Kaum eine Frage stellen mir Unternehmer so häufig wie diese: „Wenn mein Unternehmen insolvent ist, muss ich dann auch privat Insolvenz anmelden?“ Dahinter steht die verständliche Sorge, mit dem Unternehmen auch die eigene wirtschaftliche Existenz zu verlieren.
Die gute Nachricht: Ein solcher Automatismus besteht nicht. Unternehmen und Privatvermögen folgen unterschiedlichen rechtlichen Regeln. Ob eine Privatinsolvenz überhaupt erforderlich ist, lässt sich meist erst nach einigen Monaten seriös beurteilen.
- Die Insolvenz des Unternehmens führt nicht automatisch zur Privatinsolvenz des Unternehmers.
- Zu Beginn steht oft noch gar nicht fest, welche privaten Forderungen tatsächlich entstehen.
- Als Gesellschafter sollten Sie den Zeitpunkt einer Privatinsolvenz besonders sorgfältig planen.
- Häufig lässt sich die persönliche Haftung durch Verhandlungen so weit begrenzen, dass eine Privatinsolvenz nicht nötig wird.
Unternehmen und Privatvermögen getrennt betrachten
Viele Unternehmer glauben: „Wenn meine GmbH insolvent ist, muss ich jetzt auch Privatinsolvenz anmelden.“ Das stimmt so nicht. Die Insolvenz der Gesellschaft und Ihre persönliche wirtschaftliche Lage sind zunächst zwei unterschiedliche Dinge.
Zuerst muss geprüft werden, ob überhaupt persönliche Haftungen bestehen, welche Bürgschaften in Anspruch genommen werden und welche weiteren Ansprüche gegen Sie persönlich entstehen können. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob eine Privatinsolvenz überhaupt erforderlich ist.
Warten Sie zunächst die Entwicklung ab
Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, zunächst den Verlauf der Unternehmenssanierung abzuwarten. Gerade bei einer Eigenverwaltung oder einem Insolvenzplan steht am Anfang häufig noch gar nicht fest, wie sich die Banken verhalten, ob Bürgschaften tatsächlich in Anspruch genommen werden oder welche privaten Forderungen am Ende überhaupt bestehen.
Wer zu früh handelt, trifft seine Entscheidung häufig auf einer unvollständigen Informationsgrundlage. Eine Privatinsolvenz ist eine weitreichende Entscheidung – sie sollte auf Fakten beruhen und nicht auf der Anspannung der ersten Wochen.
Die Gesellschafterstellung spielt eine wichtige Rolle
Sind Sie Gesellschafter Ihres Unternehmens, kann eine vorschnell beantragte Privatinsolvenz weitere Folgen haben. Denn der Insolvenzverwalter Ihrer Privatinsolvenz übernimmt grundsätzlich auch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Ihr pfändbares Vermögen.
Dazu können insbesondere auch Ihre Gesellschaftsanteile gehören. Dadurch können sich Auswirkungen auf die laufende Unternehmenssanierung ergeben, etwa wenn plötzlich ein Insolvenzverwalter über Ihre Anteile mitentscheidet. Gerade deshalb sollte der Zeitpunkt einer Privatinsolvenz sorgfältig geplant und mit der Sanierung des Unternehmens abgestimmt werden.
Auch das Gläubigerverzeichnis muss vollständig sein
Eine Privatinsolvenz setzt voraus, dass Sie Ihre Gläubiger vollständig angeben. Genau das ist zu Beginn einer Unternehmensinsolvenz häufig noch gar nicht möglich.
Sie wissen oftmals noch nicht, welche Banken Forderungen anmelden, welche Bürgschaften tatsächlich fällig werden oder welche persönlichen Haftungsansprüche überhaupt entstehen. Auch aus diesem praktischen Grund ist es häufig sinnvoll, zunächst Klarheit über die private Haftung zu gewinnen, bevor ein Antrag gestellt wird.
Jede Entscheidung braucht eine Strategie
Nach meiner Erfahrung gibt es keinen Automatismus. Manche Unternehmer benötigen später tatsächlich eine Privatinsolvenz, weil die persönliche Verschuldung anders nicht mehr zu bewältigen ist.
Bei anderen gelingt es, die persönliche Haftung durch Verhandlungen oder Vergleiche mit den Gläubigern so weit zu begrenzen, dass eine Privatinsolvenz gar nicht erforderlich wird. Deshalb sollte diese Entscheidung niemals vorschnell, sondern immer auf Grundlage einer klaren Strategie getroffen werden.
Häufige Fehler
Die Privatinsolvenz sofort beantragen. Zu Beginn der Unternehmenssanierung ist häufig noch gar nicht klar, welche privaten Verbindlichkeiten tatsächlich entstehen.
Die persönliche Haftung nicht vollständig analysieren. Erst wenn alle privaten Risiken bekannt sind, lässt sich eine fundierte Entscheidung treffen.
Unternehmen und Privatvermögen gemeinsam betrachten. Beides muss zwar aufeinander abgestimmt werden, folgt aber unterschiedlichen rechtlichen Regeln.
Häufige Fragen
- Muss ich nach der Insolvenz meiner GmbH automatisch Privatinsolvenz anmelden?
- Nein. Zunächst muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang Sie persönlich haften. Ein Automatismus zwischen der Insolvenz der Gesellschaft und einer Privatinsolvenz besteht nicht.
- Warum sollte ich mit der Privatinsolvenz warten?
- Weil zu Beginn häufig noch nicht feststeht, welche privaten Forderungen tatsächlich entstehen. Eine fundierte Entscheidung setzt Klarheit über die persönliche Haftung voraus.
- Kann meine Privatinsolvenz Auswirkungen auf mein Unternehmen haben?
- Ja. Insbesondere wenn Sie Gesellschafter sind, kann der Insolvenzverwalter auch über Ihre Gesellschaftsanteile verfügen. Deshalb sollte der Zeitpunkt einer Privatinsolvenz sorgfältig geprüft werden.
Wie ein Unternehmer die Sanierung seines Betriebs in den Vordergrund stellte, seine persönliche Haftung Schritt für Schritt klärte und am Ende ganz auf eine Privatinsolvenz verzichten konnte.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.