Jörg Franzke
Eigenverwaltung

Wann scheitert eine Eigenverwaltung?

Eine Eigenverwaltung ist in den allermeisten Fällen erfolgreich. Scheitern kann sie an drei Dingen: einem Markt, der keine Aufträge mehr hergibt, einem Sachwalter, der das Verfahren blockiert, oder einem Investor, der das Unternehmen überbietet. Die Folge ist immer dieselbe – aus der Eigenverwaltung wird ein reguläres Insolvenzverfahren.

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Rubrik
Eigenverwaltung
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Scheitern ist die Ausnahme

Die meisten Unternehmer, die den Weg der Eigenverwaltung gehen, kommen nach etwa einem Jahr saniert und entschuldet wieder heraus. Trotzdem ist es wichtig, die Risiken zu kennen – denn in seltenen Fällen kann eine Eigenverwaltung scheitern.

Als Restrukturierungsanwalt habe ich drei typische Konstellationen erlebt, in denen das passiert. Ich erkläre Ihnen, worin sie bestehen, warum sie eintreten und was es konkret bedeutet, wenn aus der Eigenverwaltung ein reguläres Insolvenzverfahren wird.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Eine Eigenverwaltung scheitert selten – die meisten Verfahren sind erfolgreich. Wenn sie scheitert, dann meist aus einem von drei Gründen.
  • Erstens: Der Markt gibt keine Aufträge mehr her. Trotz aller Vorteile der Eigenverwaltung kann ein Unternehmen ohne Umsatz nicht überleben.
  • Zweitens: Ein kritischer Sachwalter blockiert das Verfahren mit überzogenen Anforderungen und meldet dem Gericht einen Nachteil an. Das passiert immer seltener, aber es kommt vor.
  • Drittens: Ein Investor bietet – oft mit Rückendeckung der Hauptgläubigerbank – so viel für das Unternehmen, dass die Insolvenzplan-Quote nicht mithalten kann.
  • Die Folge ist immer gleich: Das Gericht hebt die Eigenverwaltung auf und bestellt den Sachwalter zum Insolvenzverwalter. Ab dann entscheidet allein er über das Unternehmen.

Grund 1: Der Markt gibt keine Aufträge mehr her

Der erste Grund liegt außerhalb des Verfahrens: Ist die Konjunktur so schlecht oder der Markt so eingebrochen, dass das Unternehmen keine Aufträge mehr bekommt, helfen auch die Vorteile der Eigenverwaltung nichts. Ein Unternehmen ohne Umsatz kann sich nicht sanieren – egal, wie gut das Verfahren aufgesetzt ist.

In diesem Fall geht das Unternehmen trotz aller Vergünstigungen ein zweites Mal in die Insolvenz und muss aufgeben. Die Eigenverwaltung ist hier nicht die Ursache des Scheiterns, sondern kann eine wegbrechende Nachfrage nur nicht ausgleichen. Deshalb ist es so wichtig, vor dem Verfahren ehrlich zu prüfen, ob ein tragfähiger, rentabler Kern vorhanden ist.

Grund 2: Ein Sachwalter, der das Verfahren blockiert

Der zweite Grund liegt im Verfahren selbst. Bestellt das Gericht einen Sachwalter, der die Eigenverwaltung grundsätzlich ablehnt, kann er das Verfahren gezielt erschweren. Er setzt seine Prüfungsanforderungen so hoch an, dass sie kaum noch erfüllbar sind, und meldet dem Gericht anschließend einen Nachteil für die Gläubiger an – die sogenannte Nachteilsanzeige.

Folgt das Gericht dieser Anzeige, hebt es die Eigenverwaltung auf. Solche Fälle werden zwar immer seltener, weil die Eigenverwaltung sich als Verfahren etabliert hat – ganz ausgeschlossen sind sie aber nicht.

