Eine Eigenverwaltung ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen zwar in einer ernsten Krise steckt – etwa zahlungsunfähig oder von Überschuldung bedroht ist –, Sie es aber grundsätzlich weiterführen wollen. Im Folgenden die typischen Situationen, in denen das Verfahren in Betracht kommt.
- Die Eigenverwaltung kommt infrage, wenn Ihr Unternehmen in einer ernsten Krise steckt, im Kern aber tragfähig ist und weitergeführt werden soll.
- Anders als das Schutzschirmverfahren ist sie auch noch bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit möglich – je früher der Antrag, desto höher die Erfolgsaussichten.
- Sie eignet sich besonders, wenn neben dem Schuldenabbau auch operative Veränderungen nötig sind.
- Als Unternehmer behalten Sie die Kontrolle über den Sanierungskurs; ein Sachwalter überwacht das Verfahren.
- Ob die Eigenverwaltung in Ihrem Fall zugelassen wird, hängt von Rückständen, Liquidität und der Kooperation der Gläubiger ab.
Drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit
Wenn absehbar ist, dass Sie Ihre Rechnungen, Gehälter oder Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können, sollten Sie frühzeitig über eine Eigenverwaltung nachdenken.
Wichtig: Anders als das spezielle Schutzschirmverfahren kann die Eigenverwaltung auch noch beantragt werden, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit besteht. Allerdings gilt – je früher, desto besser. Die Gerichte genehmigen Eigenverwaltungsverfahren eher, wenn die finanzielle Schieflage noch nicht zu tief ist. Warten Sie also nicht, bis das Kind ganz in den Brunnen gefallen ist.
Reorganisationsbedarf neben dem Schuldenabbau
Wenn nicht nur die Schuldenlast drückt, sondern auch operative Probleme bestehen – etwa unrentable Verträge, personelle Überbesetzung oder ineffiziente Strukturen –, bietet die Eigenverwaltung den geeigneten Rahmen, um umfassende Veränderungen vorzunehmen.
Sie können gleichzeitig entschulden und Ihr Geschäftsmodell anpassen. In einem einfachen Vergleich außerhalb der Insolvenz ist das oft nicht möglich.
Erhalt der Substanz bei tragfähigem Kern
Das Verfahren eignet sich besonders für mittelständische Unternehmen und Familienbetriebe, bei denen zwar eine vorübergehende Krise vorliegt, die aber einen gesunden Kern haben.
Wenn Ihr Unternehmen im Kern wettbewerbsfähig ist, aber durch Altlasten oder eine temporäre Krise – etwa Umsatzrückgang, Forderungsausfälle oder Pandemie-Folgen – in Schieflage geriet, kann die Eigenverwaltung die Lösung sein, um diese Altlasten abzuwickeln und den Betrieb zu retten.
Sie wollen selbst gestalten
Viele Unternehmer schrecken vor einer Regelinsolvenz zurück, weil sie die Zügel nicht aus der Hand geben möchten. Wenn Unternehmertum, Verantwortung und Gestaltungswille zu Ihrer DNA gehören, ist die Eigenverwaltung Ihr Verfahren.
Sie behalten als Lenker die Kontrolle über den Sanierungskurs und müssen nicht tatenlos zusehen, wie ein Fremder über Ihr Lebenswerk entscheidet.
Ein IT-Dienstleister sanierte sein profitables Kerngeschäft in Eigenverwaltung – und schloss das Verfahren trotz erheblicher Widerstände erfolgreich ab.
Jörg Franzke
Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.