Viele Unternehmer gehen davon aus, dass eine Bank einen Kredit nur dann kündigen darf, wenn Raten nicht bezahlt werden. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens erheblich, können sich bereits aus dem Kreditvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kündigungsrechte der Bank ergeben.
Gerade in einer Unternehmenskrise sollten Geschäftsführer deshalb nicht darauf vertrauen, dass eine langjährige Geschäftsbeziehung automatisch zu einem Entgegenkommen der Bank führt.
- Viele Unternehmer gehen davon aus, dass eine Bank einen Kredit nur bei Zahlungsverzug kündigen darf. Das ist ein Irrtum.
- Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens erheblich, können sich aus Kreditvertrag und AGB Kündigungsrechte der Bank ergeben.
- Sind Unternehmen, Eigenheim und weitere Finanzierungen bei derselben Bank gebündelt, kann eine Unternehmenskrise auch die privaten Kredite betreffen.
- Langjährige Geschäftsbeziehungen schützen nicht automatisch. Sobald das Wort Insolvenz fällt, entscheidet oft nicht mehr der vertraute Berater.
- Planen Sie Ihre Sanierung nie in der Erwartung, dass die Bank freiwillig Zeit oder neue Kreditlinien einräumt.
Nicht der Zahlungsverzug ist das größte Problem
Viele Unternehmer glauben: „Solange ich meine Kreditraten bezahle, kann die Bank den Kredit nicht kündigen." Leider stimmt das häufig nicht.
In nahezu allen Kreditverträgen finden sich Regelungen, nach denen die Bank den Kredit kündigen kann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers wesentlich verschlechtern oder eine Rückzahlung gefährdet erscheint.
Eine Unternehmenskrise kann deshalb bereits ausreichen, um eine Neubewertung des Kreditengagements auszulösen – auch dann, wenn bislang jede Rate pünktlich beim Institut eingegangen ist.
Auch private Kredite können betroffen sein
Besonders überraschend ist für viele Unternehmer, dass sich eine Unternehmenskrise nicht nur auf den Firmenkredit auswirken kann. Sind bei derselben Bank etwa das Unternehmen, das Eigenheim, vermietete Immobilien und weitere Gesellschaften finanziert, kann die Bank auch diese Engagements überprüfen.
Je nach Vertragsgestaltung kann sich die wirtschaftliche Verschlechterung des Unternehmens auch auf andere Kreditverhältnisse auswirken. Deshalb sollte die Finanzierung des Unternehmens immer im Gesamtkontext betrachtet werden – nicht Vertrag für Vertrag isoliert.
Langjährige Geschäftsbeziehungen schützen nicht automatisch
In Beratungsgesprächen höre ich häufig: „Mit unserer Bank arbeiten wir seit zwanzig Jahren zusammen. Uns kennt dort jeder." Das mag stimmen. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die Situation schlagartig verändert, sobald das Thema Unternehmenskrise oder Insolvenz aufkommt.
Der bisherige Firmenkundenberater entscheidet häufig nicht mehr selbst. Die Angelegenheit wird an Spezialabteilungen für Risiko- oder Problemkredite übergeben. Dort gelten andere Maßstäbe: Nicht persönliche Beziehungen stehen im Vordergrund, sondern das Risiko der Bank.
Rechnen Sie nicht mit Sonderbehandlungen
Ich verstehe gut, dass viele Unternehmer enttäuscht sind. Sie haben über Jahrzehnte Zinsen bezahlt, Konten geführt und Finanzierungen aufgebaut. Dennoch sollten Sie sich darauf einstellen, dass Banken in Krisensituationen in erster Linie ihre eigenen Risiken begrenzen. Das ist ihre Aufgabe.
Deshalb lautet mein Rat: Planen Sie Ihre Sanierung niemals in der Erwartung, dass die Bank Ihnen freiwillig zusätzliche Zeit oder neue Kreditlinien einräumt. Wenn Unterstützung kommt, ist das erfreulich. Die Sanierungsstrategie sollte davon jedoch nicht abhängen.
Häufige Fehler
„Die Bank wird uns schon helfen." Langjährige Geschäftsbeziehungen sind wertvoll. Sie ersetzen jedoch keine belastbare Sanierungsstrategie.
Alle Finanzierungen bei einer einzigen Bank bündeln. Wer sämtliche privaten und betrieblichen Finanzierungen bei derselben Bank konzentriert, erhöht das Risiko, dass eine Unternehmenskrise auch andere Finanzierungen beeinflusst.
Die Kündigungsmöglichkeit unterschätzen. Viele Geschäftsführer lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Kreditverträge nie. Dort finden sich jedoch häufig weitreichende Kündigungsrechte der Bank.
Häufige Fragen
- Kann die Bank meinen Kredit kündigen, obwohl ich alle Raten bezahle?
- Ja. Unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen kann bereits eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein Kündigungsrecht begründen.
- Kann auch mein privater Immobilienkredit betroffen sein?
- Das kann der Fall sein, wenn die Finanzierung bei derselben Bank besteht und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.
- Sollte ich meine Bank frühzeitig informieren?
- Das hängt von der gewählten Sanierungsstrategie ab. Bei einer geplanten Eigenverwaltung sollte die Kommunikation sorgfältig vorbereitet werden.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.