Wenn Sie diesen Beitrag lesen, weil Ihr Unternehmen bereits in einer ernsten Krise steckt, muss ich ehrlich sein: Ihre persönliche Haftung lässt sich in diesem Stadium kaum noch nennenswert verringern. Die entscheidenden Weichen für den Haftungsschutz werden weit früher gestellt – dann, wenn noch echter Gestaltungsspielraum besteht und der Gesetzgeber Ihnen diesen Spielraum auch zugesteht.
Ich vergleiche das gern mit einem Trichter: Je weiter Ihr Unternehmen auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zusteuert, desto enger wird Ihr Handlungsspielraum. Am unteren Ende – kurz vor der Insolvenz – bleibt fast nichts mehr. Trotzdem lohnt es sich, genau zu verstehen, was jetzt noch geht und was nicht. Denn ein Hebel bleibt bis zuletzt wirksam: der richtige Zeitpunkt.
- Persönliche Haftung minimiert man weit im Vorfeld, solange noch Gestaltungsspielraum besteht. Je näher die Zahlungsunfähigkeit rückt, desto enger wird dieser Spielraum – wie in einem Trichter.
- Kurz vor der Insolvenz bringen die klassischen Reflexe nichts: Aus Bürgschaften kommen Sie nicht heraus, die Rückführung eigener Kredite an das Unternehmen hilft Ihnen nicht, und ein Rücktritt als Geschäftsführer ist wirkungslos – er nimmt Ihnen sogar die letzte Steuerungsmöglichkeit.
- Was jetzt noch bleibt, ist die ehrliche Prüfung Ihrer privaten Verhältnisse und die Vorbereitung auf den Ernstfall – etwa beim gemeinsam finanzierten Eigenheim.
- Der mit Abstand wirksamste Schritt ist der rechtzeitige Insolvenzantrag: Er lässt die Haftung wegen Insolvenzverschleppung entfallen.
- Bei rechtzeitiger Beratung lässt sich zusätzlich die Haftung für Arbeitnehmeranteile und Steuerschulden häufig noch vermeiden.
Warum die üblichen Reflexe jetzt nicht mehr helfen
Viele Geschäftsführer versuchen in der Krise instinktiv, sich abzusichern. Das ist verständlich, führt aber meist ins Leere. Aus einer einmal übernommenen Bürgschaft kommen Sie nicht mehr heraus – die Bank lässt Sie aus dem Vertrag nicht entlassen, nur weil es Ihnen nun schlecht passt.
Auch die Rückführung von Krediten, die Sie selbst dem Unternehmen gegeben und für die Sie gebürgt haben, bringt Ihnen in der Krise keinen Vorteil: Solche Zahlungen sind später anfechtbar und ändern an Ihrer Haftung nichts.
Und selbst der Rücktritt als Geschäftsführer ist ein Trugschluss. Für Pflichtverletzungen, die in Ihre Amtszeit fallen, haften Sie weiter – ein späterer Rückzug löscht diese Verantwortung nicht. Im Gegenteil: Mit dem Rücktritt geben Sie jede Steuerungsmöglichkeit aus der Hand und überlassen die Gestaltung einer fremden Person.
Was Sie jetzt noch tun können: den Ernstfall vorbereiten
Wenn sich die Haftung im Unternehmen kaum noch abwenden lässt, verlagert sich der sinnvolle Blick auf Ihre privaten Verhältnisse. Prüfen Sie nüchtern, was auf Sie zukommt, wenn die Bank Sie aus einer Bürgschaft in Anspruch nimmt oder Sie später im Insolvenzverfahren persönlich herangezogen werden.
Auch hier ist der Spielraum begrenzt und viele Gestaltungen sind anfechtbar. Aber es gibt Situationen, in denen eine Vorbereitung die Position Ihrer Familie spürbar verbessert – auch wenn sie kein perfekter Schutz ist.
