Viele Unternehmer stellen sich das StaRUG als eine Art Knopfdruck vor, mit dem sich sämtliche Schulden auf einmal beseitigen lassen. So funktioniert das Verfahren aber nicht. Das StaRUG hat einen klar umrissenen Zweck – und wer ihn kennt, kann das Instrument gezielt und wirkungsvoll einsetzen.
Als Restrukturierungsanwalt erkläre ich meinen Mandanten deshalb zuerst, welche Schulden sich überhaupt reduzieren lassen und welche außen vor bleiben. Genau diese Trennlinie entscheidet darüber, ob das StaRUG für Ihr Unternehmen der richtige Weg ist.
- Mit dem StaRUG können Sie nicht alle Schulden kürzen. Im Mittelpunkt stehen Finanzverbindlichkeiten – insbesondere Bankdarlehen und andere bereits entstandene Geldforderungen.
- Arbeitslöhne, neue Lieferantenrechnungen und laufende Verträge lassen sich grundsätzlich nicht kürzen. Das StaRUG entschuldet das Unternehmen, aber nicht zulasten der Mitarbeiter.
- Ungesicherte Kredite sind am einfachsten zu restrukturieren. Bei besicherten Krediten wird es anspruchsvoller – über eine Stabilisierungsanordnung ist aber auch das möglich.
- Sie müssen nicht alle Gläubiger einbeziehen. Genau diese gezielte Auswahl ist einer der größten Vorteile des StaRUG.
Das StaRUG ist kein Generalerlass
Viele Unternehmer glauben, sie könnten mit dem StaRUG sämtliche Schulden ihres Unternehmens beseitigen. So funktioniert das Gesetz nicht. Das StaRUG soll ein Unternehmen von einer zu hohen Finanzierungsbelastung befreien – es ist kein Instrument, um alle laufenden Verpflichtungen auf einen Schlag zu streichen.
Der Zweck ist also eng: Es geht darum, die Finanzstruktur wieder tragfähig zu machen, nicht darum, das Unternehmen von jeder Verbindlichkeit zu entlasten. Wer das versteht, setzt seine Erwartungen richtig – und kann das Verfahren gezielt dort einsetzen, wo es wirkt.
Am einfachsten lassen sich Bankkredite reduzieren
In der Praxis werden vor allem Bankdarlehen restrukturiert. Dazu gehören etwa Investitionsdarlehen, Förderdarlehen, KfW-Kredite, Gesellschafterdarlehen, Schuldscheindarlehen und andere Finanzierungsverbindlichkeiten.
Gerade die Corona-Kredite waren nach meiner Erfahrung häufig ideal für eine Restrukturierung nach dem StaRUG, weil viele dieser Darlehen nur unzureichend besichert waren. Ich wundere mich bis heute, warum so wenige Unternehmer diese Möglichkeit genutzt haben.
Lieferanten können ebenfalls einbezogen werden
Auch bereits entstandene Lieferantenforderungen können grundsätzlich Bestandteil eines Restrukturierungsplans sein. Voraussetzung ist, dass die Forderung bereits entstanden und fällig oder zumindest abrechenbar ist.
Neue Lieferungen oder zukünftige Rechnungen lassen sich dagegen nicht kürzen – und das ist auch in Ihrem Sinne. Sie möchten schließlich auch künftig noch beliefert werden, und dafür brauchen Sie funktionierende Lieferantenbeziehungen.
Arbeitnehmer bleiben außen vor
Die Löhne Ihrer Mitarbeiter können über das StaRUG nicht gekürzt werden. Dasselbe gilt für andere gesetzlich besonders geschützte Forderungen.
Das ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers: Das StaRUG soll Unternehmen entschulden, aber nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer. Ihre Belegschaft ist von einer Restrukturierung also nicht betroffen.
Ungesicherte Kredite sind am einfachsten
Nach meiner Erfahrung lassen sich ungesicherte Finanzverbindlichkeiten deutlich leichter restrukturieren als besicherte Kredite. Hat die Bank keine oder nur geringe Sicherheiten, ist sie häufig eher bereit, einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung zuzustimmen – schließlich stünde sie in einer Insolvenz mit leeren Händen da.
Genau deshalb waren viele Corona-Kredite geradezu ideal für eine Restrukturierung: kaum Sicherheiten, dafür eine Bank, die an einer geordneten Lösung interessiert ist.
