Kaum ein Thema beschäftigt Unternehmer in der Krise so sehr wie die persönliche Bürgschaft. Viele fürchten, dass mit einer Insolvenz oder Sanierung des Unternehmens sofort ihr privates Vermögen in Gefahr gerät.
Diese Sorge ist verständlich – aber die Lage ist meist weniger dramatisch, als sie zunächst wirkt. Entscheidend ist, dass Sie sich zuerst einen vollständigen Überblick verschaffen und das Gespräch mit der Bank suchen, statt vorschnell zu handeln.
- Eine persönliche Bürgschaft bleibt auch nach der Sanierung des Unternehmens bestehen.
- Viele Banken warten während einer Sanierung zunächst ab, statt sofort gegen den Bürgen vorzugehen.
- Das offene, frühzeitige Gespräch mit der Bank eröffnet oft eine tragfähige Vereinbarung.
- Setzen Sie privates Vermögen erst ein, wenn Sie Ihre gesamte persönliche Haftung kennen.
Die Bürgschaft bleibt bestehen
Viele Geschäftsführer glauben, dass mit der Insolvenz des Unternehmens auch ihre persönliche Bürgschaft erledigt ist. Das ist leider nicht der Fall.
Mit einer Bürgschaft haben Sie sich gegenüber der Bank persönlich verpflichtet. Deshalb kann die Bank grundsätzlich auch auf Ihr Privatvermögen zugreifen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Sanierung des Unternehmens ändert an dieser persönlichen Verpflichtung zunächst nichts.
Banken haben häufig ein eigenes Interesse an der Sanierung
Nach meiner Erfahrung handeln Banken häufig wirtschaftlich. Auch die Bank weiß: Ist der Unternehmer nach der Sanierung wirtschaftlich wieder leistungsfähig, steigen ihre Chancen, die Forderung später vollständig zurückzuerhalten.
Deshalb sind viele Banken bereit, zunächst abzuwarten und die Sanierung nicht durch vorschnelle Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Bürgen zu gefährden. Ein leistungsfähiger Unternehmer ist für die Bank oft mehr wert als ein sofortiger, aber unvollständiger Zugriff auf das Privatvermögen.
Verhandeln Sie mit der Bank
In vielen Verfahren gelingt es, mit der Bank eine Vereinbarung zu treffen. Ziel ist es, dass während der Sanierung zunächst keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Bürgen eingeleitet werden.
Die Bank erhält dadurch die Chance, dass das Unternehmen erfolgreich saniert wird. Der Unternehmer erhält die notwendige Ruhe, um sich auf die Restrukturierung zu konzentrieren. Solche Lösungen setzen allerdings voraus, dass offen und frühzeitig mit der Bank gesprochen wird – am besten mit einer klaren Perspektive für die Sanierung.
Private Zahlungen müssen gut überlegt sein
Manche Unternehmer überlegen, die bisherigen Kreditraten künftig aus ihrem Privatvermögen weiterzuzahlen. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein, um eine Vereinbarung mit der Bank zu erreichen.
Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass diese Zahlungen privat erbracht werden und grundsätzlich nicht mehr vom Unternehmen übernommen werden dürfen. Vor allem aber sollten Sie zunächst Ihre gesamte persönliche Haftung analysieren – denn häufig ist die Bürgschaft nicht das einzige Risiko.
Möglicherweise bestehen zusätzlich steuerliche Haftungsansprüche des Finanzamts, Forderungen der Sozialversicherungsträger oder Schadensersatzansprüche wegen einer verspäteten Insolvenzantragstellung. Erst wenn Sie den gesamten Umfang Ihrer privaten Risiken kennen, können Sie entscheiden, welche Zahlungen wirtschaftlich sinnvoll sind.
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick
Nach meiner Erfahrung machen viele Unternehmer den Fehler, sofort einzelne Schulden aus ihrem Privatvermögen zu bezahlen. Das geschieht meist aus einem verständlichen Gefühl der Verantwortung.
Trotzdem empfehle ich, zunächst eine vollständige Bestandsaufnahme Ihrer privaten Haftungsrisiken vorzunehmen. Denn wenn sich später herausstellt, dass die gesamte private Verschuldung ohnehin nicht mehr zu bewältigen ist, haben einzelne Zahlungen häufig keinen nachhaltigen Nutzen gebracht. Eine klare Strategie ist fast immer besser als vorschneller Aktionismus.
Häufige Fehler
Die Bürgschaft unterschätzen. Eine persönliche Bürgschaft bleibt auch während einer Unternehmenssanierung ein erhebliches Risiko und erledigt sich nicht von selbst.
Nicht mit der Bank sprechen. Viele Banken sind eher zu Verhandlungen bereit, als Unternehmer vermuten – wer schweigt, verschenkt diese Chance.
Ohne Gesamtstrategie privat Geld bezahlen. Bevor Sie private Mittel einsetzen, sollten Sie Ihre gesamte persönliche Haftung kennen.
Häufige Fragen
- Muss ich meine Bürgschaft sofort bezahlen?
- Nicht zwingend. Häufig lohnt es sich zunächst, mit der Bank über das weitere Vorgehen zu sprechen. Oft lässt sich eine Vereinbarung erreichen, die den Verlauf der Sanierung abwartet.
- Kann die Bank während der Sanierung gegen mich vorgehen?
- Grundsätzlich ja. In der Praxis sind viele Banken jedoch bereit, den Verlauf der Sanierung zunächst abzuwarten, wenn dadurch ihre Aussichten auf eine Rückzahlung steigen.
- Sollte ich private Ersparnisse sofort einsetzen?
- Nach meiner Erfahrung sollten Sie zunächst Ihre gesamte persönliche Haftung analysieren. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der Einsatz privater Mittel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wie ein Unternehmer trotz persönlicher Bürgschaft durch ein frühzeitiges Gespräch mit der Bank und eine klare Haftungsstrategie Ruhe für die Sanierung gewann und sein Unternehmen erhalten konnte.
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Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.