Genau deshalb ist ein erfahrener Berater so wichtig: Er kennt die Sachwalter, weiß, wie man mit einem kritischen Prüfer umgeht, und kann früh gegensteuern, bevor eine Nachteilsanzeige überhaupt in Betracht kommt.

Grund 3: Ein Investor, der das Unternehmen überbietet

Der dritte Grund kommt von außen: Während des Verfahrens taucht ein Konkurrent oder Investor auf, der das Unternehmen unbedingt übernehmen will. Sein Kaufpreis ist so hoch, dass das Unternehmen ihn mit der im Insolvenzplan vorgesehenen Quote nicht überbieten kann.

Besonders schwierig wird es, wenn sich der Investor bereits mit den größten Gläubigern – allen voran der Hausbank – abgestimmt hat und diese mit dem Verkauf einverstanden sind. Dann kann der Sanierungsweg über den Insolvenzplan gegenüber dem Verkauf ins Hintertreffen geraten.

Für den Unternehmer ist das die bitterste Variante des Scheiterns, weil das Unternehmen im Kern überlebt – nur eben in anderen Händen. Umso wichtiger ist es, die Interessen der Schlüsselgläubiger von Anfang an einzubinden und den eigenen Insolvenzplan so überzeugend aufzustellen, dass er standhält.

Was passiert, wenn die Eigenverwaltung aufgehoben wird

In allen drei Fällen nimmt das Gericht die Eigenverwaltung zurück und bestellt den bisherigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter. Damit wird aus dem selbstbestimmten Verfahren eine reguläre Insolvenz.

Der entscheidende Unterschied: Sie sitzen nicht mehr am Steuer. Ab diesem Zeitpunkt entscheidet allein der Insolvenzverwalter über das Schicksal Ihres Unternehmens – über Fortführung, Verkauf oder Zerschlagung. Genau das will man mit einer gut vorbereiteten Eigenverwaltung verhindern.

Häufige Fehler

Ein Unternehmen ohne rentablen Kern in die Eigenverwaltung führen. Wenn der Markt keine Aufträge mehr hergibt, rettet auch das beste Verfahren nichts. Prüfen Sie vorab ehrlich, ob ein tragfähiges Geschäft übrig bleibt.

Die Rolle des Sachwalters unterschätzen. Ein kritischer Prüfer kann das Verfahren zum Kippen bringen. Ein erfahrener Berater, der die handelnden Personen kennt, ist hier Gold wert.

Die Schlüsselgläubiger nicht einbinden. Wenn Bank und Großgläubiger nicht hinter dem Sanierungsweg stehen, hat ein Investorengebot leichtes Spiel. Binden Sie die wichtigsten Gläubiger früh ein.

Einen schwachen Insolvenzplan vorlegen. Je überzeugender und belastbarer Ihr Plan ist, desto schwerer hat es ein Kaufinteressent, ihn zu überbieten.

Häufige Fragen

Wie oft scheitert eine Eigenverwaltung tatsächlich?
Selten. Die große Mehrheit der Verfahren ist erfolgreich. Ein Scheitern ist die Ausnahme und hat meist mit äußeren Umständen wie dem Markt oder einem Investorengebot zu tun.
Was ist eine Nachteilsanzeige?
Damit meldet der Sachwalter dem Gericht, dass die Fortführung der Eigenverwaltung den Gläubigern zum Nachteil gereicht. Folgt das Gericht der Anzeige, kann es die Eigenverwaltung aufheben.
Kann ein Investor mein Unternehmen einfach übernehmen?
Nicht ohne Weiteres. Aber wenn sein Gebot die Insolvenzplan-Quote deutlich übersteigt und die großen Gläubiger dahinterstehen, kann der Verkauf gegenüber Ihrem Sanierungsweg vorgezogen werden.
Was passiert, wenn die Eigenverwaltung aufgehoben wird?
Das Gericht bestellt den Sachwalter zum Insolvenzverwalter. Danach entscheidet allein der Verwalter über die Zukunft des Unternehmens – Sie haben die Kontrolle verloren.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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