Kaum eine Frage beschäftigt Geschäftsführer in der Krise so sehr wie diese: Muss ich meine Mitarbeiter eigentlich noch bezahlen – und womit? Viele treiben die letzten Löhne mit aller Kraft und den letzten liquiden Mitteln zusammen, weil sie ihre Mitarbeiter nicht im Stich lassen wollen.
Diese Sorge kann ich den meisten Unternehmern nehmen. Das deutsche Insolvenzrecht schützt Arbeitnehmer besonders umfassend – und genau dieser Schutz ist zugleich einer der wichtigsten Hebel für eine erfolgreiche Sanierung.
- Sind Löhne in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis offen geblieben, werden sie regelmäßig durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert (§ 165 SGB III).
- Viele Unternehmer müssen kurz vor einer Eigenverwaltung deshalb nicht mehr versuchen, die letzten Löhne aus eigener Liquidität zu finanzieren.
- Das freigewordene Geld verschafft dem Unternehmen den Spielraum, um Lieferanten zu bezahlen, Material einzukaufen und Aufträge abzuwickeln.
- Problematisch wird es erst, wenn Löhne bereits länger als drei Monate offen sind – ein weiterer Grund, eine Restrukturierung nicht hinauszuzögern.
- Wer seine letzten Reserven vollständig für Löhne einsetzt, gefährdet häufig genau die Sanierung, die allen helfen würde.
Die Mitarbeiter sind besonders gut geschützt
Viele Geschäftsführer haben große Angst davor, ihre Mitarbeiter im Stich zu lassen. Diese Sorge kann ich in den meisten Fällen nehmen.
Offene Lohnansprüche aus den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis werden regelmäßig durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert (§ 165 SGB III). Als Insolvenzereignis kommt vor allem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Betracht; unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Ereignisse maßgeblich sein. Für den typischen Fall der Eigenverwaltung genügt diese vereinfachte Darstellung.
Die Mitarbeiter erhalten dabei grundsätzlich ihr Nettoarbeitsentgelt bis zu den gesetzlichen Grenzen. Der Schutz greift also gerade in der Phase, in der viele Unternehmer die größte Angst haben.
Das Insolvenzgeld verschafft dem Unternehmen Luft
Gerade dieser Mechanismus macht die Eigenverwaltung so wirkungsvoll. Wenn die laufenden Löhne für diese Phase nicht mehr aus der ohnehin knappen Liquidität bezahlt werden müssen, steht dem Unternehmen plötzlich Geld zur Verfügung.
Dieses Geld kann eingesetzt werden, um Lieferanten zu bezahlen, Material einzukaufen, Aufträge abzuwickeln und die Sanierung erfolgreich umzusetzen.
Das Insolvenzgeld schützt also nicht nur die Arbeitnehmer, sondern stabilisiert zugleich das Unternehmen. Beide Seiten profitieren vom selben Instrument.
Problematisch wird es erst bei längerem Lohnrückstand
Schwierig kann die Situation werden, wenn Löhne bereits länger als drei Monate offen sind. Für weiter zurückliegende Ansprüche greift das Insolvenzgeld grundsätzlich nicht mehr.
In der Praxis kommt das jedoch vergleichsweise selten vor. Die meisten Unternehmen beantragen die Eigenverwaltung deutlich früher – und genau das ist der richtige Weg. Je länger Löhne offen bleiben, desto größer werden die Risiken für Arbeitnehmer und Unternehmen.
Versuchen Sie nicht, die letzten Reserven aufzubrauchen
Ich erlebe häufig, dass Unternehmer ihre gesamte Liquidität einsetzen, um die letzten Löhne noch selbst zu bezahlen. Sie handeln aus Verantwortungsgefühl – und das verdient Respekt.
Oft ist das jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Gerade weil das Insolvenzgeld die Arbeitnehmer schützt, kann die vorhandene Liquidität für die Stabilisierung des Unternehmens eingesetzt werden. Davon profitieren am Ende häufig alle Beteiligten – auch die Mitarbeiter selbst, weil ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Häufige Fehler
Die letzten Geldreserven vollständig für Löhne einsetzen. Dadurch fehlt später häufig die Liquidität für die Fortführung des Unternehmens.
Den Mitarbeitern das Insolvenzgeld nicht erklären. Unwissenheit führt schnell zu unnötigen Ängsten und im schlimmsten Fall zu Kündigungen wichtiger Leistungsträger.
Den Insolvenzantrag zu lange hinauszögern. Je länger Löhne offen bleiben, desto größer werden die Risiken – und desto eher entfällt der Schutz durch das Insolvenzgeld.
Häufige Fragen
- Erhalten meine Mitarbeiter ihr Gehalt weiterhin?
- Offene Lohnansprüche aus den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis werden regelmäßig durch das Insolvenzgeld abgesichert.
- Müssen meine Mitarbeiter Angst um ihren Lohn haben?
- In den meisten Eigenverwaltungsverfahren nicht. Das Insolvenzgeld schützt die Arbeitnehmer gerade für diese Phase.
- Was passiert, wenn Löhne schon länger als drei Monate offen sind?
- Für weiter zurückliegende Ansprüche besteht grundsätzlich kein Insolvenzgeldanspruch. Deshalb sollte eine Restrukturierung nicht unnötig hinausgezögert werden.
Wie ein Personaldienstleister mit rund 350 Mitarbeitern in Eigenverwaltung saniert wurde – die Löhne blieben durch das Insolvenzgeld gesichert, während die freigewordene Liquidität die Fortführung des Unternehmens ermöglichte.
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Jörg Franzke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzpläne und StaRUG-Verfahren.
Seit über 30 Jahren begleitet er Unternehmer in Krisensituationen und hat mehr als 250 Unternehmenssanierungen begleitet.
Persönliche Beratung. Keine Delegation. Keine Standardlösungen.