Kaum eine Nachricht verunsichert Geschäftsführer in der Krise so sehr wie die Aussicht, den Kontokorrentkredit zu verlieren. Für viele Unternehmen ist er die wichtigste Liquiditätsreserve, über die Wareneinkäufe und laufende Kosten finanziert werden.
Doch der Wegfall des Kontokorrents bedeutet nicht das Ende der Sanierung. Gerade im Rahmen einer Eigenverwaltung verändert sich die Liquiditätsstruktur häufig so grundlegend, dass der bisherige Kreditrahmen gar nicht mehr in vollem Umfang benötigt wird.
- Der Kontokorrentkredit ist juristisch nichts anderes als ein Kredit. Verliert die Bank das Vertrauen in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kann sie ihn kündigen oder den Rahmen reduzieren – und damit entfällt oft die wichtigste Liquiditätsreserve.
- Viele Unternehmer glauben deshalb, ohne Kontokorrent sei ein Weiterarbeiten unmöglich. In der Praxis zeigt sich häufig ein anderes Bild.
- Gerade in der Eigenverwaltung verbessert sich die Liquidität oft grundlegend: Insolvenzgeld, der Wegfall von Alt-Tilgungen und nicht bediente Altschulden lassen erhebliche Mittel im Unternehmen.
- Persönliche Bürgschaften bleiben ein Problem und sollten frühzeitig mitgedacht werden. Vorschnelle Rückzahlungen kurz vor der Insolvenz können später angefochten werden.
Der Kontokorrent ist ein ganz normaler Kredit
Viele Unternehmer betrachten ihren Kontokorrent wie einen festen Bestandteil des Geschäftskontos. Juristisch ist er jedoch nichts anderes als ein Kredit. Deshalb gelten dieselben Grundsätze wie bei jedem anderen Darlehen.
Verliert die Bank das Vertrauen in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens, kann sie den Kredit kündigen oder den Kreditrahmen reduzieren, sofern die vertraglichen Voraussetzungen vorliegen. Damit entfällt häufig die wichtigste Liquiditätsreserve des Unternehmens.
Die erste Reaktion ist fast immer dieselbe
In nahezu jedem Beratungsgespräch höre ich denselben Satz: „Ohne unseren Kontokorrent können wir überhaupt nicht mehr arbeiten." Das ist verständlich. Viele Unternehmen finanzieren ihren laufenden Warenbestand oder ihre Materialeinkäufe über den Kontokorrent.
Auf den ersten Blick scheint eine Sanierung deshalb ausgeschlossen. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein ganz anderes Bild.
Warum die Eigenverwaltung trotzdem funktionieren kann
Mit der Anordnung einer Eigenverwaltung verändert sich die Liquidität des Unternehmens häufig grundlegend. Die Arbeitnehmer erhalten für bis zu drei Monate Insolvenzgeld, laufende Altschulden werden nicht mehr bedient, Tilgungen auf bestehende Darlehen entfallen – und dadurch verbleibt erhebliche Liquidität im Unternehmen.
Diese Effekte sind häufig so groß, dass der bisherige Kontokorrentkredit gar nicht mehr in demselben Umfang benötigt wird. Viele Unternehmen können ihre Lieferanten sogar gegen Vorkasse bezahlen und den Geschäftsbetrieb ohne Bankkredit fortführen. Das überrascht viele Geschäftsführer.
Persönliche Bürgschaften bleiben ein Problem
Leider haben viele Unternehmer den Kontokorrentkredit persönlich verbürgt. In diesem Fall endet das Problem nicht mit der Insolvenz der GmbH – die Bank kann sich grundsätzlich an den Bürgen halten.
Deshalb sollte bereits bei der Vorbereitung der Sanierung geprüft werden, welche persönlichen Sicherheiten bestehen und wie diese langfristig gelöst werden können.
Den Kontokorrent kurz vor der Insolvenz zurückzahlen?
Diese Idee höre ich immer wieder. Viele Geschäftsführer denken: „Dann reduziere ich wenigstens meine persönliche Bürgschaft." Davon rate ich regelmäßig ab.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Rückzahlungen kurz vor der Insolvenz später insolvenzrechtlich überprüft und angefochten werden. Im Ergebnis kann es passieren, dass die Rückzahlung wirtschaftlich wirkungslos bleibt und die Mittel dann der Sanierung fehlen. Deshalb sollte über solche Maßnahmen niemals ohne vorherige insolvenzrechtliche Beratung entschieden werden.
Liquidität ist jetzt wichtiger als Schuldentilgung
Gerade bei einer geplanten Eigenverwaltung gilt ein Grundsatz: Liquidität rettet Unternehmen. Jeder Euro, der später den laufenden Geschäftsbetrieb sichert, ist häufig wertvoller als eine vorschnelle Tilgung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Deshalb gehört eine sorgfältige Liquiditätsplanung zu den wichtigsten Vorbereitungen einer erfolgreichen Sanierung – wichtiger als der Versuch, bestehende Kredite möglichst schnell zurückzuführen.
Häufige Fehler
Den Kontokorrent vor der Insolvenz noch schnell zurückführen. Das kann insolvenzrechtliche Risiken auslösen und verschlechtert häufig die Liquiditätslage des Unternehmens.
Glauben, ohne Kontokorrent sei eine Eigenverwaltung unmöglich. Gerade durch Insolvenzgeld und den Wegfall des Schuldendienstes verbessert sich die Liquidität häufig erheblich.
Persönliche Bürgschaften verdrängen. Viele Geschäftsführer beschäftigen sich erst nach der Unternehmenssanierung mit ihren privaten Haftungsrisiken. Dann ist es häufig zu spät.
Häufige Fragen
- Muss die Bank meinen Kontokorrent weiterführen?
- Nein. Der Kontokorrent ist ein Kredit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bank ihn kündigen oder reduzieren.
- Kann ein Unternehmen ohne Kontokorrent überleben?
- Ja. Gerade im Rahmen einer Eigenverwaltung verbessert sich die Liquidität häufig deutlich, sodass der bisherige Kreditrahmen teilweise gar nicht mehr benötigt wird.
- Sollte ich den Kontokorrent vor der Insolvenz noch zurückzahlen?
- Das sollte keinesfalls vorschnell geschehen. Rückzahlungen kurz vor der Insolvenz können insolvenzrechtliche Folgen haben und sollten immer individuell geprüft werden.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.