Jörg Franzke
Lieferanten

Wie gewinne ich das Vertrauen der Lieferanten?

Nach der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung sind Ihre Lieferanten verunsichert. Vertrauen gewinnen Sie jetzt nicht durch Schweigen, sondern durch Offenheit, Fairness und verlässliche Sicherheiten.

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Rubrik
Lieferanten
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Offenheit schlägt Schweigen

In dem Moment, in dem Ihre Lieferanten von der vorläufigen Eigenverwaltung erfahren, stellen sie sich nur eine Frage: Bekomme ich mein Geld – und bekomme ich meine Ware zurück? Wie Sie in den ersten Tagen mit dieser Unsicherheit umgehen, entscheidet darüber, ob Ihre Lieferkette hält oder bricht.

Vertrauen entsteht dabei nicht durch Beteuerungen, sondern durch drei konkrete Dinge: offene Kommunikation, ein faires Vorgehen bei der Vorbehaltsware und verlässliche Sicherheiten für die weitere Belieferung.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Informieren Sie Ihre Lieferanten aktiv und früh – am besten mit dem gerichtlichen Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung.
  • Wer erst spät oder gar nicht informiert, verliert Vertrauen: Der Lieferant erfährt es ohnehin und fragt sich dann, warum er nicht vorher eingebunden wurde.
  • Bei Vorbehaltsware ist eine sofortige Inventur die stärkste vertrauensbildende Maßnahme – sie zeigt dem Lieferanten, dass Sie seine Rechte wahren.
  • Vorkasse oder Deposit geben dem Lieferanten Sicherheit; welche Form passt, hängt von der Ware ab.
  • Die meisten Lieferanten reagieren mit Verständnis – sie sind selbst Unternehmer und kennen wirtschaftliche Krisen.

Offen kommunizieren – bevor es andere tun

Der wichtigste Schritt ist die aktive, offene Information Ihrer Lieferanten. Am besten schreiben Sie Ihre Lieferanten selbst an und übersenden ihnen den gerichtlichen Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Insolvenz in Eigenverwaltung. Damit legen Sie die Fakten auf den Tisch, bevor Gerüchte oder Dritte es tun.

Der Grund ist einfach: Früher oder später erfährt der Lieferant ohnehin von dem Verfahren. Informieren Sie ihn gar nicht oder erst spät, steht schnell der Vorwurf im Raum, warum Sie sich nicht vorher gemeldet haben. Genau das kostet Vertrauen. Wer dagegen von sich aus den ersten Schritt macht, wird als verlässlicher Partner wahrgenommen – auch in der Krise.

Vorbehaltsware: die Inventur als Vertrauensbeweis

Bei Lieferanten, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben, gibt es eine besonders wirksame vertrauensbildende Maßnahme. Gehen Sie sofort nach der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung in Ihr Warenlager und machen Sie eine Inventur. Nehmen Sie die unbezahlten Rechnungen mit und prüfen Sie, welche Ware aus diesen Rechnungen noch bei Ihnen im Lager liegt.

Ein Beispiel: Es wurden zehn Sack Mehl geliefert und noch nicht bezahlt. In Ihrem Warenlager liegen davon noch drei Sack. Diesen Bestand vermerken Sie auf der Rechnung. Fragt der Lieferant später nach seiner Ware, können Sie ihm die Inventur übersenden.

Damit geben Sie dem Lieferanten unmissverständlich zu verstehen: Sie kennen und respektieren seine Rechte an der Vorbehaltsware und wollen ihn nicht übervorteilen. Diese Transparenz ist oft mehr wert als jede Zusage – sie zeigt konkret, dass Sie fair mit ihm umgehen.

Sicherheiten anbieten: Vorkasse oder Deposit

Um das Vertrauen für die weitere Belieferung zu festigen, bieten Sie dem Lieferanten Sicherheiten an. Die beiden üblichen Wege sind die Lieferung gegen Vorkasse oder gegen ein Deposit – also eine hinterlegte Sicherheitssumme, von der laufende Bestellungen abgebucht werden.

Welche Form die bessere ist, entscheidet die Ware. Tankkarten etwa werden in der Regel über ein Deposit abgesichert. Vorkasse eignet sich dagegen gut für normale Kleinbestellungen sowie für Dienstleister oder Handwerker. In beiden Fällen gilt: Der Lieferant trägt kein Ausfallrisiko mehr – und liefert deshalb gern weiter.

Lieferanten sind Unternehmer – und oft solidarisch

Meine Erfahrung ist eindeutig: Lieferanten haben durchaus Verständnis für Ihre Situation und zeigen Entgegenkommen. Sie sind selbst Unternehmer, kennen wirtschaftliche Krisen und wissen, dass es jeden treffen kann. Zwischen Unternehmern gibt es hier eine gewisse Solidarität, die man nicht unterschätzen sollte.

Ich habe jedenfalls noch nie erlebt, dass ein Unternehmen in der Insolvenz in Eigenverwaltung aufgeben musste, weil es nicht mehr beliefert wurde. Wer offen kommuniziert, fair mit der Vorbehaltsware umgeht und Sicherheiten anbietet, hält seine Lieferkette – und damit den Betrieb – am Laufen.

Häufige Fehler

Abwarten und hoffen, dass es niemand merkt. Wer seine Lieferanten nicht selbst informiert, verliert die Deutungshoheit. Erfährt der Lieferant es von dritter Seite, ist das Vertrauen doppelt beschädigt.

Die Vorbehaltsware ignorieren. Wer nicht sofort eine Inventur macht, kann später nicht mehr sauber nachweisen, welche Ware noch vorhanden ist – und wirkt so, als wolle er den Lieferanten übervorteilen.

Keine Sicherheiten anbieten. Von einem Lieferanten zu erwarten, dass er nach der Verfahrensanordnung einfach weiterliefert, ohne ihm Vorkasse oder Deposit anzubieten, ist unrealistisch und gefährdet die Belieferung.

Häufige Fragen

Muss ich meine Lieferanten überhaupt informieren?
Aktiv informieren müssen Sie nicht in jedem Fall – aber es ist dringend zu empfehlen. Der Lieferant erfährt ohnehin von dem Verfahren. Informieren Sie ihn selbst und früh, sichern Sie sich sein Vertrauen. Am besten übersenden Sie ihm den gerichtlichen Beschluss über die vorläufige Eigenverwaltung.
Warum ist die Inventur der Vorbehaltsware so wichtig?
Weil sie dem Lieferanten belegt, dass Sie seine Rechte an der noch nicht bezahlten Ware kennen und wahren. Sie prüfen anhand der offenen Rechnungen, welche Ware noch im Lager liegt, und dokumentieren das. Das schafft Fairness und Vertrauen.
Was ist besser – Vorkasse oder Deposit?
Das hängt von der Ware ab. Ein Deposit (eine hinterlegte Sicherheitssumme) eignet sich zum Beispiel bei Tankkarten. Vorkasse passt gut zu normalen Kleinbestellungen sowie zu Dienstleistern und Handwerkern.
Kann mein Betrieb scheitern, weil Lieferanten nicht mehr liefern?
Nach meiner Erfahrung praktisch nicht. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Unternehmen in der Eigenverwaltung aufgeben musste, weil es nicht mehr beliefert wurde. Mit offener Kommunikation und Sicherheiten bleibt die Belieferung erhalten.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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