Kaum eine Frage stellen mir Geschäftsführer in der Krise so häufig wie diese: Welche Rechnungen darf ich eigentlich noch bezahlen? Die Sorge ist berechtigt, denn viele wissen, dass Zahlungen in dieser Phase später von Insolvenzverwaltern und Gerichten überprüft werden können.
Die gute Nachricht: Nicht jede Zahlung ist nach Eintritt einer Unternehmenskrise verboten. Die schlechte: Jede Zahlung muss sich rechtfertigen lassen. Und dabei gelten für Einzelunternehmer und für Geschäftsführer einer GmbH völlig unterschiedliche Regeln.
- Nicht jede Zahlung ist nach Eintritt einer Krise verboten – aber jede muss sich rechtfertigen lassen. Zahlungen, die den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, sind eher zulässig als Zahlungen an nahestehende Personen.
- Für Einzelunternehmer und GmbH-Geschäftsführer gelten völlig unterschiedliche Regeln: Der Einzelunternehmer verfügt über eigenes Vermögen, der Geschäftsführer verwaltet fremdes Vermögen treuhänderisch und unterliegt strengeren Pflichten.
- Besonders kritisch sind Zahlungen an Gesellschafter, Geschäftsführer, nahestehende Personen und Banken zur Tilgung alter Kredite. Sie stehen später im Mittelpunkt der Prüfung.
- Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, muss praktisch jede Zahlung darauf geprüft werden, ob sie noch zulässig ist und dem Interesse der Gläubigergesamtheit dient.
Einzelunternehmer und GmbH – zwei völlig unterschiedliche Welten
Viele Unternehmer glauben, die Regeln seien identisch. Das stimmt nicht. Als Einzelunternehmer wirtschaften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen und können darüber grundsätzlich frei verfügen.
Als Geschäftsführer einer GmbH verwalten Sie dagegen das Vermögen einer eigenständigen juristischen Person – gewissermaßen treuhänderisch für die Gesellschaft und ihre Gläubiger. Deshalb stellt das Gesetz deutlich strengere Anforderungen an Geschäftsführer einer GmbH.
Jede Zahlung muss sich erklären lassen
In einer Unternehmenskrise stelle ich meinen Mandanten immer dieselbe Frage: „Warum bezahlen Sie gerade diese Rechnung?" Wenn darauf keine überzeugende Antwort möglich ist, sollte die Zahlung unterbleiben.
Besonders kritisch sind Zahlungen an Gesellschafter, an Geschäftsführer, an nahestehende Personen sowie an Banken zur Tilgung alter Kredite. Solche Zahlungen können später erhebliche Haftungsrisiken auslösen.
Welche Zahlungen sind regelmäßig erforderlich?
Auch in einer Krise muss ein Unternehmen weiterarbeiten. Deshalb können insbesondere Zahlungen erforderlich sein, die den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten – je nach Einzelfall etwa Strom, Gas, Internet und Telekommunikation, notwendige Warenlieferungen, zwingend erforderliche Dienstleistungen, Vorkasse für betriebsnotwendige Lieferungen sowie unverzichtbare Versicherungen.
Ob eine konkrete Zahlung zulässig ist, muss jedoch immer anhand der jeweiligen Situation geprüft werden. Eine pauschale Liste „erlaubter" Zahlungen gibt es nicht.
Besonders vorsichtig bei Krediten und Zahlungen an sich selbst
Große Vorsicht ist geboten bei der Rückzahlung von Bankdarlehen, der Tilgung von Gesellschafterdarlehen, bei Ausschüttungen, Boni und Tantiemen sowie bei Privatentnahmen und sonstigen Vorteilen für Geschäftsführer oder Gesellschafter.
Diese Zahlungen stehen später häufig im Mittelpunkt der Prüfung durch Insolvenzverwalter und Gerichte – gerade weil sie nicht dem Geschäftsbetrieb, sondern einzelnen Beteiligten zugutekommen.
Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden sich
Viele Geschäftsführer denken ausschließlich an das Strafrecht. Tatsächlich bestehen daneben erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken. Strafrechtlich stellt sich häufig die Frage, ob Vermögenswerte pflichtwidrig verwendet wurden.
Zivilrechtlich geht es darum, ob Zahlungen geleistet wurden, obwohl sie nach Eintritt der Insolvenzreife nicht mehr mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar waren. Beide Bereiche sollten deshalb immer gemeinsam betrachtet werden.
Nach Eintritt der Insolvenzreife wird jede Zahlung kritisch
Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, verändert sich die Situation grundlegend. Von diesem Zeitpunkt an muss praktisch jede Zahlung darauf überprüft werden, ob sie noch rechtlich zulässig ist und dem Interesse der Gläubigergesamtheit dient.
Deshalb sollte spätestens jetzt keine größere Zahlung mehr erfolgen, ohne zuvor die insolvenzrechtlichen Folgen zu prüfen.
Häufige Fehler
„Ich bezahle erst einmal alle Rechnungen." Nicht jede Zahlung schützt das Unternehmen – manche erhöhen später sogar die persönliche Haftung.
Kredite kurz vor der Insolvenz zurückführen. Gerade Kreditrückzahlungen können erhebliche Haftungs- und Anfechtungsrisiken auslösen.
Sich selbst noch schnell Geld auszahlen. Zahlungen an Geschäftsführer oder Gesellschafter werden später besonders genau geprüft.
Häufige Fragen
- Darf ich meine Lieferanten noch bezahlen?
- Ja, soweit die Zahlungen erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, und insolvenzrechtlich zulässig sind. Eine pauschale Antwort gibt es jedoch nicht.
- Darf ich mein Geschäftsführergehalt noch beziehen?
- Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade Zahlungen an Geschäftsführer werden später besonders sorgfältig geprüft.
- Soll ich in dieser Phase jede größere Zahlung rechtlich prüfen lassen?
- Unbedingt. Die Kosten einer kurzen rechtlichen Einschätzung sind regelmäßig deutlich geringer als eine spätere persönliche Haftung.
Wie ein Unternehmen in akuter Liquiditätskrise durch die richtige Priorisierung von Zahlungen den operativen Betrieb erhielt und bis in die Eigenverwaltung fortgeführt werden konnte.
Wann hafte ich persönlich als Geschäftsführer?
Die Haftungsbeschränkung einer GmbH ist kein Freibrief. Wann Geschäftsführer trotz GmbH mit ihrem Privatvermögen haften.
Beitrag lesenWas bedeutet die 21-Tage-Frist wirklich?
Keine Bedenkzeit, sondern die letzte Chance zur Rettung. Wann die Frist beginnt und welche Fehler zur Haftung führen.
Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.