Wenn ein Unternehmen saniert werden muss, gibt es nicht nur den Weg über die Insolvenz. Seit 2022 steht mit dem StaRUG ein Verfahren zur Verfügung, das leiser, schonender und vertraulich abläuft. Die entscheidende Frage lautet deshalb fast immer: Reicht das StaRUG – oder braucht es die volle Kraft der Eigenverwaltung?
Als Restrukturierungsanwalt beantworte ich diese Frage in jedem Mandat neu. Meine Grundhaltung ist dabei klar: Ich prüfe immer zuerst, ob die Restrukturierung ausreicht. Denn je kleiner der Eingriff, desto besser für das Unternehmen. Ich zeige Ihnen, woran ich die Entscheidung festmache.
- Ich prüfe grundsätzlich zuerst das StaRUG, weil der Eingriff präziser und weniger schwerwiegend ist als bei der Eigenverwaltung – und weil das Verfahren vertraulich bleibt.
- Das StaRUG ist ideal, wenn das Unternehmen im Kern gesund ist, aber unter hohen Tilgungslasten leidet. Werden die Finanzverbindlichkeiten reduziert, läuft der Betrieb unbeschadet weiter.
- Die Eigenverwaltung ist besser, wenn Verträge mit Auftraggebern oder Lieferanten beendet werden müssen oder das Unternehmen zur Fortführung auf das Insolvenzgeld angewiesen ist.
- Das StaRUG ist alternativlos, wenn niemand von dem Verfahren erfahren darf – etwa wenn eine öffentliche Insolvenz den Ausschluss aus einem Kundenpool bedeuten würde.
- Auch bei besonders attraktiven Unternehmen ist das StaRUG überlegen: In der Eigenverwaltung kann ein hohes Investorengebot den Verkauf erzwingen – im StaRUG behält der Gesellschafter die Kontrolle.
Meine Grundregel: Erst der kleinere Eingriff
Ich persönlich halte das StaRUG-Verfahren fast immer für besser als die Insolvenz in Eigenverwaltung. Der Eingriff ist präziser und weniger schwerwiegend – und vor allem erfährt niemand davon, außer den planbetroffenen Gläubigern. Für ein Unternehmen ist das ein enormer Unterschied, weil Ruf, Kundenbeziehungen und Lieferantenvertrauen unangetastet bleiben.
Deshalb prüfe ich in jedem Mandat zunächst, ob die Restrukturierung der richtige Weg ist. Erst wenn das StaRUG keinen Sinn ergibt – weil die Ziele damit nicht erreichbar sind –, empfehle ich die Eigenverwaltung. Die Reihenfolge ist also kein Zufall, sondern Prinzip: so viel Sanierung wie nötig, so wenig Eingriff wie möglich.
Der Idealfall: gesundes Unternehmen mit hoher Tilgungslast
Das StaRUG ist immer dann geeignet, wenn das Unternehmen an sich gesund ist, aber unter zu hohen Tilgungslasten leidet. Typisch ist ein Betrieb, der ein gutes, profitables Geschäft betreibt, dessen Raten für Kredite aber so hoch sind, dass er auf absehbare Zeit in die Zahlungsunfähigkeit läuft.
In einem solchen Fall lassen sich mit dem StaRUG die Finanzverbindlichkeiten gezielt reduzieren – etwa durch einen Schuldenschnitt oder eine Streckung der Raten. Ist diese eine Baustelle gelöst, läuft das Unternehmen unbeschadet weiter. Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter bemerken von alldem nichts.
Wann die Eigenverwaltung besser ist
Das StaRUG hat klare Grenzen. Wenn es erforderlich ist, dass auch Verträge gegenüber Auftraggebern oder Lieferanten beendet werden – etwa teure Miet-, Leasing- oder Lieferverträge –, dann ist die Eigenverwaltung die bessere Wahl. Denn nur dort lassen sich laufende Verträge im Zuge des Verfahrens abwerfen.
Dasselbe gilt, wenn das Unternehmen zur Fortführung seines Geschäftsbetriebs auf das Insolvenzgeld angewiesen ist. Das StaRUG kennt kein Insolvenzgeld – die Löhne müssen also durchgehend selbst gezahlt werden. Fehlt dafür die Liquidität, führt kein Weg an der Eigenverwaltung vorbei.
