Jörg Franzke
Geschäftsführerhaftung

Was ist mit Sozialversicherungsbeiträgen?

Wenn mich Geschäftsführer fragen, welche Schulden ihnen die größten Sorgen machen sollten, lautet meine Antwort fast immer: die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Kaum ein anderes Thema löst so viele Haftungs- und Strafbarkeitsängste aus – und kaum eines wird so oft zu spät geprüft.

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Rubrik
Geschäftsführerhaftung
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Zuerst die Arbeitnehmeranteile

Fast jeder Geschäftsführer sorgt sich in der Krise zuerst um das Finanzamt. Ich frage dagegen häufig als Erstes: Was ist mit den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung? Denn hier können Fehler besonders schwerwiegende Folgen haben – bis hin zu einem strafrechtlichen Verfahren.

Die Arbeitnehmeranteile sind das einzige Thema in der Krise, das nicht nur die Kasse, sondern potenziell auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft. Genau deshalb gehört ihre Behandlung für mich zu den allerersten Punkten jeder sauberen Vorbereitung einer Eigenverwaltung.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nehmen rechtlich eine Sonderstellung ein und gehören deshalb zu den ersten Punkten, die ich bei jeder Vorbereitung einer Eigenverwaltung prüfe.
  • Anders als die meisten anderen Verbindlichkeiten sind die einbehaltenen Arbeitnehmeranteile nicht nur ein Haftungs-, sondern auch ein Strafbarkeitsthema. Fehler können weitreichende persönliche Folgen für den Geschäftsführer haben.
  • Kurz vor einer Eigenverwaltung sollte jede Zahlung bewusst und nach Plan erfolgen – gerade bei den Sozialversicherungsbeiträgen darf nichts dem Zufall überlassen werden.
  • Das Thema gehört an den Anfang der Vorbereitung, nicht an das Ende. Wer es bis zum Schluss aufschiebt, riskiert Fehler, die sich später kaum noch korrigieren lassen.

Warum sind die Arbeitnehmeranteile so gefährlich?

Der Gesetzgeber schützt die Arbeitnehmer besonders. Der Arbeitgeber behält die Arbeitnehmeranteile vom Bruttolohn ein und führt sie anschließend an die Krankenkassen ab. Wirtschaftlich handelt es sich also um Geld, das dem Unternehmen nie wirklich gehört hat – es wird nur treuhänderisch weitergeleitet.

Deshalb gelten diese Beträge rechtlich als besonders sensibel. Wer die Arbeitnehmeranteile nicht abführt, sondern für andere Zwecke verwendet, macht sich nach § 266a Strafgesetzbuch strafbar. Aus meiner Sicht sind die Arbeitnehmeranteile damit gefährlicher als fast alle anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Dieses Thema duldet keine Nachlässigkeit

Ich erlebe immer wieder Geschäftsführer, die sich um Lieferanten, Banken oder das Finanzamt kümmern und die Sozialversicherung erst am Schluss betrachten. Das halte ich für einen Fehler. Die Arbeitnehmeranteile gehören zu den ersten Punkten, die geklärt werden müssen.

Gerade deshalb bespreche ich dieses Thema regelmäßig bereits im ersten Beratungsgespräch. Je früher klar ist, wie mit den fälligen Beiträgen umzugehen ist, desto größer ist der Spielraum, Fehler zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen.

Vor jeder Zahlung überlegen

Viele Geschäftsführer glauben, sie müssten jetzt möglichst viele Gläubiger bezahlen. Das Gegenteil ist richtig. Kurz vor einer Eigenverwaltung muss jede Zahlung genau überlegt werden – denn ab dem Eintritt der Insolvenzreife gelten andere Regeln als im normalen Geschäftsbetrieb.

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen darf dabei nichts dem Zufall überlassen werden. Deshalb entwickeln wir regelmäßig bereits vor dem Insolvenzantrag einen klaren Zahlungsplan, der die Arbeitnehmeranteile ausdrücklich berücksichtigt, damit keine folgenschweren Fehler passieren.

Verlieren Sie dieses Thema nicht aus den Augen

In den letzten Tagen vor einer Eigenverwaltung herrscht häufig Chaos. Das Telefon klingelt ununterbrochen, Lieferanten machen Druck, die Bank meldet sich, das Finanzamt schreibt. Und genau in dieser Hektik geraten die Sozialversicherungsbeiträge manchmal aus dem Blick.

Das darf nicht passieren. Nach meiner Erfahrung gehören die Arbeitnehmeranteile zu den wichtigsten Punkten, die vor einer Eigenverwaltung sauber abgearbeitet werden müssen – unabhängig davon, wie laut alle anderen Gläubiger gerade rufen.

Häufige Fehler

Nur an das Finanzamt denken. Die Sozialversicherung wird häufig unterschätzt, obwohl gerade die Arbeitnehmeranteile das haftungs- und strafrechtlich heikelste Thema sind.

Zahlungen ohne Plan leisten. Kurz vor einer Eigenverwaltung sollte jede Zahlung bewusst entschieden und mit dem Berater abgestimmt werden.

Das Thema bis zum Schluss aufschieben. Gerade die Arbeitnehmeranteile sollten frühzeitig geprüft werden, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Häufige Fragen

Sind Sozialversicherungsbeiträge wichtiger als andere Schulden?
Die Arbeitnehmeranteile nehmen rechtlich eine besondere Stellung ein, weil ihre Nichtabführung strafbar sein kann. Deshalb verdienen sie in der Krise besondere Aufmerksamkeit.
Sollte ich dieses Thema erst kurz vor dem Antrag klären?
Nein. Gerade die Sozialversicherung gehört zu den ersten Punkten, die geprüft werden sollten – idealerweise schon im ersten Beratungsgespräch.
Warum legen Sie darauf so großen Wert?
Weil hier Fehler besonders weitreichende Folgen haben können und sich durch eine gute Vorbereitung meist vermeiden lassen. Kein anderes Thema in der Krise berührt so schnell das persönliche Risiko des Geschäftsführers.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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