Jörg Franzke
Eigenverwaltung

Bleibe ich Geschäftsführer?

Die Eigenverwaltung ist die Insolvenz, bei der Sie am Steuer bleiben. Ihr Amt als Geschäftsführer ist kaum eingeschränkt – Sie treffen weiter die Entscheidungen, stehen aber unter der Aufsicht des Sachwalters.

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Rubrik
Eigenverwaltung
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6 Min.
Merksatz
Sie behalten das Amt

Die größte Sorge vieler Unternehmer vor einer Insolvenz ist der Kontrollverlust: „Kommt jetzt ein fremder Verwalter und übernimmt mein Unternehmen?“ In der Eigenverwaltung ist das nicht so – Sie bleiben Geschäftsführer und behalten das Ruder in der Hand.

Als Restrukturierungsanwalt begleite ich Geschäftsführer durch genau dieses Verfahren. Ich erkläre Ihnen hier, was von Ihrer Rolle bleibt, was die Aufsicht des Sachwalters praktisch bedeutet, wie Ihr Gehalt gesichert ist und worauf Sie bei Ihren Gesellschaftern achten müssen.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Ja. In der Eigenverwaltung bleiben Sie Geschäftsführer, und Ihr Amt ist nach dem Gesetz kaum eingeschränkt. Sie treffen weiterhin alle Entscheidungen im Unternehmen.
  • Sie stehen aber unter der Aufsicht des Sachwalters – vor allem bei der Frage, welche Rechnungen Sie bezahlen. In der Praxis läuft das über ein Reporting-System, das sich schnell einspielt.
  • Ihr Gehalt ist gesichert: Anders als Ihre Mitarbeiter bekommen Sie kein Insolvenzgeld, dafür zahlt Ihr Unternehmen Ihr Gehalt weiter – bei sehr hohen Bezügen sind eventuell kleine Zugeständnisse nötig.
  • Achtung bei zerstrittenen Gesellschaftern: Sie können Sie auch in der Eigenverwaltung als Geschäftsführer absetzen. Das muss man kennen und vorbereiten.

Ihr Amt bleibt – fast unverändert

In der Insolvenz in Eigenverwaltung bleiben Sie Geschäftsführer. Ihr Amt ist nach dem Gesetz kaum eingeschränkt. Das heißt: Sie dürfen nach wie vor alle Entscheidungen im Unternehmen treffen, Ihre Rechte und Pflichten bleiben im Kern gleich.

Der Unterschied zur regulären Insolvenz ist fundamental. Dort übernimmt ein fremder Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt über das Unternehmen. In der Eigenverwaltung bleiben Sie am Steuer – der Sachwalter führt nur die Aufsicht, nicht die Geschäfte.

Sie stehen unter Aufsicht – vor allem bei Zahlungen

Ein Unterschied bleibt: Sie stehen unter Überwachung. Das betrifft in der Praxis vor allem die Frage, welche Rechnungen Sie bezahlen. Nach dem Gesetz müssen Sie sich nur besondere Geschäfte außerhalb des täglichen Rahmens vom Sachwalter genehmigen lassen.

In meiner Praxis hat es sich allerdings bewährt, dem Sachwalter freiwillig die Möglichkeit zu geben, jede oder fast jede Auszahlung vorab zu prüfen. Dazu bauen wir ein Reporting-System auf. Das klingt aufwendiger, als es ist: Es spielt sich schnell ein und ist dann im Alltag nicht mehr sonderlich hinderlich – schafft aber Vertrauen und vermeidet Streit.

Ihr Gehalt ist gesichert

Auch Ihr Gehalt ist gesichert – nur auf einem anderen Weg als bei Ihren Mitarbeitern. Ihre Arbeitnehmer erhalten in den ersten drei Monaten Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Als Unternehmer und Geschäftsführer sind Sie dafür in der Regel nicht berechtigt.

Das macht aber nichts: Ihr Gehalt wird in dieser Zeit weiter aus dem Unternehmen gezahlt. Nur wenn Ihr Gehalt besonders hoch ist, müssen Sie unter Umständen ein paar Zugeständnisse machen. Im Regelfall ändert sich für Sie beim Gehalt wenig.

Das eigentliche Risiko: Ihre Gesellschafter

Ein Punkt wird oft übersehen: Die Eigenverwaltung schützt Sie nicht vor Ihren eigenen Gesellschaftern. Wenn Sie mit ihnen zerstritten sind, können diese Sie auch in der Insolvenz in Eigenverwaltung als Geschäftsführer absetzen und einen anderen, ihnen genehmen Geschäftsführer bestellen.

Das kann gefährlich werden: Ein neu bestellter Geschäftsführer könnte zum Beispiel den Antrag auf Eigenverwaltung zurücknehmen und damit die gesamte Sanierungsstrategie kippen. Wenn Sie also ohnehin einen Konflikt mit Ihren Gesellschaftern haben – oder gar eine „Revolution“ gegen sie planen –, müssen Sie diesen Aspekt von Anfang an bedenken und mit Ihrem Berater so vorbereiten, dass er nicht eintritt.

Häufige Fehler

Kontrollverlust befürchten, wo keiner ist. Viele verwechseln die Eigenverwaltung mit der Regelinsolvenz. In der Eigenverwaltung bleiben Sie Geschäftsführer – ein fremder Verwalter übernimmt gerade nicht.

Das Reporting als Gängelung missverstehen. Die freiwillige Vorabprüfung von Zahlungen schafft Vertrauen beim Sachwalter und beschleunigt das Verfahren. Wer mauert, macht sich das Leben schwerer.

Das eigene Gehalt ungeklärt lassen. Klären Sie früh mit dem Berater, wie Ihr Gehalt in den ersten Monaten weiterläuft – gerade bei hohen Bezügen.

Den Gesellschafterkonflikt ausblenden. Wer zerstrittene Gesellschafter hat, muss die Gefahr der Abberufung kennen und vorbereiten – sonst kippt im schlimmsten Fall die ganze Sanierung.

Häufige Fragen

Bleibe ich in der Eigenverwaltung wirklich Geschäftsführer?
Ja. Sie behalten Ihr Amt und treffen weiterhin alle Entscheidungen im Unternehmen. Ihre Rechte und Pflichten bleiben im Kern gleich – anders als in der Regelinsolvenz, wo ein fremder Verwalter übernimmt.
Was darf der Sachwalter mitentscheiden?
Nach dem Gesetz müssen Sie sich nur besondere Geschäfte außerhalb des Tagesgeschäfts genehmigen lassen. In der Praxis bewährt sich ein Reporting-System, mit dem der Sachwalter Auszahlungen vorab prüfen kann – das schafft Vertrauen und läuft schnell eingespielt.
Bekomme ich als Geschäftsführer auch Insolvenzgeld?
In der Regel nicht. Insolvenzgeld erhalten Ihre Arbeitnehmer in den ersten drei Monaten. Ihr Geschäftsführergehalt wird stattdessen weiter aus dem Unternehmen gezahlt – bei sehr hohen Bezügen sind eventuell kleine Zugeständnisse nötig.
Können meine Gesellschafter mich absetzen?
Ja, das Recht der Gesellschafter, den Geschäftsführer abzuberufen und einen neuen zu bestellen, besteht auch in der Eigenverwaltung. Bei zerstrittenen Gesellschaftern sollte man dieses Risiko kennen und mit dem Berater vorab absichern.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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