Auch besicherte Kredite können reduziert werden
Besitzt die Bank Sicherheiten, wird die Restrukturierung anspruchsvoller – unmöglich ist sie aber nicht. In geeigneten Fällen kann das Gericht eine sogenannte Stabilisierungsanordnung erlassen. Dadurch wird der Bank vorübergehend untersagt, ihre Sicherheiten zu verwerten.
Diese Zeit lässt sich nutzen, um eine dauerhafte Lösung zu verhandeln. Die Stabilisierungsanordnung verschafft Ihnen also den Verhandlungsspielraum, der bei besicherten Krediten sonst fehlen würde.
Sie müssen nicht alle Gläubiger einbeziehen
Das ist einer der größten Vorteile des StaRUG: Sie entscheiden, welche Gläubiger in den Restrukturierungsplan aufgenommen werden. Nicht jede Bank und nicht jeder Lieferant muss betroffen sein. Allerdings müssen Sie nachvollziehbar begründen, warum Sie einzelne Gläubiger einbeziehen und andere nicht.
Ein typisches Beispiel aus meiner Praxis: Ein langfristiges Investitionsdarlehen wird reduziert, der Kontokorrentkredit bleibt dagegen unangetastet – weil das Unternehmen ohne diese Kreditlinie seinen laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr finanzieren könnte. Solche differenzierten Lösungen sind möglich und oft wirtschaftlich sinnvoll.
Bei Grundschulden ist Fingerspitzengefühl gefragt
Ist ein Kredit durch eine Grundschuld oder andere werthaltige Sicherheiten abgesichert, muss man besonders sorgfältig überlegen, welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist. Nach meiner Erfahrung ist es häufig besser, nicht den gesamten Kredit zu kürzen.
Oft ist es klüger, über längere Laufzeiten, geringere Tilgungsraten oder andere Rückzahlungsmodelle zu verhandeln. Damit erreicht man häufig mehr als mit einer harten Kürzung der Forderung – und die Bank bleibt an Bord.
Häufige Fehler
Glauben, sämtliche Schulden ließen sich streichen. Das StaRUG ist kein Schuldenerlass für alle Verbindlichkeiten, sondern ein Werkzeug gegen eine zu hohe Finanzierungslast.
Arbeitnehmerforderungen einbeziehen wollen. Löhne gehören nicht in einen Restrukturierungsplan und können über das StaRUG nicht gekürzt werden.
Alle Banken gleich behandeln. Nicht jede Finanzierung muss restrukturiert werden. Häufig ist es sinnvoll, nur diejenigen Kredite einzubeziehen, die das Unternehmen tatsächlich belasten.
Bei besicherten Krediten vorschnell aufgeben. Auch besicherte Darlehen lassen sich über eine Stabilisierungsanordnung und geschickte Verhandlung in eine tragfähige Lösung überführen.
Häufige Fragen
- Können alle Schulden mit dem StaRUG gekürzt werden?
- Nein. Im Mittelpunkt stehen Finanzverbindlichkeiten wie Bankdarlehen und bereits entstandene Geldforderungen. Laufende Verträge und zukünftige Rechnungen bleiben außen vor.
- Müssen Arbeitnehmer auf Lohn verzichten?
- Nein. Arbeitnehmerforderungen können grundsätzlich nicht über das StaRUG reduziert werden. Ihre Belegschaft ist von der Restrukturierung nicht betroffen.
- Muss ich alle Banken einbeziehen?
- Nein. Gerade das ist einer der größten Vorteile des StaRUG. Sie können gezielt diejenigen Finanzierungen restrukturieren, die das Unternehmen tatsächlich belasten, und andere unangetastet lassen.
- Lassen sich auch besicherte Kredite reduzieren?
- Ja, das ist aber anspruchsvoller. Über eine Stabilisierungsanordnung kann das Gericht der Bank vorübergehend untersagen, ihre Sicherheiten zu verwerten – diese Zeit nutzt man, um eine dauerhafte Lösung zu verhandeln.
Wie ein im Kern gesundes Unternehmen durch die gezielte Reduzierung einzelner Finanzverbindlichkeiten saniert wurde – während der laufende Geschäftsbetrieb und die Belegschaft unangetastet blieben.
Jörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.