolvenzgeld ist ein gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich nicht um einen Kredit des Unternehmens und muss vom Unternehmen auch nicht zurückgezahlt werden. Genau deshalb ist es ein so tragfähiger Baustein einer erfolgreichen Eigenverwaltung – die gewonnene Liquidität belastet die Bilanz nicht als neue Schuld.
Warum die Mitarbeiter trotzdem pünktlich ihr Gehalt erhalten
Viele Arbeitnehmer haben Angst, nach einer Insolvenzantragstellung monatelang auf ihr Geld warten zu müssen. In der Praxis passiert genau das normalerweise nicht.
Hier kommt die sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung ins Spiel. Der Ablauf ist vergleichsweise einfach: Die Arbeitnehmer treten ihren Anspruch auf Insolvenzgeld an eine Bank ab. Die Bank zahlt die Nettolöhne unmittelbar aus und rechnet anschließend selbst mit der Bundesagentur für Arbeit ab.
Für die Mitarbeiter bedeutet das: Sie erhalten ihr Gehalt regelmäßig und pünktlich – oft ohne den Unterschied zum Alltag vor dem Verfahren überhaupt zu bemerken.
Um die Abwicklung müssen Sie sich nicht selbst kümmern
Viele Geschäftsführer glauben zunächst, sie müssten diese Abläufe selbst organisieren. Das ist nicht erforderlich.
Im Rahmen einer professionell vorbereiteten Eigenverwaltung wird die Insolvenzgeldvorfinanzierung mit einer spezialisierten Bank abgestimmt. Meine Kanzlei übernimmt dabei die organisatorischen Schritte – von der Abstimmung mit der Bank über die Kommunikation mit den Mitarbeitern bis zu den erforderlichen Unterlagen. Für das Unternehmen läuft dieser Prozess weitgehend im Hintergrund.
Nach drei Monaten trägt sich das Unternehmen wieder selbst
Das Insolvenzgeld wird grundsätzlich für die letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet. Diese Zeit verschafft dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Spielraum für die Sanierung.
Nach meiner Erfahrung verbessert sich die Liquidität in dieser Phase häufig so deutlich, dass das Unternehmen die laufenden Löhne anschließend wieder aus eigener Kraft zahlen kann. Genau deshalb ist das Insolvenzgeld oft der entscheidende Startpunkt einer erfolgreichen Sanierung – und nicht das Ende, das viele zunächst befürchten.
Häufige Fehler
Insolvenzgeld mit einem Unternehmenskredit verwechseln. Es ist ein gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer und kein Darlehen, das das Unternehmen zurückzahlen müsste.
Angst vor verspäteten Lohnzahlungen. Durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung erhalten die Mitarbeiter ihre Nettolöhne in der Praxis regelmäßig pünktlich.
Die Bedeutung des Insolvenzgeldes unterschätzen. Für viele Unternehmen ist es der wichtigste Liquiditätseffekt der gesamten Sanierung – und wird trotzdem oft übersehen.
Häufige Fragen
- Wer erhält das Insolvenzgeld?
- Der gesetzliche Anspruch steht den Arbeitnehmern zu. In der Praxis wird dieser Anspruch häufig im Rahmen einer Insolvenzgeldvorfinanzierung an eine Bank abgetreten, die die Löhne sofort auszahlt.
- Muss das Unternehmen das Insolvenzgeld zurückzahlen?
- Nein. Das Insolvenzgeld ist kein Darlehen des Unternehmens, sondern eine gesetzliche Leistung der Bundesagentur für Arbeit an die Arbeitnehmer.
- Erhalten die Mitarbeiter ihr Gehalt pünktlich?
- In professionell vorbereiteten Eigenverwaltungen ist dies durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung regelmäßig der Fall.
Wie das Insolvenzgeld den notwendigen finanziellen Spielraum schuf, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen und das Unternehmen erfolgreich zu restrukturieren.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.