Kaum ein Thema beschäftigt Geschäftsführer mehr als offene Steuern. Der Grund ist einfach: Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen persönlich für Steuerschulden der Gesellschaft haften. Deshalb bezahlen viele Unternehmer zuerst das Finanzamt und danach alle anderen Gläubiger.
Das war früher häufig nachvollziehbar. Heute hat sich die Rechtslage jedoch zugunsten der Sanierung verändert – und genau deshalb halte ich es in den meisten Fällen für einen Fehler, kurz vor dem Insolvenzantrag noch die letzten liquiden Mittel an das Finanzamt zu überweisen.
- Meine Empfehlung aus über 250 Sanierungsverfahren: Die Umsatzsteuer des Monats, in dem Sie den Insolvenzantrag stellen, sollten Sie grundsätzlich nicht mehr bezahlen.
- Der Gesetzgeber hat die persönliche Haftung des Geschäftsführers gerade in diesem Bereich erheblich entschärft. In meinen Verfahren machen die Finanzämter die Umsatzsteuer des Antragsmonats regelmäßig nicht mehr im Wege der Geschäftsführerhaftung geltend.
- Alte Steuerrückstände kurz vor der Insolvenz noch auszugleichen, hilft dem Unternehmen nicht – es verschlechtert nur die Liquidität, die Sie jetzt für die Fortführung dringend brauchen.
- Lohnsteuer ist in einer Eigenverwaltung häufig kein Problem, weil die Mitarbeiter Insolvenzgeld erhalten und für diese Zeit regelmäßig keine vom Unternehmen zu tragende Lohnsteuer anfällt.
Die größte Angst aller Geschäftsführer
Kaum eine Forderung bereitet Geschäftsführern mehr Sorgen als offene Steuern. Der Grund liegt auf der Hand: Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen persönlich für die Steuerschulden der Gesellschaft einstehen müssen. Die Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 34 und 69 der Abgabenordnung.
Diese mögliche persönliche Haftung führt dazu, dass viele Unternehmer zuerst das Finanzamt bezahlen und erst danach an die übrigen Gläubiger denken. Das war früher häufig nachvollziehbar. Heute hat sich die Rechtslage jedoch zugunsten der Sanierung verändert.
Zahlen Sie die Umsatzsteuer des Antragsmonats nicht mehr
Meine Empfehlung aus über 250 Sanierungsverfahren lautet: Die Umsatzsteuer des Monats, in dem Sie den Insolvenzantrag stellen, sollten Sie grundsätzlich nicht mehr bezahlen. Der Gesetzgeber hat die persönliche Haftung des Geschäftsführers in diesem Bereich erheblich entschärft.
In meinen Verfahren erlebe ich deshalb regelmäßig, dass die Finanzämter die Umsatzsteuer des Antragsmonats nicht mehr im Wege der Geschäftsführerhaftung geltend machen. Genau diese Liquidität benötigen Sie jetzt, um Ihr Unternehmen zu retten. Ob und in welchem Umfang das im Einzelfall gilt, sollte aber immer gemeinsam mit Ihrem insolvenzrechtlichen Berater geprüft werden.
Alte Steuerschulden retten Sie jetzt auch nicht mehr
Viele Geschäftsführer möchten kurz vor der Insolvenz noch schnell alte Steuerrückstände begleichen. Davon rate ich regelmäßig ab. Diese Steuern sind ohnehin längst fällig – ihre Zahlung verschlechtert lediglich Ihre Liquidität und hilft Ihrem Unternehmen nicht mehr.
Im Gegenteil: Gerade kurz vor einer Eigenverwaltung brauchen Sie jeden Euro, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Geld, das jetzt in alte Rückstände fließt, fehlt später an der entscheidenden Stelle.
Lohnsteuer ist meist kein Problem
Viele Geschäftsführer machen sich auch wegen der Lohnsteuer Sorgen. Diese Sorge ist in einer Eigenverwaltung häufig unbegründet: Die Mitarbeiter erhalten für die letzten Monate vor dem Insolvenzereignis Insolvenzgeld.
Dadurch entsteht für diese Zeit regelmäßig keine Lohnsteuer, die das Unternehmen selbst tragen müsste. Auch das entlastet die Liquidität des Unternehmens in der kritischen Phase erheblich.
Das Geld gehört jetzt in die Sanierung
Kurz vor der Eigenverwaltung zählt jeder Euro. Fragen Sie sich deshalb bei jeder Zahlung: Hilft diese Überweisung meinem Unternehmen beim Überleben? Wenn die Antwort Nein lautet, sollten Sie sehr genau überlegen, ob Sie dieses Geld jetzt wirklich ausgeben.
Die wichtigste Aufgabe eines Geschäftsführers besteht in dieser Phase nicht darin, alte Schulden zu bezahlen. Seine wichtigste Aufgabe besteht darin, das Unternehmen zu retten.
Häufige Fehler
Aus Angst zuerst das Finanzamt bezahlen. Diese Angst ist verständlich, führt aber häufig zu falschen Entscheidungen.
Die letzten liquiden Mittel verbrauchen. Jeder Euro, der kurz vor der Eigenverwaltung unnötig ausgegeben wird, fehlt später für die Sanierung.
Alte Steuerschulden ausgleichen wollen. Dadurch wird die Krise meist nicht gelöst, sondern nur die Liquidität weiter verschlechtert.
Häufige Fragen
- Muss ich das Finanzamt immer zuerst bezahlen?
- Nein. Nach meiner Erfahrung ist das gerade im Monat der Antragstellung häufig nicht sinnvoll. Jede Zahlung in dieser Phase sollte mit dem insolvenzrechtlichen Berater abgestimmt werden.
- Hafte ich als Geschäftsführer automatisch für alle Steuerschulden?
- Nein. Die Haftung ist heute deutlich differenzierter als noch vor einigen Jahren. Gerade bei der Umsatzsteuer des Antragsmonats hat sich die Rechtslage zugunsten der Sanierung verändert.
- Warum empfehlen Sie, die Steuern nicht mehr zu bezahlen?
- Weil die Liquidität in den letzten Wochen vor einer Eigenverwaltung über Erfolg oder Misserfolg der Sanierung entscheidet. Geld, das Sie jetzt unnötig ausgeben, steht Ihrem Unternehmen später nicht mehr zur Verfügung.
Erfolgreiche Eigenverwaltung trotz hoher Steuerrückstände: Wie durch eine rechtzeitige Antragstellung die Liquidität gesichert und die Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung geschaffen wurde.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.