Viele Geschäftsführer fürchten, dass mit dem Insolvenzantrag alle laufenden Projekte ins Stocken geraten: Baustellen stehen still, Aufträge platzen, Kunden springen ab. In der Eigenverwaltung ist das Gegenteil der Fall – der Betrieb läuft ununterbrochen weiter.
Meine Erfahrung als Restrukturierungsanwalt zeigt: Bei laufenden Projekten haben Sie in der Eigenverwaltung sogar den längeren Hebel. Sie führen fort, was sich rechnet, und beenden, was nur noch Geld verbrennt.
- Ihre laufenden Projekte führen Sie ganz normal fort, stellen sie fertig und rechnen sie ab. Arbeiten Sie einfach weiter, als gäbe es die Eigenverwaltung nicht – sie stört den laufenden Betrieb nicht.
- Ihr Auftraggeber kann ein laufendes Projekt nicht allein deshalb kündigen, weil Ihr Unternehmen einen Schutzschirm oder die Eigenverwaltung beantragt hat. Die Insolvenz allein ist kein Kündigungsgrund.
- Als Geschäftsführer bleiben Sie in der Eigenverwaltung voll entscheidungsbefugt. Sie müssen niemanden fragen, was Sie bestellen dürfen oder wie Sie das Projekt durchführen – Sie bleiben der Chef.
- Umgekehrt liegt ein großer Vorteil darin, dass Sie sich von unrentablen Projekten von heute auf morgen lösen können. Etwaige Schadensersatzforderungen des Kunden sind nur Insolvenzforderungen.
Ihre Projekte laufen einfach weiter
Die wichtigste Botschaft zuerst: Ihre laufenden Projekte laufen ganz normal weiter. Stellen Sie sie fertig, arbeiten Sie an ihnen und rechnen Sie sie ab – so, als gäbe es die Eigenverwaltung nicht. Das Verfahren stört den laufenden Betrieb nicht; es läuft im Hintergrund, während Ihr Unternehmen operativ genauso weiterarbeitet wie bisher.
Genau darin liegt der Sinn der Eigenverwaltung: Das Unternehmen soll aus dem laufenden Geschäft heraus saniert werden. Ein Stillstand der Projekte wäre das Gegenteil dessen, was das Verfahren erreichen will – deshalb ist alles darauf ausgerichtet, dass Sie ungestört fertigstellen und abrechnen können.
Der Auftraggeber kann nicht wegen der Insolvenz kündigen
Eine häufige Sorge: Nutzt mein Auftraggeber die Insolvenz, um aus einem laufenden Projekt auszusteigen? Die klare Antwort lautet nein. Ihr Auftraggeber kann ein laufendes Projekt nicht allein aus dem Grund kündigen, dass Ihr Unternehmen einen Schutzschirm oder die Eigenverwaltung beantragt hat.
Vertragsklauseln, die dem Kunden allein wegen des Insolvenzantrags ein Kündigungsrecht einräumen sollen, sind unwirksam. Der Gesetzgeber will damit genau verhindern, dass ein Sanierungsversuch daran scheitert, dass alle Vertragspartner beim ersten Anzeichen einer Insolvenz aussteigen. Ihr Auftraggeber muss also weiter mit Ihnen zusammenarbeiten – solange Sie liefern.
Etwas anderes gilt nur, wenn ein eigenständiger Kündigungsgrund hinzukommt, der nichts mit der Insolvenz zu tun hat – etwa erhebliche Mängel oder ein massiver Verzug, der schon vor dem Antrag bestand. Die reine Insolvenz reicht als Kündigungsgrund aber nicht aus.
Sie bleiben der Chef Ihrer Projekte
In der Eigenverwaltung sind Sie als Geschäftsführer unverändert berechtigt, Ihre Projekte zu verwirklichen. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der Ihnen ins Tagesgeschäft hineinredet. Sie müssen niemanden fragen, was Sie bestellen dürfen oder wie Sie ein Projekt durchführen – die operativen Entscheidungen treffen Sie weiter selbst.
