Jörg Franzke
Geschäftsführerhaftung

Kann ich später strafrechtlich belangt werden?

Es ist die Frage, die fast jeder Geschäftsführer irgendwann stellt: „Herr Franzke, komme ich jetzt ins Gefängnis?“ Die ehrliche Antwort lautet: Ja, nach einer Insolvenz wird immer geprüft, ob Sie sich strafbar gemacht haben – aber eine Freiheitsstrafe ist nach meiner Erfahrung die absolute Ausnahme.

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Rubrik
Geschäftsführerhaftung
Lesezeit
6 Min.
Merksatz
Handeln schlägt Panik

Nehmen Sie dieses Thema ernst, aber lassen Sie sich nicht davon lähmen. Genau das ist der Kern meiner Antwort, wenn Geschäftsführer mich in der Krise nach ihrem persönlichen Strafrisiko fragen.

Denn die Angst vor der Staatsanwaltschaft führt in der Praxis zu einem der gefährlichsten Fehler überhaupt: Aus Sorge vor einem Strafverfahren wird gar nicht oder viel zu spät gehandelt. Und genau das verschlimmert die Situation – auch strafrechtlich.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Nach einer Unternehmensinsolvenz wird immer und von Amts wegen geprüft, ob sich der Geschäftsführer strafbar gemacht hat. Das ist ein normaler Vorgang und noch kein Grund zur Panik.
  • Nach meiner Erfahrung müssen Geschäftsführer nur in absoluten Ausnahmefällen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Soweit es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, endet sie meistens mit einer Geldstrafe.
  • Ein Ermittlungsverfahren bedeutet noch keine Verurteilung. Ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft sollten Sie ernst nehmen – aber es ist kein Grund, den Kopf zu verlieren.
  • Die eigentliche Katastrophe ist für die meisten Unternehmer nicht das Strafverfahren, sondern der Verlust ihres Lebenswerks. Wer früh handelt, senkt beide Risiken.

Fast jeder Geschäftsführer hat Angst vor der Staatsanwaltschaft

Wenn wir eine Eigenverwaltung vorbereiten, kommt diese Frage fast immer: „Muss ich jetzt ins Gefängnis?" Meine Antwort lautet fast immer: Nein. In über 25 Jahren habe ich nur ganz selten erlebt, dass ein Geschäftsführer wegen typischer Insolvenzdelikte tatsächlich eine Freiheitsstrafe verbüßen musste.

Die große Mehrheit der Verfahren endet deutlich weniger dramatisch, als die meisten Unternehmer befürchten. Das ändert nichts daran, dass das Thema ernst ist – aber es hilft, es realistisch einzuordnen, statt sich von einer diffusen Angst leiten zu lassen.

Ein Ermittlungsverfahren bedeutet noch keine Verurteilung

Nach einer Insolvenz erhält der Geschäftsführer häufig Monate später Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Das ist zunächst nichts Ungewöhnliches: Insolvenzdelikte werden regelmäßig überprüft, quasi routinemäßig. Der Insolvenzverwalter ist sogar verpflichtet, bestimmte Auffälligkeiten zu melden.

Allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet noch nicht, dass am Ende auch eine Verurteilung erfolgt. Sehr viele Verfahren werden eingestellt. Trotzdem sollten Sie ein solches Schreiben sehr ernst nehmen und nicht auf eigene Faust reagieren, sondern mit anwaltlicher Begleitung.

Typische Vorwürfe

In der Praxis geht es häufig um Insolvenzverschleppung, also einen zu spät gestellten Insolvenzantrag, um sogenannte Bankrottdelikte, um Verstöße im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen oder um steuerrechtliche Pflichtverletzungen.

Ob sich diese Vorwürfe tatsächlich bestätigen, hängt immer vom Einzelfall ab. Vieles davon lässt sich durch eine saubere, frühzeitige Vorbereitung von vornherein entschärfen – etwa wenn der Antrag rechtzeitig gestellt und die kritischen Zahlungen von Anfang an richtig behandelt werden.

Kämpfen Sie nicht gegen die Realität

Ich habe in meiner Praxis viele Strafverfahren begleitet. Dabei habe ich gelernt: Nicht jeder Vorwurf lässt sich erfolgreich widerlegen. Wenn Fehler gemacht wurden, ist eine ehrliche und verantwortungsvolle Haltung häufig sinnvoller als eine Verteidigung um jeden Preis.

Richter erleben jeden Tag Geschäftsführer, die jede Verantwortung von sich weisen. Ein Geschäftsführer, der Verantwortung übernimmt und zeigt, dass er alles getan hat, um sein Unternehmen zu retten, wird oft anders wahrgenommen – und das wirkt sich in der Praxis regelmäßig auch auf das Strafmaß aus.

Denken Sie an die Folgen

Eine strafrechtliche Verurteilung kann über die eigentliche Geldstrafe hinaus weitere Konsequenzen haben. Dazu kann insbesondere gehören, dass der Geschäftsführer für einen gewissen Zeitraum nicht mehr als Geschäftsführer einer GmbH tätig sein darf.

Ein solches Tätigkeitsverbot knüpft der Gesetzgeber vor allem an Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung oder bestimmter Wirtschaftsstraftaten. Deshalb sollte dieses Thema frühzeitig in die persönliche Planung einbezogen werden – gerade dann, wenn Sie ohnehin planen, unternehmerisch weiterzumachen.

Häufige Fehler

Aus Angst gar keinen Insolvenzantrag stellen. Das verschlimmert die Situation meistens erheblich – und ist selbst ein möglicher Straftatbestand (Insolvenzverschleppung).

Ein Schreiben der Polizei ignorieren. Reagieren Sie rechtzeitig, überlegt und mit anwaltlicher Begleitung, statt es zur Seite zu legen.

Glauben, jetzt sei alles verloren. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet noch lange nicht, dass Sie ins Gefängnis müssen. Sehr viele Verfahren enden ohne Verurteilung.

Häufige Fragen

Muss ich nach einer Insolvenz automatisch mit einem Strafverfahren rechnen?
Nicht automatisch. Allerdings werden insolvenzrechtliche Sachverhalte nach einer Insolvenz regelmäßig überprüft. Das ist ein normaler Vorgang und noch kein Grund zur Sorge.
Muss ich ins Gefängnis?
Nach meiner Erfahrung ist das bei typischen Insolvenzdelikten die absolute Ausnahme. Soweit es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, endet sie häufig mit einer Geldstrafe.
Was soll ich tun, wenn ich Post von der Polizei bekomme?
Nehmen Sie das Schreiben ernst und reagieren Sie besonnen – am besten gemeinsam mit einem Anwalt. Ignorieren sollten Sie es auf keinen Fall.
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Über den Autor

Jörg Franzke

Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.

Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.

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