Viele Unternehmer glauben, sie könnten sich die Eigenverwaltung einfach aussuchen. So ist es nicht: Das Gericht prüft genau, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt. Wer sie kennt, kann sein Verfahren von Anfang an richtig aufstellen.
Als Restrukturierungsanwalt bereite ich diese Anträge vor und weiß, woran sie scheitern. Ich zeige Ihnen hier die vier entscheidenden Voraussetzungen – und warum der Zeitpunkt Ihres Antrags oft über Erfolg oder Ablehnung entscheidet.
- Die wichtigste Voraussetzung ist ein gut ausgearbeiteter, durchdachter Antrag mit einer Eigenverwaltungsplanung – die eigentliche Eintrittskarte in das Verfahren.
- Ihr Unternehmen darf noch nicht zu lange zahlungsunfähig sein. Bei monatelangen Rückständen bei Löhnen, Steuern oder Sozialabgaben spricht man von vertiefter Zahlungsunfähigkeit – ein häufiger Ablehnungsgrund.
- Sie müssen das Gericht von einer Fortführungsprognose und einer schlüssigen Unternehmensplanung überzeugen. Zu optimistische oder frei erfundene Zahlen fallen sofort auf.
- Auch die Gläubiger müssen mitspielen. Ein zerrüttetes Verhältnis zur Bank kann in seltenen Fällen dazu führen, dass ein Gläubiger die Eigenverwaltung aktiv ablehnt.
Die Grundlage: ein durchdachter Antrag
Die erste und wichtigste Voraussetzung ist ein gut ausgearbeiteter, durchdachter Antrag mit einer sogenannten Eigenverwaltungsplanung. Das ist kein Formular, das man schnell ausfüllt, sondern das Herzstück des ganzen Verfahrens – hier entscheidet sich, ob das Gericht Ihnen die Eigenverwaltung zutraut.
Wie dieser Antrag im Detail aufgebaut ist, welche Planungen er enthält und welche Rolle die Vergleichsrechnung spielt, habe ich an anderer Stelle ausführlich beschrieben. Wichtig ist hier: Ohne diese saubere Vorbereitung fehlt die Basis für alles Weitere.
Nicht zu lange zahlungsunfähig: die vertiefte Zahlungsunfähigkeit
Eine zentrale Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen noch nicht zu lange zahlungsunfähig ist. Sind Sie beispielsweise bereits mit zwei Löhnen im Rückstand, haben Sie hohe offene Steuerforderungen oder über Monate keine Sozialabgaben gezahlt, wird der Richter Bedenken gegen Ihre Person bekommen.
Ähnlich ist es, wenn Sie mit den Bilanzen jahrelang im Rückstand sind oder die Buchhaltung schlecht sortiert ist. Der Richter wird vermuten, dass Sie aufgrund dieser Rückstände unzuverlässig sind und man Ihnen die Insolvenzmasse nicht anvertrauen kann. Die Rechtsprechung spricht hier von vertiefter Zahlungsunfähigkeit. Liegt sie vor, ist das ein Grund, die Eigenverwaltung abzulehnen. Deshalb gilt: je früher der Gang zum Berater, desto besser.
Eine überzeugende Fortführungsprognose
Ein weiterer Ablehnungsgrund ist, wenn Sie den Richter nicht davon überzeugen können, dass Ihr Unternehmen eine Fortführungsprognose hat – dass es also nach der Sanierung tragfähig weiterlaufen kann.
Diese Prognose stützt sich auf die Unternehmensplanung, die der Eigenverwaltung zugrunde liegt: Umsatzplanung, Kostenplanung, Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau. Ist diese Planung nicht überzeugend – weil sie zu optimistisch ist oder die Werte frei erfunden und unschlüssig sind –, wird der Antrag scheitern. Die Zahlen müssen realistisch, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein.
Die Gläubiger müssen mitspielen
Damit die Sanierung in Eigenverwaltung durchgeführt werden kann, müssen auch die Gläubiger einverstanden sein. In aller Regel ist das kein Problem – die Gläubiger profitieren selbst davon, wenn das Unternehmen fortgeführt wird statt zerschlagen.
Sehr selten, aber doch, habe ich es erlebt, dass eine Bank beim Gericht anruft und erklärt, sie befürworte als Gläubiger keine Eigenverwaltung. Oder ein Gläubiger hinterlegt sogar eine Schutzschrift, mit der er die Eigenverwaltung ablehnt. Das passiert äußerst selten – und meist nur dann, wenn das Verhältnis des Unternehmers zur Bank schon seit Längerem stark zerrüttet ist. Ein weiterer Grund, die Kommunikation mit den wichtigsten Gläubigern früh und aktiv zu suchen.
Häufige Fehler
Zu spät zum Berater gehen. Wer wartet, bis Löhne, Steuern und Sozialabgaben über Monate offen sind, riskiert die vertiefte Zahlungsunfähigkeit – und damit die Ablehnung der Eigenverwaltung.
Die Buchhaltung schleifen lassen. Jahrelange Bilanzrückstände und eine unsortierte Buchhaltung lassen Sie beim Richter unzuverlässig wirken. Wer die Insolvenzmasse anvertraut bekommen will, muss Ordnung nachweisen.
Die Planung schönrechnen. Zu optimistische oder frei erfundene Zahlen fallen auf und zerstören Ihre Glaubwürdigkeit. Eine schlüssige, realistische Planung ist überzeugender als jede Schönfärberei.
Das Bankverhältnis ignorieren. Ein tief zerrüttetes Verhältnis zur Bank kann in seltenen Fällen zur aktiven Ablehnung führen. Suchen Sie das Gespräch, bevor es eskaliert.
Häufige Fragen
- Was ist die wichtigste Voraussetzung für die Eigenverwaltung?
- Ein gut ausgearbeiteter, durchdachter Antrag mit einer Eigenverwaltungsplanung. Er ist die Eintrittskarte in das Verfahren – ohne saubere Vorbereitung fehlt die Grundlage für alles Weitere.
- Was bedeutet vertiefte Zahlungsunfähigkeit?
- Damit ist gemeint, dass ein Unternehmen schon zu lange zahlungsunfähig ist – etwa mit mehreren offenen Löhnen, hohen Steuerrückständen oder monatelang nicht gezahlten Sozialabgaben. Liegt sie vor, ist das ein Grund, die Eigenverwaltung abzulehnen.
- Warum ist die Fortführungsprognose so wichtig?
- Das Gericht muss überzeugt sein, dass Ihr Unternehmen nach der Sanierung tragfähig weiterläuft. Grundlage ist eine schlüssige Unternehmensplanung aus Umsatz-, Kosten-, Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau. Unrealistische oder erfundene Zahlen führen zur Ablehnung.
- Können Gläubiger die Eigenverwaltung verhindern?
- In seltenen Fällen ja. Eine Bank kann beim Gericht ihre Ablehnung erklären oder ein Gläubiger eine Schutzschrift hinterlegen. Das passiert fast nur bei einem stark zerrütteten Verhältnis – ein Grund, die wichtigsten Gläubiger früh einzubinden.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.