An Ihrer Seite steht lediglich ein Sachwalter, der das Verfahren überwacht, aber nicht die Geschäfte führt. Für Ihre Kunden ändert sich damit im Alltag nichts: Ansprechpartner bleiben Sie und Ihr Team, Rechnungen werden weiter an Ihr Unternehmen gezahlt, und die Projektabwicklung läuft in gewohnten Bahnen.
Der Vorteil: raus aus unrentablen Projekten
Die Eigenverwaltung wirkt aber nicht nur in eine Richtung. Sie hat einen echten Vorteil, den viele Unternehmer unterschätzen: Sie können sich von unrentablen Projekten von heute auf morgen lösen – Projekte, in denen Sie sich verkalkuliert haben oder die Sie nur noch draufzahlen lassen.
Konkret bedeutet das: Sie stellen die Arbeit an einem solchen Projekt einfach ein beziehungsweise kündigen es. Der Auftraggeber kann Sie dazu nicht zwingen, das Projekt zu Ende zu führen. Was bleibt, ist möglicherweise ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – und genau hier liegt der Clou.
Denn dieser Schadensersatzanspruch ist nur eine Insolvenzforderung. Er wird also wie alle anderen Altforderungen behandelt und am Ende nur mit der Insolvenzquote bedient. Er muss Sie deshalb nicht stören: Ein Projekt, das Sie fortführen jeden Monat Geld kostet, gegen eine Forderung einzutauschen, die nur zu einem Bruchteil zu bedienen ist, kann die wirtschaftlich richtige Entscheidung sein.
Wichtig: Diese Entscheidung sollten Sie nie allein aus dem Bauch heraus treffen, sondern immer gemeinsam mit Ihrem Berater. Er hilft Ihnen einzuschätzen, welche Projekte sich noch rechnen und bei welchen der Ausstieg der bessere Weg ist.
Häufige Fehler
Projekte aus Unsicherheit ruhen lassen. Manche Geschäftsführer legen bei Antragstellung erst einmal alles still. Das ist falsch: Ihre Projekte laufen weiter, und jeder Stillstand kostet Vertrauen, Geld und Zeit. Arbeiten Sie normal weiter.
Sich vom Kunden zur Aufgabe drängen lassen. Auftraggeber versuchen manchmal, die Insolvenz als Kündigungsgrund zu nutzen. Lassen Sie sich nicht beirren – die Insolvenz allein berechtigt niemanden zur Kündigung eines laufenden Projekts.
An Verlustprojekten festhalten. Aus falschem Ehrgeiz jedes Projekt zu Ende bringen zu wollen, kann die Sanierung gefährden. Prüfen Sie mit Ihrem Berater, wo ein Ausstieg wirtschaftlich sinnvoller ist als das Fertigstellen.
Häufige Fragen
- Muss ich meine laufenden Projekte unterbrechen, wenn ich den Antrag stelle?
- Nein. Ihre laufenden Projekte laufen ganz normal weiter. Sie stellen sie fertig und rechnen sie ab, als gäbe es die Eigenverwaltung nicht. Ein Stillstand wäre sogar schädlich, weil die Sanierung gerade aus dem laufenden Geschäft heraus gelingen soll.
- Kann mein Auftraggeber wegen der Insolvenz kündigen?
- Nein. Ihr Auftraggeber kann ein laufendes Projekt nicht allein deshalb kündigen, weil Sie einen Schutzschirm oder die Eigenverwaltung beantragt haben. Entsprechende Klauseln sind unwirksam. Nur ein eigenständiger Grund, der nichts mit der Insolvenz zu tun hat, kann ihn zur Kündigung berechtigen.
- Darf ich in der Eigenverwaltung weiter selbst über die Projekte entscheiden?
- Ja. Sie bleiben als Geschäftsführer voll entscheidungsbefugt. Sie müssen niemanden fragen, was Sie bestellen oder wie Sie ein Projekt durchführen. Der Sachwalter überwacht das Verfahren nur, führt aber nicht die Geschäfte.
- Kann ich ein unrentables Projekt einfach beenden?
- Ja. In der Eigenverwaltung können Sie sich von unrentablen Projekten lösen und die Arbeit einstellen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Kunden ist nur eine Insolvenzforderung und wird lediglich mit der Quote bedient. Treffen Sie diese Entscheidung aber immer gemeinsam mit Ihrem Berater.
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Beitrag lesenJörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.