Der Trumpf des StaRUG: absolute Vertraulichkeit
Das StaRUG ist immer dann alternativlos, wenn niemand von dem Verfahren erfahren darf. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ich habe eine Fahrschule für LKW-Führerscheine betreut. Bezahlt wurde die Ausbildung über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit. Hätten wir eine Eigenverwaltung beantragt, wäre das Unternehmen aus dem Kundenpool der Agentur ausgeschlossen worden und hätte keine Bildungsgutscheine mehr entgegennehmen dürfen.
Damit wäre dem Betrieb schlagartig die gesamte Geschäftsgrundlage entzogen worden – die Sanierung hätte das Unternehmen erst recht ruiniert. In einem solchen Fall ist die Restrukturierung über das StaRUG die einzig sinnvolle Lösung, weil sie das Verfahren vertraulich hält und der Kundenpool erhalten bleibt.
Schutz vor der feindlichen Übernahme
Das StaRUG ist außerdem überlegen, wenn ein Unternehmen für Übernahmen besonders attraktiv ist – etwa ein Startup mit hoher Bewertung. In der Eigenverwaltung verliert der Gesellschafter ein Stück weit die Kontrolle über sein Unternehmen: Liegt ein unwiderstehliches Angebot zu einem sehr hohen Kaufpreis vor, muss dieses angenommen werden, weil es den Gläubigern mehr bringt als die Fortführung. Das Unternehmen wird dann an den Investor verkauft.
Genau dieses Problem gibt es beim StaRUG nicht. Weil das Verfahren nicht darauf ausgerichtet ist, das Unternehmen bestmöglich zu verwerten, sondern es zu sanieren, kann der Gesellschafter nicht gegen seinen Willen zum Verkauf gezwungen werden. Er behält die Kontrolle – und damit sein Unternehmen.
Häufige Fehler
Vorschnell zur Eigenverwaltung greifen. Viele denken bei „Sanierung“ sofort an die Insolvenz. Dabei reicht in vielen Fällen der leisere, schonendere Weg über das StaRUG.
Die Vertraulichkeit unterschätzen. Bei Unternehmen mit sensiblen Kundenbeziehungen – etwa öffentlichen Auftraggebern oder Fördermittelgebern – kann eine öffentliche Insolvenz das Aus bedeuten. Hier ist das StaRUG oft alternativlos.
Zu spät handeln. Das StaRUG setzt zwingend voraus, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Wer zu lange wartet, verliert diese Option und muss in die Insolvenz.
Das Übernahmerisiko übersehen. Gerade attraktive Unternehmen sollten wissen: In der Eigenverwaltung kann ein hohes Gebot den Verkauf erzwingen – im StaRUG nicht.
Häufige Fragen
- Warum prüfen Sie immer zuerst das StaRUG?
- Weil der Eingriff präziser und schonender ist und das Verfahren vertraulich bleibt. Nur wenn das StaRUG die Ziele nicht erreichen kann, empfehle ich die Eigenverwaltung.
- Wann ist die Eigenverwaltung die bessere Wahl?
- Immer dann, wenn Verträge mit Auftraggebern oder Lieferanten beendet werden müssen oder das Unternehmen zur Fortführung auf das Insolvenzgeld angewiesen ist. Beides bietet das StaRUG nicht.
- Warum ist die Vertraulichkeit so entscheidend?
- Bei Unternehmen mit sensiblen Kundenbeziehungen – etwa Fördermittelgebern oder öffentlichen Stellen – kann eine öffentliche Insolvenz den Ausschluss aus dem Kundenpool bedeuten. Das StaRUG hält das Verfahren geheim und rettet so die Geschäftsgrundlage.
- Schützt das StaRUG vor einem Zwangsverkauf?
- Ja. In der Eigenverwaltung kann ein sehr hohes Investorengebot den Verkauf erzwingen. Im StaRUG behält der Gesellschafter die Kontrolle und kann nicht gegen seinen Willen zum Verkauf gezwungen werden.
Wie ein im Kern gesundes Unternehmen durch die gezielte Reduzierung seiner Finanzverbindlichkeiten saniert wurde – ohne öffentliches Verfahren und ohne Kontrollverlust für den Gesellschafter.
Jörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.