Jörg Franzke
Geschäftsführerhaftung

Wann hafte ich persönlich als Geschäftsführer?

Die Haftungsbeschränkung einer GmbH ist kein Freibrief. Viele Geschäftsführer glauben, mit der Gründung einer GmbH sei ihr Privatvermögen vollständig geschützt. Das stimmt nur teilweise.

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Rubrik
Geschäftsführerhaftung
Lesezeit
7 Min.
Merksatz
Die GmbH reduziert Risiken, sie beseitigt sie nicht

Viele Geschäftsführer glauben, mit der Gründung einer GmbH sei ihr Privatvermögen vollständig geschützt. Das stimmt nur teilweise. Die Haftungsbeschränkung einer GmbH ist kein Freibrief.

In bestimmten Situationen haften Geschäftsführer persönlich – teilweise mit ihrem gesamten Vermögen. Wer diese Risiken kennt und rechtzeitig handelt, kann viele Haftungsfälle vermeiden.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Die GmbH beschränkt die Haftung – aber nicht vollständig. In bestimmten Situationen haften Geschäftsführer persönlich, teilweise mit ihrem gesamten Vermögen.
  • Die wichtigsten Risiken sind verspäteter Insolvenzantrag, Pflichtverletzungen nach Insolvenzreife, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, bestimmte Steuerschulden, persönliche Bürgschaften und anfechtbare Zahlungen.
  • Die größte Gefahr ist selten die falsche unternehmerische Entscheidung, sondern das zu späte Handeln.
  • Persönliche Bürgschaften verwandeln Unternehmensschulden im Insolvenzfall in private Schulden – für den Unternehmer beginnt die Krise dann oft erst.
  • Wer die Risiken kennt und wirtschaftliche Krisen frühzeitig erkennt, kann viele Haftungsfälle vermeiden.

Die wichtigsten Haftungsrisiken

Als Geschäftsführer einer GmbH kommen insbesondere folgende persönliche Haftungsrisiken in Betracht: die verspätete Stellung des Insolvenzantrags, Pflichtverletzungen nach Eintritt der Insolvenzreife sowie die persönliche Haftung für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.

Hinzu kommen die Haftung für bestimmte Steuerschulden, persönliche Bürgschaften gegenüber Banken und die Rückzahlung verbotener Gesellschafterdarlehen oder sonstiger insolvenzrechtlich anfechtbarer Zahlungen. Je nach Einzelfall können daneben weitere Haftungstatbestände hinzukommen.

Die größte Gefahr ist das zu späte Handeln

Die meisten Geschäftsführer verlieren ihr Privatvermögen nicht wegen schlechter unternehmerischer Entscheidungen. Sie verlieren es, weil sie zu lange warten.

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, beginnt die Pflicht, die Insolvenzreife sorgfältig zu prüfen und – wenn erforderlich – rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Wer diese Fristen versäumt, riskiert erhebliche persönliche Haftungsansprüche.

Bürgschaften machen aus Unternehmensschulden private Schulden

Viele Geschäftsführer unterschreiben bei der Finanzierung ihres Unternehmens persönliche Bürgschaften. Solange das Unternehmen erfolgreich ist, spielt das kaum eine Rolle. Kommt es jedoch zur Insolvenz, werden aus Unternehmensschulden plötzlich private Verbindlichkeiten.

Deshalb endet die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens häufig nicht mit der Insolvenz der GmbH. Für den Unternehmer beginnt sie dann erst.

Auch Gesellschafterdarlehen bergen Risiken

Viele Unternehmer helfen ihrem Unternehmen in schwierigen Zeiten mit privaten Darlehen. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Kommt es später dennoch zur Insolvenz, gelten jedoch besondere insolvenzrechtliche Vorschriften.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Rückzahlungen solcher Darlehen unwirksam sein und vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Auch Darlehen der Gesellschaft an den Geschäftsführer oder Gesellschafter können erhebliche Haftungsfolgen auslösen. Hier empfiehlt sich frühzeitig eine rechtliche Prüfung.

Die GmbH schützt weniger, als viele glauben

Viele Existenzgründer entscheiden sich für eine GmbH, weil sie von einer vollständigen Haftungsbeschränkung ausgehen. In meiner Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild.

Persönliche Bürgschaften, steuerliche Haftungstatbestände, sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen und insolvenzrechtliche Haftungsnormen führen dazu, dass viele Geschäftsführer nach einer Unternehmensinsolvenz dennoch erhebliche private Belastungen tragen müssen.

Häufige Fehler

„Ich hafte doch gar nicht – ich habe eine GmbH." Das ist einer der häufigsten Irrtümer und führt dazu, dass reale Haftungsrisiken über lange Zeit gar nicht wahrgenommen werden.

Persönliche Bürgschaften unterschreiben, ohne über die Folgen nachzudenken. Gerade in wirtschaftlich guten Zeiten werden Bürgschaften oft unterschätzt – im Insolvenzfall werden sie zur privaten Existenzfrage.

Den Insolvenzantrag zu lange hinauszögern. Nicht die Insolvenz selbst verursacht häufig den größten Schaden, sondern das verspätete Handeln.

Häufige Fragen

Hafte ich als Geschäftsführer automatisch für alle Schulden der GmbH?
Nein. Eine persönliche Haftung entsteht nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen oder aufgrund eigener Verpflichtungen, beispielsweise aus Bürgschaften.
Kann ich trotz GmbH mein Privatvermögen verlieren?
Ja. Insbesondere persönliche Bürgschaften und bestimmte gesetzliche Haftungstatbestände können dazu führen.
Lässt sich persönliche Haftung vermeiden?
In vielen Fällen ja. Entscheidend ist, wirtschaftliche Krisen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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