Wenn ein Unternehmen in die Eigenverwaltung geht, taucht schnell die Sorge auf: Verliere ich jetzt alle meine Verträge und muss bei null anfangen? Diese Angst ist unbegründet. Ein Insolvenzverfahren stoppt Verträge nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.
In der Praxis ist die Frage meist eine ganz andere: Nicht „Wie behalte ich meine Verträge?“, sondern „Wie komme ich aus den schlechten Verträgen wieder heraus?“ Und genau dabei hilft Ihnen das Insolvenzrecht.
- Grundsätzlich laufen alle Verträge in der Eigenverwaltung unverändert weiter – Sie müssen nicht mühsam neue Verträge abschließen.
- Nur wenige Verträge enden automatisch mit der Verfahrenseröffnung, vor allem Geschäftsbesorgungsverträge wie ein Anwaltsmandat. Die beauftragen Sie danach einfach neu.
- Für unrentable Verträge ist die Eigenverwaltung eher eine Chance: Das Insolvenzrecht erleichtert den Ausstieg deutlich.
- Die meisten Verträge lassen sich vorzeitig beenden; Arbeitsverhältnisse und Immobilienmietverträge haben eine besondere Höchstfrist von drei Monaten.
- Kreditgeber – Banken, Kreditkarten- oder Tankkartenanbieter – beenden die Beziehung meist. Bei guter Vorbereitung ist das unkritisch, weil Ersatz längst organisiert ist.
Der Grundsatz: Fast alles läuft weiter
Die gute Nachricht zuerst: Ihre Verträge laufen weiter. Liefer- und Rahmenverträge, Wartungsverträge, Leasing, Versicherungen, Kundenaufträge – all das besteht mit der Eigenverwaltung unverändert fort. Sie müssen sich also nicht darum kümmern, hunderte Verträge neu abzuschließen.
Das Insolvenzverfahren löst Verträge gerade nicht automatisch auf. Im Gegenteil: Der Fortbestand des Vertragsverhältnisses ist der Normalfall. Für den laufenden Betrieb ist das ein enormer Vorteil, weil Ihre Geschäftsbeziehungen und Lieferketten grundsätzlich erhalten bleiben.
Die Ausnahme: Verträge, die automatisch enden
Nur ganz wenige Verträge enden von Gesetzes wegen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das betrifft vor allem sogenannte Geschäftsbesorgungsverträge – also Verträge, bei denen jemand für Sie fremde Geschäfte besorgt. Das klassische Beispiel ist das Mandat mit Ihrem Anwalt.
Praktisch ist das aber kein Problem: Läuft ein solcher Vertrag mit der Verfahrenseröffnung aus, beauftragen Sie den Vertragspartner am Tag danach einfach neu. Aus einem beendeten Mandat wird so mit einer kurzen Bestätigung wieder ein laufendes.
Der eigentliche Vorteil: raus aus unrentablen Verträgen
In der Sanierung geht es fast nie darum, Verträge zu retten – sondern darum, sich von unrentablen Verträgen und Aufträgen zu trennen. Genau hier gibt Ihnen das Insolvenzrecht Instrumente an die Hand, die es außerhalb eines Verfahrens nicht gibt.
Vereinfacht gesagt: Sie können sich von den meisten laufenden Verträgen vorzeitig lösen, auch wenn dort eigentlich lange Laufzeiten oder Kündigungsfristen vereinbart waren. Verträge, die Ihr Unternehmen jahrelang belastet haben – teure Leasingverträge, überdimensionierte Abnahmeverpflichtungen, unrentable Daueraufträge – lassen sich so bereinigen.
Zwei wichtige Ausnahmen gibt es: Arbeitsverhältnisse und Immobilienmietverträge können nicht sofort beendet werden. Für sie gilt eine besondere Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende – unabhängig davon, welche längere Frist ursprünglich im Vertrag stand.
Sonderfall Kreditgeber, Banken und Kartenanbieter
Anders verhält es sich bei Ihren Kreditgebern. Banken, Kreditkartenanbieter oder Betreiber von Tankkarten beenden mit Bekanntwerden der Insolvenz in aller Regel die Geschäftsbeziehung. Das klingt zunächst bedrohlich, ist bei guter Vorbereitung aber unproblematisch.
In einem sauber vorbereiteten Verfahren ist für Ersatz längst gesorgt. Um neue Vertragspartner – etwa einen anderen Anbieter von Tankkarten – kümmert man sich rechtzeitig vor der Antragstellung. Und die Altschulden gegenüber den Banken wollen Sie im Verfahren ohnehin nicht mehr bedienen; genau darum geht es in der Sanierung.
Wichtig ist deshalb die Reihenfolge: Erst die Vorbereitung, dann der Antrag. Wer die kritischen Vertragsbeziehungen vorher analysiert und Ersatz organisiert, spürt den Wegfall der Kreditgeber im laufenden Betrieb kaum.
Häufige Fehler
Panik, alle Verträge neu abschließen zu müssen. Das ist unnötig – die Verträge laufen weiter. Wer hier blind aktiv wird, schafft sich zusätzliche Arbeit und riskiert schlechtere Konditionen.
Unrentable Verträge aus alter Gewohnheit weiterlaufen lassen. Die Eigenverwaltung ist die Gelegenheit, sich von Altlasten zu trennen. Wer die erleichterten Lösungsmöglichkeiten nicht nutzt, verschenkt einen der größten Sanierungshebel.
Den Wegfall der Kreditgeber nicht vorbereiten. Wer erst nach dem Antrag merkt, dass Tankkarten oder Kreditlinien gesperrt sind, hat ein vermeidbares Problem. Ersatz gehört in die Vorbereitung.
Häufige Fragen
- Muss ich in der Eigenverwaltung meine Verträge neu abschließen?
- Nein. Fast alle Verträge laufen unverändert weiter. Nur wenige Verträge – vor allem Geschäftsbesorgungsverträge wie ein Anwaltsmandat – enden automatisch mit der Verfahrenseröffnung und müssen dann neu beauftragt werden.
- Kann ich unrentable Verträge loswerden?
- Ja, und das ist einer der großen Vorteile des Verfahrens. Das Insolvenzrecht erleichtert die vorzeitige Lösung von Verträgen erheblich – auch bei langen Laufzeiten. Die Ausgestaltung im Einzelfall sollten Sie mit Ihrem Berater abstimmen.
- Gibt es Verträge, die ich nicht sofort beenden kann?
- Ja. Arbeitsverhältnisse und Immobilienmietverträge lassen sich nicht fristlos beenden. Für sie gilt eine besondere Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende, unabhängig von einer längeren vertraglichen Frist.
- Was passiert mit Banken, Kreditkarten und Tankkarten?
- Diese Kreditgeber beenden die Geschäftsbeziehung mit Bekanntwerden der Insolvenz meist. Bei guter Vorbereitung ist das unkritisch, weil Ersatz rechtzeitig organisiert wird und die Altschulden im Verfahren ohnehin nicht mehr bedient werden.
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Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
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