Der Klassiker: das gemeinsam finanzierte Eigenheim
Der häufigste Fall ist das Familienheim. Meist gehört es beiden Ehepartnern je zur Hälfte, und im ungünstigen Fall haben beide den Hauskredit unterschrieben. Gerät nun der Ehemann als Geschäftsführer durch die Unternehmensinsolvenz in Zahlungsschwierigkeiten und bekommt die finanzierende Bank das mit, kann sie den Hauskredit kündigen – dann steht plötzlich auch die Ehefrau vor dem finanziellen Aus.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass der Geschäftsführer seinen Miteigentumsanteil am Haus auf die Ehepartnerin überträgt. Ich sage ganz offen: Eine solche Übertragung ist im Insolvenzfall anfechtbar, sie ist kein sicherer Schutzwall. Aber sie bildet eine zweite Verteidigungslinie und stellt die Familie in vielen Konstellationen besser, als wenn man gar nichts tut.
Wichtig ist, dass solche Schritte nie im Alleingang und nie überstürzt erfolgen. Sie gehören in die Hände eines Beraters, der die Anfechtungsrisiken kennt und die Gesamtsituation einordnen kann – sonst richten sie mehr Schaden an, als sie nützen.
Der stärkste Hebel: der rechtzeitige Insolvenzantrag
So ernüchternd der Trichter klingt – ein Hebel bleibt bis zuletzt wirksam und ist zugleich der stärkste überhaupt: der rechtzeitige Insolvenzantrag. Denn die größte persönliche Haftung entsteht nicht durch die Insolvenz selbst, sondern durch das zu späte Handeln, die sogenannte Insolvenzverschleppung. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, entfällt dieser Haftungsgrund vollständig.
Bei rechtzeitiger Beratung lässt sich darüber hinaus häufig auch die Haftung für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und für Steuerschulden des Unternehmens vermeiden – genau die beiden Bereiche, die sonst am schnellsten zur persönlichen Inanspruchnahme führen.
Der wichtigste Rat lautet deshalb nicht: „Sichern Sie noch schnell Ihr Vermögen." Er lautet: Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe und stellen Sie den Antrag im richtigen Moment. Das schützt Sie mehr als jede kurzfristige Vermögensverschiebung.
Häufige Fehler
Zu spät handeln. Der mit Abstand teuerste Fehler. Wer die Insolvenzverschleppung riskiert, verliert genau den Haftungsschutz, den ein rechtzeitiger Antrag bringt.
Vermögen im Alleingang verschieben. Übertragungen kurz vor der Insolvenz sind anfechtbar und können den Vorwurf der Gläubigerbenachteiligung begründen. Ohne fachliche Begleitung schaden sie oft mehr, als sie nützen.
Auf den Rücktritt als Geschäftsführer setzen. Er beendet weder die Haftung für die Vergangenheit noch verbessert er Ihre Lage – er nimmt Ihnen nur die Steuerung.
Arbeitnehmeranteile und Steuern falsch priorisieren. Wer hier ohne Beratung agiert, produziert genau die persönliche Haftung, die sich mit rechtzeitigem Rat oft noch vermeiden ließe.
Häufige Fragen
- Kann ich mich durch Rücktritt als Geschäftsführer aus der Haftung ziehen?
- Nein. Für Pflichtverletzungen während Ihrer Amtszeit haften Sie weiter. Der Rücktritt beendet die Verantwortung für die Vergangenheit nicht und nimmt Ihnen zusätzlich jede Gestaltungsmöglichkeit in der Krise.
- Bringt es etwas, meinen Anteil am Haus auf den Ehepartner zu übertragen?
- Eine solche Übertragung ist im Insolvenzfall anfechtbar und damit kein sicherer Schutz. Sie kann aber eine zweite Verteidigungslinie bilden. Machen Sie das niemals im Alleingang, sondern nur mit fachlicher Begleitung.
- Was ist der wirksamste Weg, meine persönliche Haftung zu senken?
- Der rechtzeitige Insolvenzantrag. Er lässt die Haftung wegen Insolvenzverschleppung entfallen und ist damit deutlich wirksamer als jede kurzfristige Vermögensgestaltung.
- Kann ich die Haftung für Sozialabgaben und Steuern noch vermeiden?
- Bei rechtzeitiger Beratung häufig ja. Gerade bei den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und bei Steuerschulden kommt es sehr auf das richtige Vorgehen im richtigen Moment an.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.